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"Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von flatfile
Hallo zusammen,
ich stehe derzeit vor einem kleinen Problem und über die Suche hab ich noch nix gefunden.
Ich bin neu in Forum (Vorstellungsthread ist erstellt

) und ebenso Schrauberneuling. Und bevor ich anfange zu schrauben, wollte ich ein paar grundsätzliche Dinge abklären.
Seit kurzem bin ich Besitzer einer R 45 und möchte diese nun nach und nach umbauen. Im Moment hat die Kleine noch frischen TÜV (hat der letzte Halter noch gemacht).
Leider habe ich keine eigene Werkstatt, so dass ich "außer Haus" schrauben muss. Außer Haus bedeutet bei mir allerdings im nächsten Bundesland (~250 km weit weg), beim Kollegen in der Garage. So weit noch kein Problem.
Mein Motorrad ist in Hessen angemeldet und der hessische TÜV-Mann sagte mir soeben, dass eine Einzelabnahme für bespielsweise Leistungsänderung oder Auspuff nur bei einem hessischen TÜV gemacht werden kann, weil sie eben in Hessen angemeldet ist.
Nun hab ich ein bisschen Bauchweh, wenn ich mit dem nicht abgenommenen Fahrzeug 250 km durch die Gegend schubber. Könnte ich natürlich durch Transport auf einem Hänger umgehen. Aber vllt muss das ja gar nicht.
Nun zur eigentlich Frage: Wäre es möglich, dass ich das Moped kurz vorm TÜV abmelde und dann das abgemeldete Motorrad (was ja dann keinem Bundesland zugehört) in NRW prüfen lasse und es dann mit neuer Vollabnahme in Hessen wieder anmelde und dann auf eigener Achse und rechtlich abgesichert nach Hause fahren kann.
Außerdem soll der hessische TÜV ja etwas schwieriger sein, als der in den Nachbarbundesländern....
Oder würdet ihr einfach ohne vorherige Abnahme zurück nach Hessen fahren und es dann dort "tüven" lassen?
Beste Grüße
Konstantin
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von blatho
Da hat dir dein TÜV-Ing. einen Bären aufgebunden.
Du darfst deine Einzelabnahmen in jedem beliebigen Bundesland machen lassen.
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Konstantin,
wie wäre es, das Mopped pro forma an deinen Kumpel im anderen Bundesland zu verkaufen, er macht den TÜV samt Eintragungen und du "kaufst" es ihm dann wieder ab und läßt es in Hessen zu ?
Komme aus Bayern, da zählt die TÜV-Abnahme noch etwas und wird nicht von einer Regulierungsbehörde hinterfragt.
Mein Beileid nach Hessen !
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Kolja,
aber selbst dann wird durch die hessische Kontrollbehörde hinterfragt, ob alles ordnungsgemäß war.
Ein TÜV-Prüfer ausserhalb Hessens wird einen Teufel tun, an einem in Hessen zugelassenen Mopped irgendeine Abnahme zu machen, wenn die Bauteile nicht 100% mit Gutachten etc. belegt sind und dann kann man es auch gleich in Hessen machen lassen. Gefälligkeitsgutachten oder die Eintragung individuell gefertigter Teile ohne Gutachten bringen die Prüfer in arge Bedrängnis bis hin zur Kündigung !
Soweit habe ich die aktuelle Situation in Hessen zumindest verstanden.
Als Nicht-Hesse ein kaum vorstellbarer Zustand und so richtig glauben kann ich das mit dieser Kontrollbehörde immer noch nicht.

Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von flatfile
Servus Michael, hallo Kolja,
danke für eure Antworten.
Anscheinend wissen die Hessen selber nicht so recht, was sie nun dürfen und was nicht.

