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Lenkschloss für Tüv §21

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Simax
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Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von Simax »

Hi in die Runde,

ich habe eine schöne originale Z 900A4 geschossen :jump:
Das Bike hat aber noch keinen deutschen Brief und ich einige Probleme.
1. die Lampe hat kein E Zeichen, sollte ich aber in der Bucht oder bei Lenden erhalten.
2. Mein Blinker blinkt nicht sondern steht, aber das Relais funzt, denn der Warnblinker geht????
3. das Schloß, ein Motorrad muss abschließbar sein, das sind die Amis aber nicht. Hat dazu jemand eine Idee??
4. das Problem mit dem Seitenständer der nicht automatisch einklappt.

Grüße, Dirk
Am Öl hat´s nicht gelegen, war keins drin.........

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Simax
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von Simax »

Hier noch ein paar Pic´s.

Wenn der Tüv brav ist gehts Samstags mit der Suzi zum Glemseck und Sonntags mit der Kawa :dance2: :dance1:
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Am Öl hat´s nicht gelegen, war keins drin.........

12qwert

Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von 12qwert »

Moin!
Ich habe einen Scheinwerfer liegen, könntest Du haben
Für das Lenkradschlossproblem gibt es ganz einfache Möglichkeit, eine Diebstahlsicherung ist lose mitzuführen.
Steht bei ganz vielen Enduros in den Papieren

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obelix
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von obelix »

Das Bike hat aber noch keinen deutschen Brief und ich einige Probleme.
Probleme gibbet keine:-) Nur Lösungen... Z.B. mal bei den Spezialisten nachfragen. Die kennen jede Schraube an den ollen Kawas und da findet sich sicher ein Lösungsansatz.
2. Mein Blinker blinkt nicht sondern steht, aber das Relais funzt, denn der Warnblinker geht????
Da fabuliere ich einfach mal. US-Version - Standlichtfunktion auf Blinker - Umbauversuch vom Vorbesitzer? Nur ne Vermutung - ich weiss ned, ob die tatsächlich so geschaltet waren in Amiland. Anonsten: Mal am Relais die Ausgänge prüfen, ob Strom rauskommt. Und dann dem Stromfluss folgen, irgendwo wird er vmtl. "umgeleitet" oder versickert. Die Burg ist ja schon ein paar Monde alt und Kawa ist für Ihre Katastrophenelektrik mehr als bekannt - das lässt sich garantiert finden:-)
3. das Schloß, ein Motorrad muss abschließbar sein, das sind die Amis aber nicht. Hat dazu jemand eine Idee??
Schweissarbeiten am Lenkkopf dürften wohl eher ein No-Go sein, also sollte ein verständiger Sachverständiger problemlos von ner lose mitgeführten Diebstalsicherung zu überzeugen sein und das dann auch so in den Papieren eintragen. Da würde ich mir nu mal überhaupt keine Sorgen machen. Nur eben überlegen, welche Wegfahrsicherung Du am problemlosesten mitführen kannst - also ned unbedingt ein 60cm langes Panzerbügelmonstrum sondern eher was Kleines, das unter der Bank nen Platz findet. Herr Hörensagen erzählt, dass manche Prüfer ein Bremsscheibenschloss akzeptieren, die meisten aber wohl ned.
4. das Problem mit dem Seitenständer der nicht automatisch einklappt.
Dafür gibt es ne recht einfache Lösung, kannst auch selbst nachbauen. Ob sich das allerdings bei <40 Talern rentiert musst selbst entscheiden...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von obelix »

1. die Lampe hat kein E Zeichen, sollte ich aber in der Bucht oder bei Lenden erhalten.
Bei dem Alter könnte es sogar worscht sein. Irgendwelche Prüfzeichen sind garantiert drauf (z.B. DOT oder noch ne Wellenlinie). Solange das kein Sealed Beam ist, dürfte es im Sinne der Originaltität evtl. sogar durchgehen. Könnte aber evtl. auch noch Bilux sein, das würde ich dann sowieso rauswerfen:-) Die Grösse ist ne Standardgrösse, da findet sich für Kleingeld was gebrauchtes in der Bucht.

