Moinsen ,
meine 83' Kawa 550 ltd nähert sich immer mehr einem Zustand den ich "gerne" einem Tüv'ler zeigen möchte.
https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 9&start=20
Von größeren Umbauten habe ich erst einmal abgesehen, jedoch war sie seit 2006 nicht mehr angemeldet.
Kann mir jemand per Pn einen tüv'ler in und um Berlin empfehlen ?
Beste Grüße, Marcus.

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Tüv vollabnahme Berlin
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Warum willst Du dann ne "Vollabnahme" machen? Du hast doch den Brief noch. Fahr zu irgendeinem Tüv und melde sie nachher an.
Gruß hue
Gruß hue
Re: Tüv vollabnahme Berlin
Weil ich vom ganzen Tüv Thema nicht die geringste Ahnung habe bis auf das es wenig Spaß macht und eigentlich gar nichts erlaubt ist....
Ich hab gelesen das eine Maschine die länger als 7 Jahre abgemeldet war eine Vollabnahme braucht.
Ich hab mich vorhin mal mit jemanden in Kontakt gesetzt wegen dem Tüv und der offenbarte mir das selbst die neuen Luftfilter problematisch werden können....
Ich hab gelesen das eine Maschine die länger als 7 Jahre abgemeldet war eine Vollabnahme braucht.
Ich hab mich vorhin mal mit jemanden in Kontakt gesetzt wegen dem Tüv und der offenbarte mir das selbst die neuen Luftfilter problematisch werden können....
- Kinghariii
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber zumindest in diesem Punkt dich beruhigen. Das "offene" Luftfilter problematisch werden können ist absolut keine Überraschung. Was ich so mitbekommen habe gilt dabei, je länger die EZ her ist, desto besser.Ich hab mich vorhin mal mit jemanden in Kontakt gesetzt wegen dem Tüv und der offenbarte mir das selbst die neuen Luftfilter problematisch werden können....
Gruß und viel Erfolg,
Harald
- mrairbrush
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Zum Glück gibt es immer weniger Prüfer die sich mit älteren Maschinen auskennen :-)
- ankavik
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Also der "Vorgang" (gerade erst erfolgreich von Dienstag - Kurzzeitkennzeichen, bis gestern - Zulassung - praktiziert) ist folgender:
Wenn das Mopped über längere Zeit abgemeldet/stillgelegt war und der TÜV abgelaufen ist, dann kann man entweder das Töff aufladen und zum TÜV zwecks HU (ggf. + AU)-Erteilung schaffen oder per Kurzzeitkennzeichen (gesonderte eVB-Nummer erforderlich).
Kommen zur HU noch Umbauten hinzu, dann vorher anrufen, weil nicht jeder Prüfer ist berechtigt (oder willens) diese nach §19 oder §21 vorzunehmen.
Anbauteile, die eine E-Kennzeichnung haben sind eintragungsfrei, der korrekte Anbau ist aber Voraussetzung für das Bestehen der HU.
Der Prüfer schreibt sich dann die Umbauten auf (man kann auch einen Ausdruck mitbringen - wird gern gesehen) und will auch ggf. Unterlagen (z.B. zu Stoßdämpfern, Bremsleitungen/-scheiben, etc.) sehen - Muss nicht unbedingt eine ABE sein, auch ohne sind gekennzeichnete(!) Teile eintragungsfähig. Am Besten Ordner anlegen und mitnehmen.
Probefahrt mit Prüfung Beleuchtung, Bremsen, Freigänge ist sowieso Pflicht. Wäre also gut, wenn das Töff willig anspringt und einigermaßen rund läuft (bei K&N´s ggf. zu beachten).
Dann kostet´s auf jeden Fall Geld: für die HU sowieso, und dann nochmal pro Eintrag. (Waren bei uns am Mittwoch knapp über 400€.... - okay er hatte einiges zu schreiben...)
Mit den Unterlagen wieder zur Zulassungsstelle (Kurzzeitkennzeichen mitnehmen, die wollen sehen, dass es "entwertet" wird - falls noch nicht abgelaufen) - wieder anstehen, wieder zahlen - fertig!
(Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch keine Garantie, dass die Behörden alles "abnicken" - das hängt vielmehr vom technischen Sachverstand und handwerklichem Geschick ab...)
Wenn das Mopped über längere Zeit abgemeldet/stillgelegt war und der TÜV abgelaufen ist, dann kann man entweder das Töff aufladen und zum TÜV zwecks HU (ggf. + AU)-Erteilung schaffen oder per Kurzzeitkennzeichen (gesonderte eVB-Nummer erforderlich).
Kommen zur HU noch Umbauten hinzu, dann vorher anrufen, weil nicht jeder Prüfer ist berechtigt (oder willens) diese nach §19 oder §21 vorzunehmen.
Anbauteile, die eine E-Kennzeichnung haben sind eintragungsfrei, der korrekte Anbau ist aber Voraussetzung für das Bestehen der HU.
Der Prüfer schreibt sich dann die Umbauten auf (man kann auch einen Ausdruck mitbringen - wird gern gesehen) und will auch ggf. Unterlagen (z.B. zu Stoßdämpfern, Bremsleitungen/-scheiben, etc.) sehen - Muss nicht unbedingt eine ABE sein, auch ohne sind gekennzeichnete(!) Teile eintragungsfähig. Am Besten Ordner anlegen und mitnehmen.
Probefahrt mit Prüfung Beleuchtung, Bremsen, Freigänge ist sowieso Pflicht. Wäre also gut, wenn das Töff willig anspringt und einigermaßen rund läuft (bei K&N´s ggf. zu beachten).
Dann kostet´s auf jeden Fall Geld: für die HU sowieso, und dann nochmal pro Eintrag. (Waren bei uns am Mittwoch knapp über 400€.... - okay er hatte einiges zu schreiben...)
Mit den Unterlagen wieder zur Zulassungsstelle (Kurzzeitkennzeichen mitnehmen, die wollen sehen, dass es "entwertet" wird - falls noch nicht abgelaufen) - wieder anstehen, wieder zahlen - fertig!
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Viele Grüße und allzeit Gute Fahrt!
Karsten
viewtopic.php?f=237&t=22778
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Karsten
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- Bambi
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Hallo Zimbo,
Du schreibst 'Ich hab gelesen das eine Maschine die länger als 7 Jahre abgemeldet war eine Vollabnahme braucht.'
Die erweiterte Hauptuntersuchung ist bereits nach 2 überzogenen Monaten erforderlich! Siehe hier, unter 'TüV überziehen':
https://www.autobild.de/artikel/hauptun ... 60034.html
Die 7 Jahre beziehen sich auf die Gültigkeit der Papiere nach Stilllegung/Abmeldung. Danach brauchst Du neue, siehe hier, unter 'Außerbetriebsetzung: Definition':
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... rzulassung
Das ist in der Praxis kein ganz einfacher Vorgang, wobei es beim Motorrad mit 'Transporter auf, Moped rein, Transporter zu' noch relativ leicht ist. Mit einem alten Auto wird das etwas schwieriger.
Und frag mit diesen Angaben im Hinterkopf bei Deiner Zulassungsstelle nach. Ich habe den Eindruck, daß das gelegentlich doch unterschiedlich gesehen wird. Bei zu großen Abweichungen der Vorstellungen ruhig mal nach dem Anstaltsleiter fragen ...
Schöne Grüße, Bambi
PS: ankavik hat gerade sehr ausführlich und treffend seine Erlebnisse geschildert. Mit meinen Quellen dazu müsstest Du jetzt eigentlich das Wichtigste wissen ...
Du schreibst 'Ich hab gelesen das eine Maschine die länger als 7 Jahre abgemeldet war eine Vollabnahme braucht.'
