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Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

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KensingtonChap
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Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von KensingtonChap »

Servus miteinander,
ich möchte gern bei meiner XV750 das Hinterrad (16") gegen das einer XJ650 (18") tauschen. Felge passt p+p.
Jetzt gehts wie immer um die Tüv-Geschichte... Weiß jemand wie es mit der Zulassung eines solchen Umbaus aussieht?
Wenn ich eine Leistungs- bzw. Höchstgeschwindigkeitsprüfung (wegen des größeren Reifenumfangs) benötige, wird dies vermutlich jeden preislichen Rahmen sprengen. Oder brauch ich sowieso eine Leistungsprüfung wegen K&N-Tüten, die ich auch noch gern verbauen wollte. :dontknow:
Danke schon mal.

Gruß,
Max

Max1992
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von Max1992 »

Ich denke mal bei dem kardan ist wichtig das das selbe übersetzungsverhältnis gleich ist.

Bei meinem umbau auf speichenfelgen war dann noch ein traglast gutachten von nöten.
Bei deinem umbau kann man das evtl über eine Kopie der fahrzeugbriefe machen und dann die gewichte beider Fahrzeuge vergleichen.

Da sich ja auch die reifengröße ändert müsstest du auch neue reifenfreigaben holen.......das kann aber schwierig werden.

Da ich selbst hier ein strengen tüv prüfer habe mache ich das immer so das ich eine Firma frage ob sie mich bei dem umbau unterstützt......z.b der müde björn mit ihm spreche ich den umbau ab, baue dann selbst um und er gibt mir sein okay....d.h er erstellt ein schriftstück wo er bestätigt das der umbau bedenkenlos ist.

Das hat bis jetzt immer gut geklappt.

Mfg max

Max1992
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von Max1992 »

........ich glaube kaum das der sepp koch die selben Probleme wie wir mit dem tüv hat.

Mfg max

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MichaelZ750Twin
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Max,

ich denke nicht, das eine neue Höchstgeschwindigkeitsmessung erforderlich wird.

Interessant ist dabei der Abrollumfang der Reifen.
Ein 130/90-16 hat mit 1933 mm hat fast den gleichen Umfang wie ein 120/90-18 mit 1960 mm.
(Quelle: Metzeler Reifenhandbuch 2001, Abrollumfang +/- 2%)

Die Höchstgeschwindigkeit wird maßgeblich von Übersetzung und Motorleistung beeinflusst.
Mit 50 PS sind egal mit welcher Übersetzung halt nur so um 175 bis 180 km/h Spitze möglich.
Das sollte ohnehin schon in den Papieren stehen.

Sehr wohl wird der Prüfer eine (ausgiebige) Probefahrt machen wollen, um das Fahrverhalten zu prüfen.
Ein Stück Autobahn wird auch dabei sein. Also Mopped vollgetankt zur Verfügung stellen, damit der Prüfer nicht am Benzinhahn nach der Reservestellung fummeln muß ;-)

Wegen der K+N-Filter sollte keine Leistungsmessung, aber eine Geräuschmessung erforderlich sein.
Solange das mit einer Standgeräuschmessung gemacht wird (und der Auspuff leise ist!), ist das einfach zu bestehen und recht preisgünstig.
Wenn das mit einer Fahrgeräuschmessung verbunden ist, wird es sicher grenzwertig und mit 200,- bis 300,- Euro ein nicht ganz billiges Vergnügen.
Ob eine Stand- oder Fahrgeräuschmessung erforderlich wird, liegt möglicherweise im Entscheidungsspielraum des Prüfers.

Mir wurden schon zwei mal K+Ns per Standgeräuschmessung eingetragen, ein anderer Auspuff aber nur mit Fahrgeräuschmessung.
LG, Michael
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jokotr
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von jokotr »

Jetzt tu dich mal nicht hinunter, so schwierig wird das nicht.
Wichtig ist nur, daß die Kiste sauber läuft und gut fährt, dann ist der
Eintrag nur noch Formsache. Eintragung erfolgt normalerweise im Komplettpaket.
Da kann ich Dir dann auch helfen, wir müssen mit unserer Kiste ja auch zum TÜV!
Und da ist die Reifenänderung das geringere Problem. Ab Mitte April sind wir soweit.
S.
Das gebohrte Loch ist das Titan des kleinen Mannes...................

