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Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von ankavik
Hallo @all,
es ist zwar keine wirkliche neue EU-Regelung, aber sie wird/wurde nun auch in D ratifiziert... :law:
Es geht darum, dass A2-Neulinge nun nur noch Maschinen bis 48PS fahren dürfen (nicht neu), wenn diese bei Drosselung ursprünglich nicht mehr, als die doppelte Leistung gehabt hatten. - Also 96PS... - Und damit fallen viele ältere Maschinen, die (versicherungstechnisch) jahrelang mit 98PS angeboten wurden leider aus dem "Beuteschema" von A2-Neulingen... :banghead:

Das wird nun im kommenden Jahr meinen Junior treffen, der jetzt schon dabei ist, sich seine erste A2-Maschine raus zu suchen... tappingfoot

Jetzt ist er auf folgende Frage gestoßen: Ein (fiktives) 98PS-Bike mit Bj. vor 2000 wird bei entsprechender Laufleistung wohl mehr oder weniger sicher 2PS eingebüßt haben. Wenn man dies per Leistungsmessung nachweisen kann, bekommt man diese Leistung beim TÜV dann auch eingetragen, und kann man dann das Bike gesetzeskonform auf 48PS drosseln?

Ich habe darauf keine Antwort und wollte gern mal Eure Meinung dazu abholen, bevor ich die Frage auch "offiziell" an den Graukittel meines Vertrauens richte. :wink:

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von OldStyler
ankavik hat geschrieben:
Jetzt ist er auf folgende Frage gestoßen: Ein (fiktives) 98PS-Bike mit Bj. vor 2000 wird bei entsprechender Laufleistung wohl mehr oder weniger sicher 2PS eingebüßt haben. Wenn man dies per Leistungsmessung nachweisen kann, bekommt man diese Leistung beim TÜV dann auch eingetragen, und kann man dann das Bike gesetzeskonform auf 48PS drosseln?
Die tatsächliche Leistung eines Serienmotorrades darf sich innerhalb festgelegter Toleranzen bewegen, damit ist sie für die Einstufung/Zulassung etc. maßgeblich, die tatsächliche Leistung interessiert danach nicht. (solange sie innerhalb der Toleranzen liegt)

Daher wird, meiner Meinung nach, eine Leistungsmessung der tatsächlichen Leistung nichts dran ändern das die Dinger max. 96PS (nach Zulassung) haben dürfen.

Gruß OldS

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von Endert
Die Frage stell ich mir auch, will diesen Sommer meinen Schein machen und habe vorher den A1 gehabt .. nun hat meine Gülle 50ps... ist doch ein Scherz oder was!? .. Sowas schwachsinniges.

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von ankavik
Tja, ich befürchte leider auch, dass Oldstyler recht hat, würde aber gern noch andere Meinungen (oder Tipps) "einsammeln"....

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von Marlo
Nein geht nicht!
Das ist das selbe wie bei vielen Alteisen die 50 PS haben/haben sollten wo es dann auch keine offizielle Drossel auf die 48 PS gibt, gab es ja früher nicht und wird auch von den Drosselfirmen nicht angeboten. Entweder man baut die erhältlichen 27 PS drosseln ein oder man ist illegal unterwegs selbst wenn das Diagramm unter 48 PS anzeigt.
Übrigens gibt es auch kein Bestandsschutz für über 96 PS gedrosselte Motorräder, ausschlaggebend ist der Stichtag an dem der Führerschein gemacht wurde, arschkarte für den der schon eine gedrosselte Zuhause stehen hat und dieses Jahr erst die Prüfung hat/hatte.

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von zockerlein
Für die Gülle gibts eine 48PS Drossel :)
Hab ich bei mir auch (noch) drin

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von Marlo
Und für die die noch das Glück hatten vor dem Stichtag den Schein zu machen gilt, nur in Deutschland mit der in original über 96 PS Maschine zu fahren, sobald es über die Grenzen geht seit ihr auch illegal unterwegs. In allen anderen EU Staaten gald das schon immer mit den 96 PS!

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von KensingtonChap
Also bei meinem Tüver hats geklappt. Eingetragen 50Ps, echte PS auf einem genormten Prüfstand 46,... Nachweis erstellen lassen und er hats mir ohne Probleme eingetragen. Aber liegt hald wahrscheinlich hier auch wieder mal im Ermessen des Prüfers. :dontknow:
VG Max

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von zockerlein
das ist kein Problem :) Das war ja auch schon vorher so.

Es geht nur darum, dass bei einer Leistungsprüfung die gemessene Leistung unter die 96PS Schwelle fällt um dann auf 48 drosseln zu dürfen :)

von 50 auf 48 sollte immer gehen

Re: Neue EU-Regelung zu A2-Führerschein/ Leistungsbeschränkung

Verfasst: 17. Jan 2017
von Ranger
Und Drosseln, und sei es nur um 2 PS, gibts mittlerweile auch für die meisten Mopeds, eben aus den genannten gesetzlichen Gründen. Leistungsmessung ist ja auch viel zu teuer.
Mit ERmessen eines Prüfers hat das auch nix zu tun, wenn man denn eine gültige Leistungsmessung hat, muss und wird die auch anerkannt. Sonst kann man ja beispielsweise gar nicht ins Ausland fahren, denn die kümmert die deutsche Trägheit der Umstellung null = empfindliche Strafe fällig.