Ein Anruf bei einer Hauptstelle in Wiesbaden brachte mich nun zu folgender Antwort: TÜV-Abnahme in anderem Bundesland kein Problem, Änderungen an der Leistung müssen dann "nur" noch bei der Zulassungsstelle im Schein/Brief abgeändert werden.
Das klingt ja fast zu schön um wahr zu sein.....
@ Michael: Was genau meinst du denn nun mit Kontrollbehörde? Die Zulassungstelle?
Dann ist das Problem wohl eher der Prüfer im anderen Bundesland, weil der die Maschine nicht prüfen möchte?
Und schöne Grüße in mein Geburts-Bundesland.
Beste Grüße
Konstantin
*Edit: Das mit der Kontrollbehörde konnte ich durch Google nun selbst in Erfahrung bringen. Ist ja ein ganz schöner Mist hier...
Also entweder nen Prüfer finden, der sich das traut oder zum Prüfen in einem anderen Bundesland zulassen und dann auch dort die Änderungen eintragen lassen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass eine vorübergehende Stilllegung während des TÜV-Vorgangs also nix bringt, weil ich es dann ja wieder auf der hessischen Behörde zulassen möchte und vor einer Änderung der EIntragung wieder die Kontrollbehörde zwischengeschaltet wird?
Is echt zum Mäuse melken....

Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Konstantin,
soweit mir aus der Presse bekannt ist, gibt es in Hessen eine bundesweit einmalige Kontrollbehörde, die die Arbeit des TÜVs und anderer Prüfstellen überwacht.
Üblicherweise gibt es den TÜV&Co und die Zulassungsstelle, also zwei Instanzen.
Der TÜV prüft, nimmt ab und beschreibt, die Zulassungsstelle stellt dazu eine passende neue Zulassungsbescheinigung aus.
In Hessen gehen diese Vorgänge aber an eine dritte Instanz, das alles nochmal prüft und dann aktiv wird.
Wie dieses Amt genau heißt und warum es nur in Hessen existiert, weiß ich nicht.
Um ehrlich zu sein, also ich die Berichte gelesen hatte, war ich froh nicht in Hessen zu leben und habe mich nicht weiter damit befasst.
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von dreizylinder
Hi Konstantin,
es ist leider wirklich so, dass du die Bündelungsbehörde (Kontrollbehörde) nur umgehen kannst, wenn du dein Mopped von nem Kumpel in einem anderen Bundesland zulassen lässt um es dann in Hessen nur noch umzumelden.
Diesen Weg bin ich selbst schon gegangen.
Wenn du nur den TÜV in Bayern machen lässt, schickt die hessische Zulassungsbehörde trotzdem das Gutachten erstmal zur Überprüfung zur Bündelungsbehörde.
Das kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit - und nervt total.
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von flatfile
Hallo Michael,
vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung! Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich mit dem Ummelden noch gewartet. Was´n Krampf.
Hallo Peter,
danke für deine Antwort. Ich muss jetzt echt mal gucken, wie ich das anstelle. Für den Leistungsumbau (Kolbensatz) gibts ja gottseidank ein TÜV-Gutachten. Das sollte mir dann ja hoffentlich auch der "normale" hessische TÜV problemlos eintragen. Spannend wirds dann im Anschluss, wenn ein neuer Auspuff dran soll. Laut einer Werkstatt welche die Umrüstkits verbaut, verlieren die normalen ABE´s von Auspüffen ihre Gültigkeit, sobald die Motorleistung verändert wurde. Und dann gehts wohl zur Einzelabnahme.
Hast du schon Erfahrungen über den hessischen TÜV in Bezug auf Eintragungen von Heckkürzungen und Radabdeckung machen dürfen oder hast du das direkt über den "Umweg" gemacht?
Beste Grüße
Konstantin
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von troodon
un was ist wenn das Motorrad abgemeldet wird?
Re: "Hessische TÜV-Bindung" umgehen
Verfasst: 18. Aug 2016
von MichaelZ750Twin
Hi Konstantin,
wenn ich dir als "Käufer" in Bayern einen Gefallen tun kann, melde dich per PN ;)
Mein Ansprechpartner wäre der TÜV in Augsburg-Göggingen.
Vielleicht möchtest du ja dann von mir eine nach deinem Geschmack umgebaute R45 mit eingetragenen Änderungen "kaufen " und in Hessen zulassen ?