Die erweiterte Hauptuntersuchung ist bereits nach 2 überzogenen Monaten erforderlich! Siehe hier, unter 'TüV überziehen':
https://www.autobild.de/artikel/hauptun ... 60034.html
Die 7 Jahre beziehen sich auf die Gültigkeit der Papiere nach Stilllegung/Abmeldung. Danach brauchst Du neue, siehe hier, unter 'Außerbetriebsetzung: Definition':
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... rzulassung
Das ist in der Praxis kein ganz einfacher Vorgang, wobei es beim Motorrad mit 'Transporter auf, Moped rein, Transporter zu' noch relativ leicht ist. Mit einem alten Auto wird das etwas schwieriger.
Und frag mit diesen Angaben im Hinterkopf bei Deiner Zulassungsstelle nach. Ich habe den Eindruck, daß das gelegentlich doch unterschiedlich gesehen wird. Bei zu großen Abweichungen der Vorstellungen ruhig mal nach dem Anstaltsleiter fragen ...
Schöne Grüße, Bambi
PS: ankavik hat gerade sehr ausführlich und treffend seine Erlebnisse geschildert. Mit meinen Quellen dazu müsstest Du jetzt eigentlich das Wichtigste wissen ...
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')
- Alrik
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79er F 700
78er CY 50
78er CB550 K3
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Nö, das passt schon ganz gut, da steht alles Wesentliche drin.ankavik hat geschrieben: 19. Jul 2019(Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch keine Garantie, dass die Behörden alles "abnicken" - das hängt vielmehr vom technischen Sachverstand und handwerklichem Geschick ab...)

Erstens: Nach mehr als zwei.Bambi hat geschrieben: 19. Jul 2019Die erweiterte Hauptuntersuchung ist bereits nach 2 überzogenen Monaten erforderlich! Siehe hier, unter 'TüV überziehen':
Zweitens: Kommt nur zum Tragen, wenn das Fahrzeug angemeldet ist und damit der Untersuchungspflicht unterliegt. Ist bei abgemeldeten Fahrzeugen vollkommen egal, da kommts nur drauf an, ob die Papiere noch da sind.
Nö. "Neue" Papiere braucht man nur, wenn keine mehr da sind. Solange Brief/Schein noch da sind, kann das Fahrzeug einfach mit gültiger HU wieder zugelassen werden, auch nach 50 Jahren. Nur bei Verlust der Papiere ist eine "Vollabnahme" nach sieben Jahren erforderlich, weil das KBA 84 Monate nach Stilllegung die Daten aus dem Fahrzeugregister löscht, und dann auch keine Datenauskunft bei der Zulassungsstelle mehr möglich ist.Bambi hat geschrieben: 19. Jul 2019Die 7 Jahre beziehen sich auf die Gültigkeit der Papiere nach Stilllegung/Abmeldung. Danach brauchst Du neue, siehe hier, unter 'Außerbetriebsetzung: Definition':
"Neue" Papiere brauchen hier im Board die meisten, weil i.d.R. was umgebaut wird, was ne "Einzelabnahme" braucht.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- Bambi
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
Hallo Alrik,
ich habe früher nach mehr als 2 Jahren Stilllegung einen neuen Fahrzeugbrief benötigt. Diese Gültigkeit des alten Briefes wurde nach meinem Verständnis vor einiger Zeit auf 7 Jahre heraufgesetzt. So habe ich die Notwendigkeit der Neu-Ausstellung des Briefes (nach Ablauf von 7 Jahren) abgeleitet ...
Schöne Grüße, Bambi
ich habe früher nach mehr als 2 Jahren Stilllegung einen neuen Fahrzeugbrief benötigt. Diese Gültigkeit des alten Briefes wurde nach meinem Verständnis vor einiger Zeit auf 7 Jahre heraufgesetzt. So habe ich die Notwendigkeit der Neu-Ausstellung des Briefes (nach Ablauf von 7 Jahren) abgeleitet ...
Schöne Grüße, Bambi
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Re: Tüv vollabnahme Berlin
"Früher" war eine Vollabnahme nach 18 Monaten Stilllegung notwendig. Das ist seit Einführung der FZV (2006) nicht mehr der Fall.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
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