Eine Frage in dir Runde.
Die Mindestgröße für Spiegel beträgt beim Motorrad ja 60 cm².
Bezieht sich diese Größe definitiv nur auf ein Spiegel?
Meine TR1 ist vor 1990 gebaut und brauch theoretisch nur ein Spiegel.
Habe mir jetzt welche raus gesucht, wo die Spiegelfläche nur 52cm² beträgt. Würde natürlich 2 von denen verbauen, sagt der TÜV da trotzdem Nein?
Expertentips zur Zulassung von der DEKRA. Da hast du 11 Seiten mit denen du alle deine Fragen selber beantworten kannst, die im Laufe deines Umbaus auftauschen.
PS zu deinem Spiegel. je nach Zulassung sind es 60 + bzw. 69 +
Grüße
Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)
Da gab es schon Versuche in diese Richtung. Ist in Deutschland schon damals an den Überwachungsvereinen gescheitert.
Diese Fahrzeuge wurden in Quarantäne auf die Insel verbannt.
habe in einem anderen Thread die Frage nach der Verbesserung der Beleuchtung an meiner Gülllepumpe gestellt . Nun kommst Du mal so eben mit der Lösung.
Gruß
Andreas
Von versprochenem Schnaps wird man nicht besoffen!
In der überarbeiteten Fassung der StVZO wurde ab 01.01.1961 ein Rückspiegel bei Krafträdern Pflicht und in den dazu gehörigen Auslegungsvorschriften eine Mindestfläche von 60 cm² definiert. Ab 01.01.1990 wurde der zweite Spiegel Pflicht, allerdings nur für Motorräder mit einer Vmx > 100 km/h hatte. Ab 01.07.1991 wurde der 2 Spiegel für alle zur Pflichtveranstaltung.
Ab dem 17.07.2003 waren nach einer Übergangsfrist Neuzulassungen dann nur noch nach dem EG-Recht möglich.
Die StVZO schreibt schon seit 01.04.2000 die Verwendung der EWG-Richtlinie 97/24/EG zwingend vor. (Wer sich das antun möchte, kann das angehängte PDF durchlesen. In diesem Teil [die komplette RiLi hat deutlich über 450 Seiten und knapp 23 MB] wird auf insgesamt 21 Seiten wirklich ALLES festgelegt, was zu nem Spiegelchen wichtig sein lönnte:-) )
Kurz das wichtigste zusammengefasst:
- Das Spiegelglas muss in einem mindestens 2,5 mm dicken Gehäuse montiert sein
- Spiegelfläche mindestens 69 cm², jedoch muss
- in diese Fläche ein Kreis von 78 mm Durchmesser passen UND von einem Rechteck von 120 x 200 mm eingerahmt werden können.
- Kleinstmöglicher Durchmesser 94mm, maximal erlaubte Grösse 150mm
- Spiegelglas nur in konvex zulässig
Die Richtlinie beschreibt sogar den Anbau mit Prüfmassen für den Augenwinkel und noch andere Nettigkeiten...
Und nein, eine Addition von mehreren Spiegelflächen zu einer Gesamtsumme ist NICHT zulässig:-)
Schön, dass wir alte Mopeten fahren.
Leider findet man rein nix, was den Prüfkreis und das Rechteck zu alten Spiegeln betrifft.
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Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
Danke für die Antworten.
Dann weiß ich Bescheid. Hätte ja sein können das es im deutschen Recht diesbezüglich und bei älterem Bj ein SchlupfLoch gibt
Kaffeepause hat geschrieben:..ich sag ja immer , Google hat die Lösung. ..
Ich habe natürlich gegooglet und die Forensuche benutzt. Aber wie du wahrscheinlich selber weißt hat Google nicht immer einfach so die richtige Antwort parat