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Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Modifikationen an Rahmen, Tank, Verkleidungen, Höcker, Sitzbank, Fender etc.
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PeterPan1986
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Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von PeterPan1986 »

Hallo,

ich möchte hier eure Meinungen, Ideen und Anregungen zu folgendem Thema hören:

Bei meiner BMW R1100R habe ich das Heck gekürzt und werde in kürze die Sitzbank neu polstern und beziehen lassen. Bevor es aber soweit ist möchte ich wissen ob man vielleicht ein Rücklicht in die Sitzbank integrieren könnte.

Folgendes habe ich heute als TEST aufgebaut:

https://www.dropbox.com/s/abpw95gg9mvxk ... 3.jpg?dl=0

Man sieht hier schon das Problem, ein Teil vom Rücklicht wird durch den Heckrahmen verdeckt. Nun würde mich das nicht stören aber was sagt die Rennleitung/ TÜV dazu? Die leuchtende Fläche ist um einiges größer als so einiges was an Rücklichtern auf dem Markt angeboten wird.

Was meint Ihr?

Gruß,
Peter
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obelix
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von obelix »

PeterPan1986 hat geschrieben:Man sieht hier schon das Problem, ein Teil vom Rücklicht wird durch den Heckrahmen verdeckt. Nun würde mich das nicht stören aber was sagt die Rennleitung/ TÜV dazu? Die leuchtende Fläche ist um einiges größer als so einiges was an Rücklichtern auf dem Markt angeboten wird.
Iss nich legal... Vor einer Lichtaustrttsfläche darf nix rumliegen. Mit einem Verhau aus was auch immer erlischt die E-Prüfung des RüLi.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

PeterPan1986
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von PeterPan1986 »

Ach schade! Danke für diese Antwort! Wie ist es bezüglich der der Sichtbarkeit geregelt? Bis zum welchem Winkel muss das Rücklicht seitlich sichtbar sein?
Zuletzt geändert von PeterPan1986 am 24. Dez 2016, insgesamt 1-mal geändert.
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MichaelZ750Twin
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Servus Peter,

ich hatte den Fall noch nicht.
Von der Funktion her ist das sicher ok, aber ob ein geprüftes Rücklicht anschließend teilweise wieder ab-/verdeckt werden darf, dazu kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben.
Da es aber wohl legal die Möglichkeit gibt zumindest an Autos
http://www.ebay.de/itm/SCHEINWERFERBLEN ... 0375400095
den "bösen Blick" mittels Zierleisten zu realisieren,
sollte das teilweise verdecken auch bei einem großen Rücklicht möglich sein.

Final mußt du es mit deinem TÜV-Prüfer besprechen, alle anderen Meinungen helfen dir nicht weiter.

Ach so, ja, interessante Ansicht. Der umlaufende Heckrahmen wirkt auf mich irgendwie wie ein Spoiler (ohne Tragfläche, was gut ist).

EDIT: Oh, der Obelix war schneller und der kennt sich mit sowas aus !
Fragen beim TÜV kostet nichts und ist immer einen Versuch wert, evtl. kennst du aber bereits jetzt schon die ablehnende Antwort.
LG, Michael
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MichaelZ750Twin
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Also dann, wenn dir die Form so gefällt, dann eben ein flaches Rücklicht auf Höhe der Oberkante des jetzigen RüLis montieren.
Dann kannste die Form in etwa beibehalten und hast ein RüLi das nicht vom Loop abgedeckt wird.
Zwar mit kleinerer Fläche, dafür mit Prüfzeichen und nicht abgedeckt. Sinn oder Unsinn, solange es halt den geltenden Vorschriften entspricht.
LG, Michael
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PeterPan1986
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von PeterPan1986 »

Ja das geht sicher, hätte aber lieber das Rücklicht der K verbaut ;) Ich frage mal nach beim TÜV!
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obelix
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Re: Rücklicht/ Heckumbau - Meinungen?

Beitrag von obelix »

MichaelZ750Twin hat geschrieben:Da es aber wohl legal die Möglichkeit gibt zumindest an Autos den "bösen Blick" mittels Zierleisten zu realisieren,
sollte das teilweise verdecken auch bei einem großen Rücklicht möglich sein.
Die von Dir verlinkte Blende hat ne ABE, ist also zur Verwendung geprüft und freigegeben. Ausserdem deckt die lediglich das Gehäuse nach oben ab, da ist sowieso kein Lichtaustritt. Bei den selbstgebauten Haubenverlängerungen wird das beim TÜV i.d.R. so geprüft: Auf nem Papierblatt wird die nicht abgedeckte Lichtaustrittsfläche skizziert, dann die Haube geschlossen und verglichen. Wenn der böse Blick kein Licht in dem zuvor skizzierten Feld wegnimmt, wird es ein Prüfer zumeist anstandslos eintragen.

Dagegen werden z.B. Steinschlagschutzgitter, die in nem Bullenfänger integriert sind, nie ohne lichttechnisches Gutachten auf den Strassenverkehr losgelassen. Stichwort ist dabei Streulicht und Blendung.

Gruss

Obelix
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