forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Zuendschloss erforderlich ?

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
Antworten
Benutzeravatar
olofjosefsson
Beiträge: 1606
Registriert: 29. Nov 2013
Motorrad:: Motobsawatriumphtonsonha......

Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von olofjosefsson »

Hallo,
Ist ein elektrisches Zuendschloss fuer die Tuev Abnahme erforderlich oder reicht ein abschließbaren Benzinhahn wenn orginal ein elektrisches Zuendschloss vorhanden war ?
Hat einer reale Erfahrung gemacht ?
Gruss
Olof
Gruss und Danke,
Olof

Moppedmessi
Beiträge: 2273
Registriert: 7. Apr 2013
Motorrad:: Ja.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von Moppedmessi »

Hallo Olof,

ich habe weder ein Zünschloss noch einen anschließbaren Benzinhahn. (59er und 61er AJS)

Ralph

Benutzeravatar
olofjosefsson
Beiträge: 1606
Registriert: 29. Nov 2013
Motorrad:: Motobsawatriumphtonsonha......

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von olofjosefsson »

Hallo Ralph, warst du denn schon mal beim Tuev ?
Gruss
Olof
Gruss und Danke,
Olof

Moppedmessi
Beiträge: 2273
Registriert: 7. Apr 2013
Motorrad:: Ja.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von Moppedmessi »

Ja.
Sind beide zugelassen (eine ist aber seeeeeehr TÜV überfällig :oops: )
Bei der 59er ist auch nicht das Mitführen einer externen Diebstahlschutzeinrichtung (oder so ähnlich) eingetragen.
Beide waren schon mehrfach bei des Teufels üblen Vetter.

Benutzeravatar
olofjosefsson
Beiträge: 1606
Registriert: 29. Nov 2013
Motorrad:: Motobsawatriumphtonsonha......

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von olofjosefsson »

Ok, dann hoffe ich mal das die Blutlinie bis in den Süden reicht.
Danke Ralph.
Die 3/5ta wartet bei mir übrigens nur noch auf einen geschliffenen Zylinder.
Gruss und Danke,
Olof

Moppedmessi
Beiträge: 2273
Registriert: 7. Apr 2013
Motorrad:: Ja.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von Moppedmessi »

olofjosefsson hat geschrieben:.....
Die 3/5ta wartet bei mir übrigens nur noch auf einen geschliffenen Zylinder.
Dann scheint sie ja bei dir in den richtigen Händen glandet zu sein, das freut mich.

Online
Benutzeravatar
grumbern
Administrator
Beiträge: 17635
Registriert: 18. Jan 2013
Motorrad:: Kreidler Mustang (1981, original), Kreidler RS (1974, Café), Kreidler Florett 80 (1982, original), Enfield Bullet 350 (1979, original), XS-650 (1977, Café), Royal Enfield Indian Chief 700 (1959), Royal Enfield Trial (1963, im Aufbau), Royal Enfield Interceptor (1964, im Aufbau)
Wohnort: Spessart

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von grumbern »

76er XS650, kein Zündschloss, nur ein Schalter. Hat den TÜV nicht gestört, nur mich, dass ers an gelassen hatte und ich nicht weg fahren konnte :tease:
Lenkerschloss vorhanden.
Gruß,
Andreas

Timschd
Beiträge: 1
Registriert: 3. Sep 2016
Motorrad:: K1200R, R NineT

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von Timschd »

Hallo mein erster Beitrag ;-)

Hatte bis vor kurzem eine BMW G450X Bj 2007 die hatte werkseitig kein Zündschloss sondern nur ein Lenkrad Schloss falls das was hilft....

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7543
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi,

nach meinem Wissen ist nur eine Vorrichtung gegen widerrechtliche Nutzung vorzusehen.
Evtl. ist das auch baujahrabhängig. Ab Mitte der 1970er war ein Zündschloß zumindest üblich ;)

Vielleicht ist das nicht mal eine Forderung des TÜVs, sondern der Versicherung ?

Stell dir vor, du stellst dein Mopped ab und irgendjemand anders nutzt es, weil es ja einfach so geht.
Er fährt, baut einen Unfall und verschwindet. Dann bist du als Halter dafür verantwortlich.

Einen einfachen Schlüsselschalter dezent irgendwo eingebaut und du bist raus aus der Nummer.

---------
@ Tim,
willkommen im Forum !
Eine BMW G450X Bj 2007 läßt sich also im abgestellten Zustand einfach von jedem Anlassen und läuft dann stunden- oder tagelang bis zu deiner Wiederkehr bzw. bis der Sprit leer ist bei Standgasdrehzahl vor sich hin ?
Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen :dontknow:
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Benutzeravatar
zippi
Beiträge: 2463
Registriert: 9. Mai 2015
Motorrad:: Yamaha RD/TR3
Nico Bakker TZ 350 CR
Yamaha TZ/RD 400
Yamaha YZF 750 SP
Suzuki GSXR 750
Wohnort: wesel

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Beitrag von zippi »

Hallo

Ein Zündschloss ist TÜV mässig nicht erforderlich, meine freundin hat z.b. eine Montesa bj. 1986 ohne zündschloss, ein abschliessbarere benzinhahn hat sie auch nicht. Als vorrichtung zum schutz wiederrechtlicher nutzung reicht auch ein lenkradschloss (b.z.w. ein lenkerschloss beim motorrad), es könnte auch sein das ein mitgeführtes externes schloss schon ausreicht, die TÜV prüfer haben sich auf jedenfall noch nie darum gekümmert ob das lenkradschloss funktioniert oder geschaut ob überhaupt eines vorhanden ist.

grüsse zippi

Antworten

Zurück zu „Diskussionen zu Vorschriften und Zulassungsbestimmungen“

Axel Joost Elektronik