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'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von recycler
Servus,

Scheinwerferschutzgitter sind ja bei Rennleitung und TÜV nicht gern gesehen.

Wie schaut es mit den 'Scheinwerfer-Kreuzen' sprich 2 Klebebändern vor der Funzel aus?

Gibt es da ähnliche Einwände bzw. wie ist das in der StVo geregelt.

Ciao

recycler
scheinwerferkreuz.JPG

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von AsphaltDarling
Meine Cousin hat im letzten Jahr seine KFZ Meisterprüfung gemacht und
wir kamen auf dieses Thema... also eigentlich na anderes aber egal.

Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals

Den Scheinwerfer abkleben ist sicher auch nicht erlaubt.

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von Troubadix
Was denkst du, der Scheinwerfer wird nachträglich verändert, und das Lichtverhalten wird sich ändern.

Also wohl Illegal, in der STVZO wird sich dazu nix finden lassen, ist ja keine Frontscheibe wo man mal 10% weniger durchaus noch genehmigen kann.

Aber ggf gibts was das Legal sein dürfte, die "Fadenkreuz" Scheinwerfer wie sie z.b. im VW Tuning Bereich zu haben sind, ggf kannst da etwas abwandeln...



Troubadix

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von dirk139
du hast sogar die E Kennzeichnung überklebt *applaus
definitiv illegal
Wie Troubadix schon schreibt, Scheinwerfer mit Fadenkreuz und E Prüfzeichen umbastel....

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von JackDaniels
AsphaltDarling hat geschrieben: Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals
Das stimmt SO schonmal nicht..

Die Scheinwerfer abkleben wird aus den schon genannten Gründen sicher nicht mit der StVo zu vereinbaren sein. Ob das dann wirklich jemand juckt wenn man auf ner alten Mühle mit eh schon schwacher Funzel vorne die zwei Streifen draufklebt ist wieder ein anderes Thema. Ich hatte damals lange Zeit an meinem 1er Golf die Fernlicht Scheinwerfer mit so Kreuzen abgeklebt, da hat auch nie ein Hahn danach gekräht. In vielen Zubehörscheinwerfern für die 1er ist auch das erwähnte Fadenkreuz drin, so eins hab ich auch verbaut und das wurde selbst bei Polizeikontrollen nicht hinterfragt.

Ob aber so zwei Klebstreiben auf dem Scheinwerfer auch wirklich gut aussehen ist wieder ne andere Sache. Ich fand das damals cool da war ich aber auch gerade 18 :wink:

Gruß, Daniel

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von Ranger
In der Tat stimmt das "alles illegal" absolut NICHT. Ist Quatsch.
Scheinwerfer abkleben hingegen ist natürlich nicht zulässig.
Du könntest aber durchsichtiges Tesa nehmen, das ginge ..... :neener:

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von Troubadix
Ranger hat geschrieben: Du könntest aber durchsichtiges Tesa nehmen, das ginge ..... :neener:
Das dann aber Vollflächig, nach einiger Zeit wirds evtl etwas Gelblich und dann bekommst die Scheinwerfer Tönung grad mit dazu :lachen1: :lachen1: :lachen1:


Troubadix

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von recycler
Hatte ich irgendwie schon befürchtet.

Wo kommt das eigentlich her und welche Bedeutung hat das Kreuz auf dem Scheinwerfer (falls es überhaupt eine hat). Gefällt mir aber.

... und ja, mir ist gerade langweilig, weil die Front fertig ist und ich auf die Sitzbank warte, damit ich weitermachen kann.

Ciao

recycler

Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von f104wart
Wenn Dein Klebestreifen eine ABE hat, darfst Du ihn drauf kleben. Allerdings muss das E-Prüfzeichen (unten links auf der Streuscheibe) frei bleiben. :neener: :lachen1:


...Ich würde jeweils zwei gegenüber liegende Felder blau und die beiden anderen weiß abkleben und die Streuscheibe anschließend um 45 Grad drehen. :cool:


recycler hat geschrieben:Wo kommt das eigentlich her und welche Bedeutung hat das Kreuz auf dem Scheinwerfer (falls es überhaupt eine hat). Gefällt mir aber.
Auf Rennstrecken ist es vorgeschrieben, alle Teile, die splittern können, abzubauen oder abzukleben. Edith: Alex war schneller. :grinsen1:

Es gab schon einmal einen Thread zu diesem Thema

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Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

Verfasst: 7. Feb 2017
von Güllenpumper
Das Überkreuzbekleben kommt aus dem Rennsport, damit soll verhindert werden,
das sich infolge eines Rennunfalls das Glas komplett auf der Strecke verteilt.