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Verständnisfrage Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 24. Mär 2021
von el3ment3000
Hallo Zusammen!
In den Papieren meiner Suzuki GN 125 ist von einer Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis die Rede. In der Betriebserlaubnis steht es muss ein Reifenpaar von einem Hersteller aufgezogen sein. Hersteller ist jedoch nicht genannt, nur die Maße angegeben. Vorne 2.75-18 42P und hinten 3.50-16 52P.
Verstehe ich das richtig dass ich, solange ich die Reifenmaße einhalte und beide Reifen von demselben Hersteller sind, keine Probleme bekomme?
Ist der Tragfähigkeitsindex von 42P respektive 52P auch bindend oder habe ich da die Möglichkeit zu variieren?
Ich würde auf meine GN liebend gerne stollige Mitas C01 aufziehen, die haben allerdings einen Tragfähigkeitsindex von 58P...

Mit besten Grüßen

Re: Verständnisfrage Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 24. Mär 2021
von igel
Eine Reifenbindung bei unseren alten Kisten ist meist gar nicht mehr machbar, weil es die Reifen einfach nicht mehr gibt. Mit der gleichen Größe gibts beim TÜV daher meist keine Probleme.
Der Index passt auch, weil er größer ist. Kleiner wäre problematischer.....

Re: Verständnisfrage Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 24. Mär 2021
von karlheinz02
Dieses Thema hatten wir vor einiger Zeit im SRX Forum: scheinbar wird der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" auch dann in den Papieren vermerkt, wenn in der Betriebserlaubnis nur die Größe, aber nicht ein spezieller Hersteller vorgeschrieben ist.
Viele Grüße, Karl-Heinz

Re: Verständnisfrage Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 24. Mär 2021
von balthasar
karlheinz02 hat geschrieben: 24. Mär 2021 Dieses Thema hatten wir vor einiger Zeit im SRX Forum: scheinbar wird der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" auch dann in den Papieren vermerkt, wenn in der Betriebserlaubnis nur die Größe, aber nicht ein spezieller Hersteller vorgeschrieben ist.
Viele Grüße, Karl-Heinz
So ist es leider. Ich hab mich mal vor langen Jahren 2008-2011 intensiv mit der m.E. unseligen deutschen Reifenfabrikatsbindung beschäftigt bis hin zum direkten Kontakt mit dem Kraftfahrbundesamt. Damals (2011) hieß es am Telefon, der oben zitierte Satz mit der "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" stehe immer in den Papieren wegen eines Computerfehlers... :lachen1: Defacto ist der Satz m.E. eine reine Absicherung des Amtes: es wird immer auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs verwiesen, auch wenn dort nichts von einer Reifenfabrikatsbindung drin stehen sollte. Nur wer hat schon die Betriebserlaubnis seines Motorradtyps zu Hause..... Früher mit der Ziff.33 im Schein hatte man die Auflagen quasi immer vor Augen, heute hilft nur ein Blick in die Typbetriebserlaubnis.

Ciao

P.S. Speed- und Loadindex dürfen immer übererfüllt werden

Re: Verständnisfrage Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 25. Mär 2021
von Alrik
Ja, das kann stimmen, muss es aber nicht. Da hilft nur der Blick in die Betriebserlaubnis (oder EG-Typgenehmigung), aber die hat man ja üblicherweise nicht. Scheißthema.

@ el3ment3000: Gib mir mal Deine kompletten Schlüsselnummern, ich biete im Gegenzug die Erleuchtung. :)