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Gutachter für Einzelabnahme nach § 21 StVZO

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Ramsay
Beiträge: 2
Registriert: 9. Nov 2018
Motorrad:: CBR1000RR SC59, VTR1000F, NTV650

Gutachter für Einzelabnahme nach § 21 StVZO

Beitrag von Ramsay »

Guten Abend zusammen,

neben meinem Caferacer Kandidaten Honda NTV 650 habe ich noch eine Fireblade SC59 im Stall stehen. An der Blade möchte ich nun eine Fußrastenanlage von Sato Racing aus den USA verbauen. Natürlich hat die keine ABE und kein Festigkeitsgutachten. Eine Legalisierung der FuRa Anlage ist also nur nach einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO möglich.

Kann mir jemand im Rhein-/Ruhrgebiet einen zur Einzelabnahme befähigten Sachverständigen nennen, der sich mit Krädern auskennt? Hat vielleicht jemand einen Tipp für mich, bei welcher TÜV Filiale ein vereidigter Prüfingenieur zu finden ist, der sich speziell mit Krädern auskennt?

Normalerweise bekommt man vom TÜV (Nord) die Telefonnummer eines Dispatchers, der einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart. Solch ein Termin kostet ca. 30 € pro Stunde. Wenn ich dort einen Gutachter genannt bekomme, will ich vorher wissen, ob ich mit dem nicht meine Zeit und mein Geld vergeude.

Bedankt...

Linke Hand zum Gruß

Burkhard

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Bambi
Beiträge: 13330
Registriert: 15. Jan 2014
Motorrad:: Triumph Tiger Trail 750 - Suzuki DR Big 750-Gespann - Suzuki GN 400 - mehrere MZ - Hercules GS 175/7
Wohnort: Linz/Rhein

Re: Gutachter für Einzelabnahme nach § 21 StVZO

Beitrag von Bambi »

Hallo Burkhard bzw. potentieller Antworter,
bitte per PN (Private Nachrichten) austauschen!
Viel Erfolg und schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')

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