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KensingtonChap
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von KensingtonChap »

Danke für die Rückmeldungen.
jokotr hat geschrieben:Jetzt tu dich mal nicht hinunter, so schwierig wird das nicht.
Wichtig ist nur, daß die Kiste sauber läuft und gut fährt, dann ist der
Eintrag nur noch Formsache. Eintragung erfolgt normalerweise im Komplettpaket.
Da kann ich Dir dann auch helfen, wir müssen mit unserer Kiste ja auch zum TÜV!
Und da ist die Reifenänderung das geringere Problem. Ab Mitte April sind wir soweit.
S.
Ok passt. Falls mir mein Tüv´ler abspringt würd ich mich diesbezüglich auf alle Fälle bei dir melden.

Gruß Max

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Suzukihans
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von Suzukihans »

Hallo Max,

ich habe auf der XV 750 letztes Jahr den 120 /90 -18 T Dunlop Trailmax auf einer XJ Felge eintragen lassen,

da wie schon geschrieben der Umfang nur 2-3 % größer wird wars von der Größe her kein Problem,

beim Geschwindigkeitsindex T = 190 kmh hat er dann schon genauer gerechnet, da will der Herr im Kittel:

Eintragung im Schein + 10 % , das hat grad so gereicht, ist jetzt alles problemlos eingetragen.

bei Bedarf kannst du gerne eine Kopie vom " Brief " haben.

Allzeit gute Fahrt mit der Kraft der zwei Kerzen.

Gruß aus dem Schwabenland
Hans K.

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MichaelZ750Twin
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi S. (jokotr),
ja, das Komplettpaket habe ich schon zweimal mit meinem Caferacer durchgemacht.
Einmal 2009 für die Wiederzulassung 500,- und das andere Mal 2013 nach weiterem Umbau inkl. Fahrgeräuschmessung für 550,- Euro.
Je nachdem wieviel geändert wurde, aber so ein Komplettpaket ist nix für die Portokasse und sicher nicht für 39.95 zu haben !

Hier schnell mal die Eintragungen zum angesprochenen Umbau:
Hinterradfelge XJ650, Größe XYZ: 35,-
Größe Hinterreifen 120/90-18: 35,-

Bei weiteren eintragungspflichtigen Änderungen wie Tank, Lenker, Sitzplatzanzahl, Fussrastenanlage, K+Ns, etc. sind zumindest bei meinem TÜV (Augsburg) jeweils 35,- Euro fällig.
Die Zeit für eine ausgiebige Probefahrt wird mit vergleichsweise günstigen 65,- Euro pro Stunde berechnet.
Ebenso wird der Zeitaufwand zur Begutachtung der Komponenten sowie deren schriftlichen Erfassung mit 65,-/h verrechnet.
Bei insgesamt 3 h TÜV-Abnahme sind das gleich mal 195,- Euro für die Arbeitszeit plus 35,- Euro pro Eintrag.

Viel Erfolg !
LG, Michael
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Suzukihans
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von Suzukihans »

Hallo Michael,

mach doch dem Kerl net so a Angst........ :bulle:

ich habe für: Hinterrad 18 " von XJ 650, andere Reifengröße hinten und vorne, TDM Gabel, FZ Bremse, Schalldämpfer,
Luftfilter, Rahmenheck........ alles ohne Gutachten, Lenker mit Gutachten, ohne jegliche Geräuschmessung und Probefahrt 160 Euronen bezahlt.

Nein wir sind hier nicht auf der Alb und nicht im tiefen Schwarzwald, es war in der " Großstadt" Reutlingen. :rockout:

Soll er doch erstmal mit seinem Tüver reden.... dann bange machen........

Ich wünsch euch allen besinnliche Weinachten und eine beheizte Werkstatt :jump:

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KensingtonChap
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Re: Änderung Felgengröße/Höchstgeschwindigkeitsmessung?

Beitrag von KensingtonChap »

Danke Leute,
dann bin ich ja beruhigt.
MichaelZ750Twin hat geschrieben:Je nachdem wieviel geändert wurde, aber so ein Komplettpaket ist nix für die Portokasse und sicher nicht für 39.95 zu haben !
Das war mir schon klar, wenns 500€ kosten soll, dann ist es hald so. Wenn sich allerdings meine Befürchtung (Geschwindigkeitsmessung) bestätigt hätte, wären es wohl durchaus mehr geworden :banghead: .
Suzukihans hat geschrieben:eine beheizte Werkstatt
Natürlich musste bei mir wieder der Ölbrenner vor den Feiertagen sterben... :hammer:

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