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Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

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Nickel
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Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von Nickel »

Ahoi leute,

ich habe nun eine weile das internet durchforstet aber nichts brauchbares gefunden, daher nun die frage an euch.

Was muss auf einem blinker stehen, damit er als lenkerendenblinker verwendet werden darf? Mit einem einfachen E ist es ja nicht getan. Interessant ist das ganze natürlich nur für moppeds von vor 1987. Bekanntlich müssen die blinker ja nicht zwingend den klassischen ochsenaugen entsprechen. Auch die motogadget lenkerendenblinker werden gern als reine lenkerendenblinker, ohne zusätzliche blinker für vorne bzw. hinten verbaut. Aber welche nummer oder welcher zusatz muss auf den gläsern stehen, damit dies zulässig ist?

mfg

Nickel
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justphil
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von justphil »

Auf den Gläsern muss eine 11 auf der einen und eine 12 auf der anderen sie Seite eingeprägt sein, dann müssen bei geeignetem Winkel der vorderen, hinten keine verbaut sein. Natürlich bis Bj 87.
Güllepumpe - work in progress...

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Dacapo
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von Dacapo »

Motogadget wird vielleicht gerne genommen, deshalb haben diese jedoch keine Freigabe! Sprich nur für vorne zugelassen!


Gruß
Jens
Beste Grüße
Dacapo

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sven1
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von sven1 »

Moin,

in der Regel haben alle neueren Blinker nur die Freigabe für vorne (11). So weit ich weiß erfüllen nur die originalen LEB von hella beide Normen.
Technisch ändert es zwar nichts an der Sichtbarkeit wenn du ein Replica, z.B. von shin yo, nimmst. Zugelassen ist es trotzdem nicht.
Also bleibt dir nur der Weg zum TÜV um eine verlässliche Klärung zu erzielen.
Schlaumeiermodus an: Bau LEB mit Zulassung für vorne an und setz hinten z.B. M-Blaze oder andere Microblinker an. Das ist wesentlich sicherer als nor die Ochsenaugen. Ich z.B. (1,90m 90 kg) verdecke aufgrund der Sitzposition, trotz korrekter Montage und Sichtbarkeit in den meißten Fällen den Blinker für den nachfolgenden Verkehr.

Grüße

Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)🌈

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BerndM
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von BerndM »

Hallo Nickel,
In einem parallelen Thema die gleichen Fragen.
http://caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=43&t=16771

In einem eingebetteten link von Louis wird deine Frage mit Abbildung beantwortet.
50 R , Zahl in Kreis und eben Blinkeranbauort 11 12 für vorn und hinten oder 11 für vorn oder 12 für hinten .

Gruß
Bernd

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f104wart
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von f104wart »

Nickel´s Frage war nicht, ob LEB als Blinker für vorne und für hinten zugelassen sind, sondern "als alleinige Blinker vorn", was bedeutet, dass hinten keine zusätzlichen Blinker benötigt werden.

Dies ist meines Wissens nach nur bei den Ochsenaugen von Hella der Fall.

Die Genehmigung dafür stammt aber noch aus Zeiten, als Mädchen noch Zöpfe und Buben noch Lederhosen trugen, jungendliche Erwachsenen und alten Menschen ihren Platz angeboten haben und die Bahn noch pünktlich war. :oldtimer:

Den heutigen Verkehrsverhältnissen angepasst, sollte man gar nicht darüber nachdenken, auf die hinteren Blinker zu verzichten. Es sei denn, man möchte den nachfolgenden Verkehr mit Handzeichen auf das blinkende Ochsenauge aufmerksam machen. :mrgreen:


...Das Prüfzeichen setzt sich zusammen aus einem "E" und einer Zahl. Die Zahl sagt aus, in welchem Europäischen Staat die Genehmigung erteilt wurde. Hat also mit vorne und/oder hinten, links oder rechts überhaupt nichts zu tun.

STVZO §21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen
.

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OldStyler
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von OldStyler »

sven1 hat geschrieben: So weit ich weiß erfüllen nur die originalen LEB von hella beide Normen.
Technisch ändert es zwar nichts an der Sichtbarkeit wenn du ein Replica, z.B. von shin yo, nimmst. Zugelassen ist es trotzdem nicht.
Warum das eigentlich ? (die Zulassung ist ja nicht auf die Marke eingeschränkt)

Dann wären die auch illegal http://www.lights4all.com/BLINKER/UNIVE ... ersal.html

Gruß OldS
- geschrieben ohne Tapatalk aus dem Wohnzimmer -

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BerndM
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von BerndM »

Hallo OldS,
Die von Dir von Dir verlinkten Blinker entsprechen optisch 1:1 den Louis LEB. Mich würde es verwundern wenn diese auf einem Blinkerglas
eine 11 und auf der anderen Seite eine 12 Kennzeichnung haben. Habe soeben noch einmal die Louis Blinker hervor gekramt.
Leider haben die Louis Blinker auf beiden Gläsern eine 11 Kennzeichnung.

Alleinig den Produktbeschreibungen würde ich nicht trauen.

Gruß
Bernd

Schraubnix

Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von Schraubnix »

Beim Onkel vom TÜV nachfragen , fertig Ende aus .
Es nützt dir rein garnix wenn du bei der Abnahme sagst das die user hier im Forum gesagt haben das sei zulässig .

Is eigentlich ganz einfach ;-)

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sven1
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Re: Welche kennung ist für lenkerendenblinker ausschlaggebend?

Beitrag von sven1 »

Moin Oldstyler,

stimmt leider nicht. Eine Zulassung muß für jedes Produkt einzeln beantragt werden, selbst dann wenn sich Produkte optisch ähneln. Die Zulassung MUSS dann auf dem Produkt gut sichtbar angebracht werden.
Auf dem Blinker aus deinem Link mußt du also prüfen ob auf einem Glas die 11 auf dem anderen die 12 steht.
Ist dies so, hast du bei Sachen aus Asien eine Mindestsicherheit das du ein zugelassenes Produkt hast. Man kann allerdings auch einfach die Zahlen mit eindrucken ohne eine Zulassung nach Vd... dingsbums zu haben.

Grüße

Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)🌈

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