Seite 1 von 3

Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von HaukeP
Hallo,
Wie so oft ist es so je mehr man recherchiert desto verwirrter wird man und deshalb wende ich mich an euch

Ich habe eine Xv 750 Baujahr 1983 und suche Spiegel( am liebsten lenkerendspiegel)

Wenn ich es richtig verstanden habe brauche ich nur einen Spiegel links

Aber wie sieht es aus bei der Spiegelfläche bzw e Prüfzeichen.

Bin ich richtig mit der Annahme das ich kein e Prüfzeichen brauch und nur eine Spiegelfläche von 60cm^2 ?

Oder muss ich trotz des Baujahres einen e geprüften Spiegel fahren mit einer Spiegelfläche von 69cm^2

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von BonsaiDriver
Moin

ein Wirrwar ist das überhaupt nicht - es ist ganz klar geregelt!

und zum Beispiel hier zu lesen:
https://www.dekra.de/media/dekra-privat ... uchung.pdf
Seite 5

und wie du schon richtig erkannt hast - ein Motorrad BJ 1983 wird nach StVZO zugelassen sein und kann somit mit den kleineren Spiegeln ganz legal fahren.
Und ja vor dem 1.1.1990 braucht es nur den linken Spiegel.

Ob nun nach StVZO oder nach EG sieht man im Schein bzw. "neuerdings" Zulassungsbescheinigung Teil I
wenn im Feld K eine e-Nr. steht ist es eine EG-Zulassung
ansonsten eben nach StVZO

so schwierig ist die Recherhe dafür nun auch nicht...

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von HaukeP
Ja bin Jahre lang mit nur einem gefahren bei ner Vespa aber am Motorrad kommen so oder so 2 dran ;)

Das Problem ist aber das die Spiegel heutzutage eine Fläche von 69cm^2 haben für ein e Prüfzeichen

Denn der Durchmesser ändert sich damit von 8,75 auf 9,4 cm und leider der Preis auch immens

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von HaukeP
@bonsai
Danke das mit dem fahrzeugschein wusste ich noch nicht :) das werde ich dann man nachgucken

Also falls dort keine e-nr steht muss ich nur eine Spiegelfläche von 60cm^2 fahren und falls dort eine steht muss ich auch Spiegel mit e Nummer fahren?

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von Alrik
1983 gab's noch keine EG-Typgenehmigung für Motorräder, da geht also erstmal alles nach StVZO, ein E wirst Du da nirgends finden. Du brauchst einen Spiegel mit entsprechender Mindestgröße, der darf gerne ein Prüfzeichen haben, muss er aber nicht.

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von mdpeter
BonsaiDriver hat geschrieben: 7. Okt 2019


Und ja vor dem 1.1.1990 braucht es nur den linken Spiegel.
Wenn das Motorrad aber mit zwei Spiegeln durch das Kraftfahrbundesamt abgenommen wurde, muss es auch weiter hin zwei Spiegel haben. Einfach weg lassen geht nicht. Ist übrigens nicht meine Idee. Wurde bei mir mal reklamiert. Stempel bekam ich trotzdem.

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 7. Okt 2019
von Alrik
Wenn ein erforderlicher Spiegel fehlt, gibt's keine Plakette. Das für die Erstzulassung gültige Sichtfeld nach hinten muss sichergestellt sein, vor '90 reicht dazu ein einzelner Spiegel.
Da hat der Kollege Blödsinn erzählt.

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 8. Okt 2019
von mdpeter
Alrik hat geschrieben: 7. Okt 2019
Da hat der Kollege Blödsinn erzählt.
Das wird der Kollege auch von dir sagen.
Jedenfalls wenn vor 90 zwei Spiegeln bei Neuzulassung dran waren, werde ich den Teufel tun und beim TÜV mit nur noch einem Spiegel vorfahren.

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 8. Okt 2019
von martin58
ab wann ist denn überhaupt ein spiegel vorgeschrieben? meine norton aus 1945 hat serienmäßig keinen dran gehabt.

Re: Paragraphenwirrwarr bei Spiegeln

Verfasst: 8. Okt 2019
von vanWeaver
HaukeP hat geschrieben: 7. Okt 2019 Denn der Durchmesser ändert sich damit von 8,75 auf 9,4 cm und leider der Preis auch immens
War da nicht was mit 78 mm?