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Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 28. Mär 2021
von urban2v
aaa bei jose.jpg 2.jpg
Hallo,
ich habe eine 93er BMW R 100 R zu so einer Art ich nenns mal
Cafe Racer umgebaut, wollte die Tage mal zur Abnahme.
hierzu ein paar Frage, vielleicht könnt Ihr mir helfen :
- woran erkenne ich in den Papieren ob das Moped damals nach deutscher oder EU Norm abgenommen wurde
- kann der Prüfer entscheiden nach welchem Recht er abnimmt
- kann er das auch mischen ??
Gruß Frank und noch einen schönen Sonntag
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 28. Mär 2021
von nolan
Hallo,
ich bastle gerade an einer 96er Honda SLR und die Aussage meines TÜV-Prüfers war, er könne die Honda entweder nach Stvzo oder nach EU Recht abnehmen. Ein Mix aus beidem ist nicht möglich.
Gruß nolan
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 28. Mär 2021
von urban2v
Ok,
das klingt nicht so schlecht, mit EU Recht käme ich wohl zurecht,
ich hatte auch schon des öffteren das ein oder andere mit Ihm
besprochen.
Mein Problem ist die nicht vorhandene Radabdeckung hinten,
wäre nach Stvo. nicht OK.
Gruß Frank,
ich werde berichten
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 29. Mär 2021
von Alrik
Man kann mischen, aber nicht beliebig. Eine Baugruppe muss immer entweder nach StVZO oder nach EG/ECE sein, allerdings gehen bestimmte Sachen je nach Baujahr nur noch nach EG/ECE.
Du willst aber doch eher was ganz bestimmtes wissen, oder?
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 29. Mär 2021
von urban2v
Hallo Alrik,
habe keine Radabdeckung hinten, das geht nur nach EU,
Blinkerabstand auch EU, ich vermute das bei Bj. 1993
im Ursprung nicht nach EU abgenommen wurde, daher wollte ich wissen wie
das dann gehandhabt wird.
Gruß Frank
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 29. Mär 2021
von tts
urban2v hat geschrieben: 29. Mär 2021
Blinkerabstand auch EU, ich vermute das bei Bj. 1993
Bei der Abnahme nach EG musst du aufpassen, dass die Blinker nicht weiter als 30cm vom hinteren Ende des Bikes entfernt sein dürfen. Solltest du darüber liegen, geht die Abnahme wieder nur nach STVZO und dann sind keine Blinker Rücklicht Kombinationen erlaubt, da die STVZO nur ein Rück- und Bremslicht erlaubt.
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 29. Mär 2021
von Alrik
Genau so isses.
Und Radabdeckung ist erstens andere Baugruppe und zweitens gibt's da national auch keine richtige Vorschrift (die oft zitierten 150 mm über der Achse stammen aus einer vorläufigen Richtlinie aus den 60ern, die nie wirklich in Kraft getreten ist).
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 30. Mär 2021
von Refused
Das mit den Baugruppen ist interessant.
Das hieße dann auch, dass ich eine knappe Radabdeckung mit Blinkern in 180mm Abstand nach EG und mit Spiegeln nach StVZO in 60cm2 ohne E-Prüfzeichen kombinieren dürfte?
Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
(Dass das mit der Radabdeckung nur eine Richtlinie war, sogar außer Acht gelassen. Da kann man wohl fest mit Diskussionen rechnen.)
Ich hatte nur gelesen, dass es kein Cherry-Picking gibt und daraus geschlossen, dass alle Baugruppen zusammen entweder EG oder StVZO entsprechen müssen.
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 30. Mär 2021
von Alrik
Refused hat geschrieben: 30. Mär 2021
Das mit den Baugruppen ist interessant.
Das hieße dann auch, dass ich eine knappe Radabdeckung mit Blinkern in 180mm Abstand nach EG und mit Spiegeln nach StVZO in 60cm2 ohne E-Prüfzeichen kombinieren dürfte?
Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
Ja (wobei ich jetzt nicht auswendig weiß, ab wann der Spiegel selbst das E braucht).
Und man muss dabei aufpassen: Mit ner alten Kiste in die EG/ECE-Welt ausweichen geht immer, umgekehrt nur in ganz begrenztem Umfang.
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Verfasst: 30. Mär 2021
von Stefan82
Danke Alrik
Ich stehe ja auch gut im Kontakt mit meinem TÜV Prüfer, das hat er allerdings noch nicht erwähnt. Jetzt bin ich um einiges entspannter.
Gruß Stefan