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Frage zum demontieren der Verkleidung k100rs

Verfasst: 4. Feb 2016
von Flottmeppen
Guten Tag,
ich stehe kurz davor die Verkleidung runter zu nehmen. Da habe ich vorsichtshalber noch einmal in die Zulassungsbescheinigung geschaut und wollte fragen ob mir jemand folgendes übersetzen kann:
Steht unter Punkt 22 -Bemerkungen und Ausnahmen:

ZU 15.1:100790 V18*ZU 15.2:130/90 V17ÜZU 5:,.VERKLEID. BMW TYP RS7*

sieht für mich sehr kryptisch aus tappingfoot
Was ich daraus lese, kennzeichnet das meine BMW als Typ RS7, aber genau kann ich es mir nicht herleiten.
Wollte nur sichergehen dass keine verkleidungspflicht für mein Moped besteht...

Kann´s eventuell jemand übersetzen ?

Lieben Gruß

Re: Frage zum demontieren der Verkleidung k100rs

Verfasst: 4. Feb 2016
von sven1
Moin,

wenn ich meinen Schein zu Rate ziehe, ist dort auch das Jeckel Beinschildeingetragen (trotz ABE)
Ich gehe mal davon aus, das dir dies das Mitschleppen der ABE erspart.
Wenn die Verkleidung fehlt, sollte dies aber kein Problem darstellen, eher anders herum.
Ansonsten einfach ein kurzer Anruf beim örtlichen TÜV, die tragen ja auch die anderen Änderungen ein, also notfalls auch die Verkleidung wieder aus.

Grüße

Sven