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Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von olofjosefsson
Hallo,
Ist ein elektrisches Zuendschloss fuer die Tuev Abnahme erforderlich oder reicht ein abschließbaren Benzinhahn wenn orginal ein elektrisches Zuendschloss vorhanden war ?
Hat einer reale Erfahrung gemacht ?
Gruss
Olof

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von Moppedmessi
Hallo Olof,

ich habe weder ein Zünschloss noch einen anschließbaren Benzinhahn. (59er und 61er AJS)

Ralph

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von olofjosefsson
Hallo Ralph, warst du denn schon mal beim Tuev ?
Gruss
Olof

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von Moppedmessi
Ja.
Sind beide zugelassen (eine ist aber seeeeeehr TÜV überfällig :oops: )
Bei der 59er ist auch nicht das Mitführen einer externen Diebstahlschutzeinrichtung (oder so ähnlich) eingetragen.
Beide waren schon mehrfach bei des Teufels üblen Vetter.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von olofjosefsson
Ok, dann hoffe ich mal das die Blutlinie bis in den Süden reicht.
Danke Ralph.
Die 3/5ta wartet bei mir übrigens nur noch auf einen geschliffenen Zylinder.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von Moppedmessi
olofjosefsson hat geschrieben:.....
Die 3/5ta wartet bei mir übrigens nur noch auf einen geschliffenen Zylinder.
Dann scheint sie ja bei dir in den richtigen Händen glandet zu sein, das freut mich.

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Aug 2016
von grumbern
76er XS650, kein Zündschloss, nur ein Schalter. Hat den TÜV nicht gestört, nur mich, dass ers an gelassen hatte und ich nicht weg fahren konnte :tease:
Lenkerschloss vorhanden.
Gruß,
Andreas

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Okt 2016
von Timschd
Hallo mein erster Beitrag ;-)

Hatte bis vor kurzem eine BMW G450X Bj 2007 die hatte werkseitig kein Zündschloss sondern nur ein Lenkrad Schloss falls das was hilft....

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Okt 2016
von MichaelZ750Twin
Hi,

nach meinem Wissen ist nur eine Vorrichtung gegen widerrechtliche Nutzung vorzusehen.
Evtl. ist das auch baujahrabhängig. Ab Mitte der 1970er war ein Zündschloß zumindest üblich ;)

Vielleicht ist das nicht mal eine Forderung des TÜVs, sondern der Versicherung ?

Stell dir vor, du stellst dein Mopped ab und irgendjemand anders nutzt es, weil es ja einfach so geht.
Er fährt, baut einen Unfall und verschwindet. Dann bist du als Halter dafür verantwortlich.

Einen einfachen Schlüsselschalter dezent irgendwo eingebaut und du bist raus aus der Nummer.

---------
@ Tim,
willkommen im Forum !
Eine BMW G450X Bj 2007 läßt sich also im abgestellten Zustand einfach von jedem Anlassen und läuft dann stunden- oder tagelang bis zu deiner Wiederkehr bzw. bis der Sprit leer ist bei Standgasdrehzahl vor sich hin ?
Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen :dontknow:

Re: Zuendschloss erforderlich ?

Verfasst: 12. Okt 2016
von zippi
Hallo

Ein Zündschloss ist TÜV mässig nicht erforderlich, meine freundin hat z.b. eine Montesa bj. 1986 ohne zündschloss, ein abschliessbarere benzinhahn hat sie auch nicht. Als vorrichtung zum schutz wiederrechtlicher nutzung reicht auch ein lenkradschloss (b.z.w. ein lenkerschloss beim motorrad), es könnte auch sein das ein mitgeführtes externes schloss schon ausreicht, die TÜV prüfer haben sich auf jedenfall noch nie darum gekümmert ob das lenkradschloss funktioniert oder geschaut ob überhaupt eines vorhanden ist.

grüsse zippi