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Kennzeichenwinkel

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
mike1133
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Kennzeichenwinkel

Beitrag von mike1133 »

Hallo Leute,

Nun ist es ja so, man kennt das von diversen Geschichten, dass Leute teilweise horende Strafen bekommen weil der kennzeichenwinkel zu steil ist. ab 45 grad spricht man ja von kennzeichenmissbrauch und es ist ja nachvollziehbar, dass ab einem gewissen winkel die lesbarkeit einfach nicht mehr gegeben ist. Ich frag mich nun aber schon seit einiger Zeit, wo man dazu eine Rechtsprechung findet FZV §10 beschreibt ja an sich gar nichts über das hintere kennzeichen von kraftfahrzeugen, was heißt irgendwann muss ein richter oder wer auch immer ein urteil gefällt haben und gesagt haben ab 30 grad is zu viel. Nur wo kann man das nachlesen?

Ich will das ganze natürlich auch mit einem bestimmten hintergrund wissen. Ich hab an allen meinen maschinen sissy bars und alle haben einen neigungswinkel der 30 grad gegen die fahrtrichtung nicht überschritten. Man weiß ja dass 30 grad okay sind, aber geht dann das in beide richtungen? Ich hab mal beim tüv angerufen und wie das so ist wenn ich da anrufe kennt sich hald keiner aus. In der FZV ist nichts geregelt dazu also wo steht es schwarz auf weiß was man in der hinsicht darf? Ich würde mir die kennzeichen wirklich gern an die sissys baun, dann ist alles gleich viel aufgeräumter.

Gruß

klx

Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von klx »

Spannend! Grade versuche ich im Gesetztestext unter https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html was von Winkeln zu finden. Nichts. :) will man die der breiten Allgemeinheit bekannten 30 Grad überschreiten, scheint esals müsste man sich dann dort auf Zankerei einlassen....

Ich frage mal einen Polizisten aus der Bekanntschaft wo die die 30, 45 und 60 Grad hernehmen. :)

mike1133
Beiträge: 30
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Motorrad:: Harley Davidson FLH-80

Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von mike1133 »

ja, würde mich nämlich echt mal intressiern, wenn man genau nachhakt findet man zu vielen so ''bastelvorschriften'' nix, genau so wie die 150mm von radachse weg schutzblech sache, alles zeug das mal gesagt wurde aber keine fundierte rechtsgrundlage hat. Tatsächlich braucht man gar keins, weil sich EG richtlinie und nationales recht aufheben. Ältere baujahre dürfen nicht benauchteiligt werden, nur bevorzugt. Ok es hat keiner nach der info gefragt aber here you go.
Zuletzt geändert von mike1133 am 5. Nov 2021, insgesamt 1-mal geändert.

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LastMohawk
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von LastMohawk »

naja, gem §10 FZV Absatz 6 Punkt 2
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
und in der =http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 93/94/EWG

steht folgendes:
3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt
also wenn du schon Gesetzestexte liest, dann sagte mein früherer Lehrer immer:
Ganz lesen und alles im Zusammenhang sehen... nicht nur einzelne Passagen eines § herauspicken.

Gruß
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- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.

Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
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mike1133
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von mike1133 »

ok also darf das kennzeichen 15grad gegen fahrtrichtung geneigt sein, danke

klx

Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von klx »

Uff das hat geholfen, danke Harald!

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Schinder
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von Schinder »

mike1133 hat geschrieben: 5. Nov 2021 ok also darf das kennzeichen 15grad gegen fahrtrichtung geneigt sein, danke


LastMohawk hat geschrieben: 5. Nov 2021
3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt
also wenn du schon Gesetzestexte liest, dann sagte mein früherer Lehrer immer:
Ganz lesen und alles im Zusammenhang sehen... nicht nur einzelne Passagen eines § herauspicken.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

mike1133
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von mike1133 »

3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.


???

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Dampfer
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von Dampfer »

Die Seite mit der Zulassungsnummer muss nach OBEN zeigen.
Gruß
Uli

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LastMohawk
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Re: Kennzeichenwinkel

Beitrag von LastMohawk »

Sorry,
hab was vergessen einzukopieren... aber ich dachte googeln kann heute fast jeder :-)

noch aus der Richtlinie 93/94/EWG
3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15º gegenüber der Senkrechten
geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
dann erklären sich auch die 15° Neigung nach unten

Gruß
der Indianer
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