Also der "Vorgang" (gerade erst erfolgreich von Dienstag - Kurzzeitkennzeichen, bis gestern - Zulassung - praktiziert) ist folgender:
Wenn das Mopped über längere Zeit abgemeldet/stillgelegt war und der TÜV abgelaufen ist, dann kann man entweder das Töff aufladen und zum TÜV zwecks HU (ggf. + AU)-Erteilung schaffen oder per Kurzzeitkennzeichen (gesonderte eVB-Nummer erforderlich).
Kommen zur HU noch Umbauten hinzu, dann vorher anrufen, weil nicht jeder Prüfer ist berechtigt (oder willens) diese nach §19 oder §21 vorzunehmen.
Anbauteile, die eine E-Kennzeichnung haben sind eintragungsfrei, der korrekte Anbau ist aber Voraussetzung für das Bestehen der HU.
Der Prüfer schreibt sich dann die Umbauten auf (man kann auch einen Ausdruck mitbringen - wird gern gesehen) und will auch ggf. Unterlagen (z.B. zu Stoßdämpfern, Bremsleitungen/-scheiben, etc.) sehen - Muss nicht unbedingt eine ABE sein, auch ohne sind gekennzeichnete(!) Teile eintragungsfähig. Am Besten Ordner anlegen und mitnehmen.
Probefahrt mit Prüfung Beleuchtung, Bremsen, Freigänge ist sowieso Pflicht. Wäre also gut, wenn das Töff willig anspringt und einigermaßen rund läuft (bei K&N´s ggf. zu beachten).
Dann kostet´s auf jeden Fall Geld: für die HU sowieso, und dann nochmal pro Eintrag. (Waren bei uns am Mittwoch knapp über 400€.... - okay er hatte einiges zu schreiben...)
Mit den Unterlagen wieder zur Zulassungsstelle (Kurzzeitkennzeichen mitnehmen, die wollen sehen, dass es "entwertet" wird - falls noch nicht abgelaufen) - wieder anstehen, wieder zahlen - fertig!
(Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch keine Garantie, dass die Behörden alles "abnicken" - das hängt vielmehr vom technischen Sachverstand und handwerklichem Geschick ab...)
