Moin und frohes neues Jahr zusammen,
ich habe über den Winter wieder an einer SRX geschraubt und suche nun alles für den TÜV zusammen. Bei der Aktion bin ich über eine Eintragung im Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II gestolpert.
Dort ist folgendes eingetragen:
"Ausnahmegen. v . §47 Abs. 7 u. 8 i. Verb. m. §72 Abs. 2 STVZO erteilt."
Hier der Link zu §47 und §72.
EZ der Maschine ist März 89, also Abgasnorm. Kann es sein das bzw. verstehe ich das richtig das durch die Ausnahmegenehmigung wg. Einfuhr der Maschine (Import aus der Schweiz) vor 1989 die Maschine keine AU benötigt?
Würde mich über Eure Einschätzungen freuen.
Gruß Oliver

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- LucaGregory
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- sven1
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Moin Oliver,
meinst du nicht, daß das am Montag wesentlich einfacher geklärt werden kann? Einfach mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Landratsamt/Straßenverkehrsamt) anrufen und fragen. Oder ist bei euch die Bündelungsbehörde zuständig?
Grüße
Sven
meinst du nicht, daß das am Montag wesentlich einfacher geklärt werden kann? Einfach mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Landratsamt/Straßenverkehrsamt) anrufen und fragen. Oder ist bei euch die Bündelungsbehörde zuständig?
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Fehler...... 

- LucaGregory
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Gute Idee,sven1 hat geschrieben: 3. Jan 2021
.... meinst du nicht, daß das am Montag wesentlich einfacher geklärt werden kann? Einfach mal bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Landratsamt/Straßenverkehrsamt) anrufen und fragen. Oder ist bei euch die Bündelungsbehörde zuständig?
sollt mir eigentlich unsere Zulassungsstelle beantworten können. Gleich mal ne Anfrage stellen.
Danke für den Tipp.
Gruß Oliver
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Servus Oliver,
meine SRX ist ja auch eine Schweizer, hat ebenfalls diesen Vermerk in den Papieren. Hab das so verstanden, daß die Schweizer Behörden anders (Abgas-) geprüft haben, deshalb die Ausnahmegenehmigung bei der deutschen Zulassung. Bei der fälligen HU wurde die Abgasmessung (CO) vom TÜV ganz normal durchgezogen, rein Baujahrsbezogen.
Aber berichte bitte trotzdem, was die Zulassungsbehörde auf deine Frage zu den Paragraphen antwortet...bin mir nicht so ganz sicher, ob die ihr eigenes Behördendeutsch auch immer korrekt und fehlerfrei interpretieren können
Viele Grüße, Karl-Heinz
meine SRX ist ja auch eine Schweizer, hat ebenfalls diesen Vermerk in den Papieren. Hab das so verstanden, daß die Schweizer Behörden anders (Abgas-) geprüft haben, deshalb die Ausnahmegenehmigung bei der deutschen Zulassung. Bei der fälligen HU wurde die Abgasmessung (CO) vom TÜV ganz normal durchgezogen, rein Baujahrsbezogen.
Aber berichte bitte trotzdem, was die Zulassungsbehörde auf deine Frage zu den Paragraphen antwortet...bin mir nicht so ganz sicher, ob die ihr eigenes Behördendeutsch auch immer korrekt und fehlerfrei interpretieren können

Viele Grüße, Karl-Heinz
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)




Das kam eben von der Zulassungsstelle:
"Sehr geehrter Herr xxxx,
nach Prüfung des Sachverhaltes können wir Ihnen mitteilen, dass die u. g. Ausnahmegenehmigung, sofern sie national erteilt wurde, Gültigkeit besitzt und das Fahrzeug keine AUK (Abgasuntersuchung Kraftrad) benötigt."
Ich habe jetzt noch ein offizielles Schriftstück angefordert was man bei der HU der Prüfstelle vorlegen kann. Sobald ich das habe wird das im SRX6-Freun.de Forum als Dokument zum Download bereitgestellt.
Gruß Oliver
PS. Hab gerade das 360° grinsen im Gesicht.
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
360 ist zu viel. Pass auf, dass Du die Oberschale nicht verlierst.

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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Wozu? Wenn's in den Papieren steht, brauchst du keinen Zettel. Achte bei Zulassen halt darauf, dass die Dir das auch in den neuen Schein eintragen. Sowas wird gern übersehen.LucaGregory hat geschrieben: 19. Jan 2021Ich habe jetzt noch ein offizielles Schriftstück angefordert was man bei der HU der Prüfstelle vorlegen kann.
Wozu? Was kann jemand anders mit Deiner Ausnahmegenehmigung anfangen?Sobald ich das habe wird das im SRX6-Freun.de Forum als Dokument zum Download bereitgestellt.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Na, ob die Graukittel wissen was der §xy von vor 30 Jahren aussagt? Da bin ich mir nicht sicher. siehe auch den Post von Karl-Heinz
Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern wurde anscheinend bei allen aus der Schweiz importierten SRXen mit der Serienanfangsnummer 2TM so eingetragen, wenn die nach dem 31.12.1988 in D zugelassen wurden.Wozu? Was kann jemand anders mit Deiner Ausnahmegenehmigung anfangen?
Anscheinend ist das auch den wenigsten 2TM-Fahrern bekannt.
Gruß Oliver
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)
Dein Wort in Gottes Ohr...ich bin ja auch über diesen Vermerk in den Papieren gestolpert, und hab die gegoogelte Erklärung dann so interpretiert, daß die Schweizer Abgasvorschriften für die Erstzulassung auch bei der Zulassung in Deutschland akzeptiert werden. Einen Zusammenhang mit der regelmäßigen CO-Messung bei der HU habe ich so nicht unbedingt gesehen.LucaGregory hat geschrieben: 19. Jan 2021 ...
Anscheinend ist das auch den wenigsten 2TM-Fahrern bekannt.
...
Aber als Pessimist ist die Chance größer, auch mal positiv überrascht zu werden

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