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Auspuff und Österreich

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number9
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Auspuff und Österreich

Beitrag von number9 »

Hallo erstmal.

Ich hab die Suchmaschine hier schon benutzt, aber bis auf einige Artikel über Germanien hab ich nix Aussagekräftiges gefunden.

Also, BJ. 1979
im Typenschein meiner Yamse sind eingetragen:
Messung am Stand: 81 dB(A)
Messung in Fahrt: 82 dB(A)

nun, ganz realistisch betrachtet, kann das eh keine Nahfeldmessung sein...also ist das diese 7m-Messung gewesen damals?

Dazu nun die Frage: wenn ich nix Originales mehr bekomm...was kann man da machen ?
Motorrad verschrotten :roll: oder "irgendwas" raufbauen?

Ich will ja selber eine nicht allzu laute Mühle...das nervt beim Fahren selbst mich als Fahrer.

Delkevic bietet eine Anlage an...wird verkauft mit "103-105 dB(A) bei 60% der Drehzahl"...welche Drehzahl auch immer da gemeint ist.
es wäre eine einfache Lösung, sieht gut aus, ist schön klein...aber vl doch zu laut?
theoreisch wäre es ja so -> 81 + 21 = 104...sollt also nach "deutschem Gesetz" gehen...aber hat da wer ne Ahnung, wie das in Österreich ist?
Vor allem: muss da n E oder KBA-Nr drauf sein ?!

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nanno
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Re: Auspuff und Österreich

Beitrag von nanno »

Da ich selber Auspuffe baue (und in Ö zulasse): Bei Bj. 79 brauchst keine E- oder KBA-Nummer, nur irgendwas, das man dann in den Typenschein eintragen. Bei mir steht zB immer ein Buchstabenhaufen, wo das Modell mit reincodiert ist. (Das mag mein Prüfer, weil man dann nicht einfach so rumtricksen kann.)

Haken an der Geschichte, anders als in D werden die db(A)-Werte nicht direkt übernommen, sondern im Rahmen einer Umtypisierung auf den (aktuellen) Grenzwert angepasst, das wären aktuell 87 oder 89 db. Da du damit keinen Blumentopf gewinnst und bei einer 3-Zylinder-XS alleine die Primärkette schon lauter ist, muss man dann um eine Ausnahme ansuchen. Ohne Verhandlung kriegst du dann 91db eingetragen. ABER im Ermessensspielraum des Prüfers liegen bis zu 95db. Wie du die aus ihm rauskitzelst liegt an deinen Fähigkeiten oder dem Gutachten deines privaten Sachverständigen. Wichtig ist aber: auf Grund des Baujahres (vor 1980), werden die Grenzwerte unterschiedlich gemessen, die 95db musst du bei halber Nenndrehzahl schaffen, wenn danach die Ohren bluten, ist das dein persönliches Problem. (Ja ist kompletter Schwachsinn...) Aber Achtung ab 1980 musst du den Geräuschwert bei 2/3 der Nenndrehzahl schaffen...

Bei Fragen, immer raus damit...

LG
Greg
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number9
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Re: Auspuff und Österreich

Beitrag von number9 »

Danke erstmal für deine Antwort...dazu hab ich sicher noch Fragen:

1.) liegt natürlich im eigenen Ermessen...aber da überleg ich unterdessen schon hin und her, ob ich dann überhaupt was eintragen lassen soll, wenn das alles so ein Glücksspiel ist.
95 dB(A) bei halber Drehzahl....das schaffen selbst Neufahrzeuge nur schlecht...wenn es z.B. 2 -Zylinder sind, sowieso meist nicht.

2.) 103 dB(A) bei dem britischen Auspuff sind natürlich ne Ansage...fraglich, ob das stimmt...ob er da richtig gemessen hat.
Wenn ich nicht irre, dann ist da was mit 75cm Abstand zum Auspuffende und 45° zur Längsachse des Fahrzeugs? ist das dann auch unabhängig von der Einbaulage des Auspuffs....eben wegen der Längsachse, mein ich.

3.) aus welchem Bundesland bist du und sind diese Gesetze LANDES- oder nur Bundesweit? vl kennst du auch jemanden in der hübschen Steiermark, der sich so ein Projekterl generell mal anschauen möchte.

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nanno
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Re: Auspuff und Österreich

Beitrag von nanno »

Servus!

ad 1) Es wird nicht besser. Vor 2 Jahren war es noch kein Problem, dann (relativ) einfach 98/99db eingetragen zu bekommen. Meine TR1 mit WIRKLICH lautem Auspuff schafft, dank kluger Konstruktion, die 95db recht locker. Glücksspiel? Nein, du musst nur vorher alles sauber durchbesprechen und akzeptieren, dass es rein mit dem Kauf eines Auspuffs nicht getan ist. Aber da du vermutlich mehr umbauen willst, machst ein gesamtes Sachverständigen-Gutachten über den Komplettumbau und dann bist halt auf der sauberen Seite.

ad 2) 1m nach hinten, 1m zur Seite und 45°. Längsachse des Fahrzeugs zählt.

ad 3) Ich bin aus Oberösterreich und nein für die Steiermark kenn' ich leider keine Prüfer, aber auf der KFZ Prüfstelle der Landesregierung liegt eine Liste der akkreditierten KFZ-Sachverständigen auf. Einer von denen ist dann auch für Motorräder zuständig.Die StVZO ist Bundesrecht, gilt also bundesweit, aber je weiter man von Wien weg ist umso österreichischer wird die Rechtsauslegung. :mrgreen:

Kannst mir gerne eine PN/E-Mail schicken, wenn du noch Fragen hast.

LG
Greg
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