es ist zwar keine wirkliche neue EU-Regelung, aber sie wird/wurde nun auch in D ratifiziert...

Es geht darum, dass A2-Neulinge nun nur noch Maschinen bis 48PS fahren dürfen (nicht neu), wenn diese bei Drosselung ursprünglich nicht mehr, als die doppelte Leistung gehabt hatten. - Also 96PS... - Und damit fallen viele ältere Maschinen, die (versicherungstechnisch) jahrelang mit 98PS angeboten wurden leider aus dem "Beuteschema" von A2-Neulingen...

Das wird nun im kommenden Jahr meinen Junior treffen, der jetzt schon dabei ist, sich seine erste A2-Maschine raus zu suchen...

Jetzt ist er auf folgende Frage gestoßen: Ein (fiktives) 98PS-Bike mit Bj. vor 2000 wird bei entsprechender Laufleistung wohl mehr oder weniger sicher 2PS eingebüßt haben. Wenn man dies per Leistungsmessung nachweisen kann, bekommt man diese Leistung beim TÜV dann auch eingetragen, und kann man dann das Bike gesetzeskonform auf 48PS drosseln?
Ich habe darauf keine Antwort und wollte gern mal Eure Meinung dazu abholen, bevor ich die Frage auch "offiziell" an den Graukittel meines Vertrauens richte.
