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Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von collector
Hallo,

ich habe in Absprache mit meinem TÜV-Prüfer das Heck meiner XJ 550 gekürzt und einen Loop eingeschweißt.
Vor der finalen Abnahme würde mich mal interessieren, ob es etwas bei der Eintragung zu beachten gibt.
Wie sieht so ein Vermerk im Fahrzeugschein aus?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass "Rahmenheck gekürzt" ausreicht. Wird dann ein neues Maß ab z.B. Tankaufnahme genommen und eingetragen? Wie formuliert man die Änderung in wenig Zeichen möglichst prägnant?

Ich frage, da es auch für den TÜV Prüfer die erste Änderung dieser Art ist, und ich durch die richtige Formulierung später abgesichert sein möchte, wenn ich mal wo anders zur HU vorfahre.

Vielen Dank für die Hilfe.

Julian

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von FEZE
Maße sind immer schlecht, weil dann ist es so !

"Einmannbetrieb" müsste reichen.

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von BaumiFlatTracker
Bei mir steht " gekürztes Rahmenheck in Verbindung mit eingeschweißter Querstrebe und GFK Höcker Eigenbau...
Obwohl es eigentlich der original Höcker ist🤷

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von Hux
Bei mir steht auch nur "Rahmenheck gekürzt" drin und halt die 1 bei zulässige Personen, oder wie das genau im Schein heißt.
Aber kontrolliert den Schein unbedingt noch bei der Zulassungsstelle, bei meinen letzten 3 Scheinen nach Abnahme musste immer nachgebessert werden, weil die was übersehen haben. Kostet zwar nix, wenn die's verbockt haben, aber wer hängt schon gerne bei der Zulassungsstelle rum.

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von obelix
collector hat geschrieben: 29. Jul 2020...und ich durch die richtige Formulierung später abgesichert sein möchte, wenn ich mal wo anders zur HU vorfahre.
Bei ner HU interesiert das niemand, es ist eingetragen und fertig. Ein HU-Prüfer hat im Regelfall sowieso nicht die Kompetenz für solche Entscheidungen bzw. die Entscheidung eines aaS anzuzweifeln. Schlimmer ist ne Polizeikontrolle, da muss das Bestand haben.

Ich persönlich finde, es darf ruhig supergenau mit Massen drinstehen. Es darf nur ned ohne Weiteres nachprüfbar sein*ggg*
Wenn also Dein Prüfer einträgt: *Rahmenheckkürzung um 150mm, Heckrahmen mit Rohrbogen verschlossen* ist das für den Rennleiter zwar ersichtlich und auch verständlich, aber nicht nachprüfbar. Denn wenn man von hinten was wegschneidet, wieviel bleibt dann über? Somit kann man das nur dann genau nachvollziehen, wenn man die Rahmenmasse des unbeschnittenen Rahmens weiss. Und selbst dann ist noch zu argumemtieren - ja, aber... Denn ob der Prüfer die 150mm am Originalrahmen rausgemessen hat, steht da ja nicht. Also kann es ja auch sein, dass der Bogen des Loops noch dazu- oder abgerechnet werden muss:-) Und spätestens dann wird der normale Strassensheriff die Segel streichen.

Wobei es in diesem Fall reichlich worscht ist, denn kurz ist kurz. Der Rest an Auflagen ergibt sich ja (Rücklicht, KZ und KZ-Winkel, Beleuchtung etc. Aber es stiftet Verwirrung, die man manches Mal gut brauchen kann*ggg*

Gruss

Obelix

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von Troubadix
obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020
Ich persönlich finde, es darf ruhig supergenau mit Massen drinstehen. Es darf nur ned ohne Weiteres nachprüfbar sein*ggg*
Wenn also Dein Prüfer einträgt: *Rahmenheckkürzung um 150mm, Heckrahmen mit Rohrbogen verschlossen*

Obelix
Also wie an meiner, Heck 170mm gekürzt...

...mehr nicht




Troubadix

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von Nille
Hab solche umbauten bis jetzt genau 5mal eintragen lassen und dort wurde immer "geändertes Rahmenheck" eingetragen. Maße wurden nie genommen, und das bei 3 unterschiedlichen Prüfern.

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von Alrik
obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020Bei ner HU interesiert das niemand, es ist eingetragen und fertig. Ein HU-Prüfer hat im Regelfall sowieso nicht die Kompetenz für solche Entscheidungen bzw. die Entscheidung eines aaS anzuzweifeln.
Es ist genau der Job des Prüfers, zu beurteilen, ob das Hand und Fuß hat oder nicht.

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 29. Jul 2020
von Alrik
Zur eigentlichen Frage: Da gips keine Vorschrift. Ich versuch, grundsätzlich alles so zu formulieren, dass der nächste, der sich damit befassen muss, sich zurechtfindet. Bei ner Rahmenkürzung ist das nicht so einfach, weil man in den allermeisten Fällen nicht mehr viel davon sieht.
Also wenn da von außen nicht gut ersichtlich ist, wo die Änderung anfängt und man damit z.B. ein gut nachvollziehbares Maß (z.B. zur nächsten Querstrebe oder zur Federbeinbefestigung) festlegen kann, dann schreib ich das auch nur sehr allgemein. Wenn damit die Änderung auf einen Sitzplatz einhergeht, dann steht da bei mir in der Regel "zu S.1:m.Einzelsitz u.geänd.Heckrahmenausleger*" oder so ähnlich.

Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung

Verfasst: 30. Jul 2020
von cafetogo
Am meiner Kawa habe ich mir vor ewiger zeit ein selbsttragendes Carbonheck gebaut da steht nicht mal etwas von einer Änderung. Da steht nur Tank Sitzbank Kombination Kohlefaser.
Habe deswegen auch nie Schwierigkeiten gehabt, warum sollte auch ein Prüfer die arbeiten eines Kollegen anzweifeln.


Grüße
Roland