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Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von obelix
Moinmoin!

Mal ne doofe Frage.
In meinen Papieren steht unter den Ziffern 7 bzw. 8 nix, nur Striche.
Unter F.1 (zulässige Gesamtmasse) steht 000380 - also 380Kilo.

Nu frage ich mich, wie man die zulässigen Achslasten für vorn und hinten ableitet.
Lustigerweise hab ich mehrere Reifenfreigaben auf dem Rechner, die alle andere LI vorsehen.
Das geht von (vorn) 52 und hinten 64 über 54 und 64 zu 54 und 61, auch 57 und 61 sind dabei.
Von 52 (200 Kilo) bis zu 57 (230 Kilo) sind schon mal 30 Kilo Unterschied
Hinten von 61 (257 Kilo) bis 64 (280 Kilo) sind es immerhin noch 23 Kilo.

Immerhin ist das ne Differenz von deutlich über 50 Kilo - das ist ne gut gebaute Blondine mit mindestens Grösse Doppel-D:-)

Weiss da jemand genaueres?

Gruss

Obelix

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von TortugaINC
Der minimal freigegebene LI darf nicht unterschritten, kann aber überschritten werden. Da einige Reifentypen einen höheren LI als erforderlich haben, haben diese in der logischen Konsequenz trotzdem eine Freigabe für dein Motorrad.

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von obelix
TortugaINC hat geschrieben: 7. Mär 2021Der minimal freigegebene LI darf nicht unterschritten, kann aber überschritten werden.
DAS ist klar - Nur... wo finde ich den? Steht ja nix in den Papieren - deshalb ist ja bei mir die Frage hochgekommen:-)

Gruss

Obeilx

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von Alrik
Faustregel: ein Drittel, zwei Drittel, das stimmt fast immer. :)

Ist wirklich dumm, dass die zulässigen Achslasten "früher" keine Pflichtangaben in den Papieren waren, genau wie Länge, Breite, Höhe. Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis.

Also: Ich brauche die kompletten Schlüsselnummern, alternativ EZ und Fahrzeugtyp.

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von obelix
7103 und 120067
KZ550B, ABE B634*03

Reicht?

Gruss

Obelix

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von Troubadix
:bulle:
"Herr Obelix, Können sie sich denken warum ich sie anhalten habe"???

"Ja, ich war auf der Sitzbank etwas nach hinten gerutscht und bin dadurch aus dem Legalen Bereich der Achslastverteilung gekommen..."


:lachen1: :lachen1: :lachen1:



Troubadix

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von Palzwerk
Du weißt aber schon, dass die Anzahl der gutgebauten Blondinen die Du auf dem Moped mitnehmen darfst unabhängig von deren Gewicht bei genau 1 liegt? Es ist illegal, die zweite in eine Gepäckrolle zu stecken und hinten drauf zu schnallen, auch wenn die Achslast und das Gesamtgewicht nicht überschritten werden. 😜

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von Troubadix
Palzwerk hat geschrieben: 7. Mär 2021 Du weißt aber schon, dass die Anzahl der gutgebauten Blondinen die Du auf dem Moped mitnehmen darfst unabhängig von deren Gewicht bei genau 1 liegt?

Hmmm,

ausgenommen auf einer Böhmerland...



Troubadix

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 7. Mär 2021
von TortugaINC
obelix hat geschrieben: 7. Mär 2021 Nur... wo finde ich den? Steht ja nix in den Papieren - deshalb ist ja bei mir die Frage hochgekommen:-)
Der jeweils kleinste deiner Freigaben sollte wohl relativ Nah an der Wahrheit liegen...mal sehen was Alrik sagt.

Re: Achslastverteilung Regelungen?

Verfasst: 8. Mär 2021
von Alrik
obelix hat geschrieben: 7. Mär 2021 7103 und 120067
KZ550B, ABE B634*03
Da stimmt irgendwas nicht. 120 ist die KZ 440 A, die B ist 121, aber den VVS-Code 067 gibt es nicht.

Auf welchen Namen hört die Kawa denn? Z 550 GT oder GPZ 550?