Gruss

Obelix
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von Bensn »

Würde das Ständerklappproblem nicht auch durch nen Ständerschalter lösbar sein?
Also nur fürn tüv.
Würde die Zündspulenzuleitungen unterbrechen und zum Schließer führen, der nur schließt, wenn der Ständer eingeklappt ist.
Mfg ben
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MichaelZ750Twin
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Dirk,

Glückwunsch zu diesem Mopped !

Bei Roland Lenden in Oberursel bist du absolut an der richtigen Adresse !
Der kann dir sicher alle deine Fragen beantworten.

Hat das Mopped garkein Lenkschloß, also so garnichts ?
Evtl. haben die Amis das schon zu der Zeit mit einem kombinierten Zünd-/Lenkschloß gelöst, wie es heutzutage selbstverständlich ist ? Dazu müsste sich am Lenkkopf oben, an der Aufnahme der oberen Lagerschale, ein irgendwie gestaltetes Extrablech mit Loch oder Aussparung befinden.

Meine Kawa 750Twin Bj. 1976 bekomme ich auch immer wieder mit feststehendem Seitenständer durch den TÜV.
In dem Jahr gab es wohl erstmalig die Pflicht zu Seitenständerschalter bzw. selbsteinklappendem Ständer.
Ansonsten hätte ich eine schöne Anleitung zur Nachrüstung eines Seitenständerschalters, allerdings für CDI-Zündungen.
Anpassung auf kontaktgesteuerte Zündung geht sicher auch relativ einfach.
Bin mir nicht sicher, ob du den Beitrag samt Bildern ohne vorherige Registrierung lesen kannst ?
http://www.z750twin.de/zforum/showthread.php?tid=165

Das mit den Blinkern wird sich finden lassen ;)
Hast du einen "Warnblinkschalter" in den originalen Schaltereinheiten oder ist da ein extra Schalter nachgerüstet ?

Das mit dem Scheinwerfereinsatz ist einfach ;)
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von obelix »

Bensn hat geschrieben:Würde die Zündspulenzuleitungen unterbrechen und zum Schließer führen, der nur schließt, wenn der Ständer eingeklappt ist.
Ist doch viel zu viel Aufwand, nur um für den TÜV was vorzuweisen zu haben:-) Nen Bolzen tauschen und die Feder umlenken ist schnell und ohne Aufwand gemacht. Ich bastel da grade an meiner 550er was. Ich tausche einfach den Bolzen gegen einen, in den ich ne Schraube in den Kopp reindrehen kann. Das reicht schon, um die Serienfeder vorzuspannen. Und wenn die Kiste entlastet wird, klappt der Ständer hoch. Nach dem TÜV dreht man die Schraube wieder raus und eine mit flachem Kopp ins Gewinde rein, bis zum nächsten TÜV und gut ist:-) Der Elektrofirlefanz fliegt bei mir ersatzlos raus.

Gruss

Obelix
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Ja, die Seitenständer.
Ich kann die selbsteinklappenden überhaupt nicht ausstehen und sie zum "rückwärts einparken" der Moppeds in der Garage auch nicht brauchen.
Zwar bin ich der Meinung, das man selbstverständlich vor dem Losfahren den Seitenständer einklappt, aber manchmal, gerade nach ungeplanten Stopps und dann "schnellschnell" weiter, kann man den schon mal vergessen.
Auf den 7.300km nach und in Norwegen ist mein Mopped bestimmt 3 bis 5x beim losfahren ausgegangen.
Ja, da hat der Seitenständerschalter (SSS) beim Einlegen des ersten Gangs gesagt: "Ich bin noch draussen!" und die Zündung unterbrochen. Pah, selber blöd, also nochmal, aber diesmal richtig ;)
Dieser SSS ist am Ständer dezent unterzubringen und erfordert ein Relais, das muß halt irgendwo hin.
LG, Michael
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Simax
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Re: Lenkschloss für Tüv §21

Beitrag von Simax »

12qwert hat geschrieben:Moin!
Ich habe einen Scheinwerfer liegen, könntest Du haben
Für das Lenkradschlossproblem gibt es ganz einfache Möglichkeit, eine Diebstahlsicherung ist lose mitzuführen.
Steht bei ganz vielen Enduros in den Papieren
Vielen Dank für das Angebot, habe inzwischen von einem Kollegen einen bekommen.

Grüße Dirk
Am Öl hat´s nicht gelegen, war keins drin.........

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