Moin,
Ich hab da mal ne Frage bzgl. hinterem Schutzblech bei gekürztem Heck eines CR.
Was muss abgedeckt werden, und vor allem: Wie?
Hab jetzt schon welche gesehen, die nach hinten aus der Sitzbank ein Schutzblech raus schauen haben.
Andere hören mit der Bank nach hinten, ohne erkennbares Schutzblech einfach auf.
Ja, die Bilder sind nicht repräsentativ, da ich nur von der ersten weiß, dass es ne deutsche Maschine ist.
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Heckfender/ Schutzblech
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- Dacapo
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- Motorrad:: Buell XB12s, 2004
Honda CB400N, Baujahr 78
YAMAHA XT600 - Wohnort: Ascheberg
Re: Heckfender/ Schutzblech
Kommt immer auch auf das Baujahr an.
EU Recht braucht nix siehe Buell.
Zitat:
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt.
EU Recht braucht nix siehe Buell.
Zitat:
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt.
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Beste Grüße
Dacapo
Dacapo
Re: Heckfender/ Schutzblech
Oh.
Auch noch Baujahrabhängig??
Hm.
Bei mir wird es wohl auf eine Maschine vor 1985 hinauslaufen.
Auch noch Baujahrabhängig??
Hm.
Bei mir wird es wohl auf eine Maschine vor 1985 hinauslaufen.
Re: Heckfender/ Schutzblech
@Newbe
Hättest du von der weißen Maschine noch Fotos von der Seite?
Gruß Matthias
Hättest du von der weißen Maschine noch Fotos von der Seite?
Gruß Matthias
Re: Heckfender/ Schutzblech
Ja. Aber nicht sonderlich aussagekräftig.
Dient auch eher als Beispiel, was ich bisher gesehen hab.
Dient auch eher als Beispiel, was ich bisher gesehen hab.
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- f104wart
- ehem. Moderator
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- Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
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Re: Heckfender/ Schutzblech
Theoretisch ja, in der Praxis eher weniger. Inzwischen gehen die Prüfer damit etwas entspannter um.
Es gibt dazu auch eine Info des KBA
Re: Heckfender/ Schutzblech
Hallo Ralf,
das Dokument ist ja Klasse. Auch wenn ich kein Freund davon bin, hinten vollständig offen zu fahren und man in die Ansaugstutzen schauen kann (Geschmäcker sind verschieden) aber die 150mm waren schon doof. Vor allem bei meiner GPZ mit 18" hinten .
Aber gab es in der EU Richtlinie nicht einen Winkel den man einhalten muss. 30° nach hinten gemessen von der Hinterachse?
Grüße heiha
das Dokument ist ja Klasse. Auch wenn ich kein Freund davon bin, hinten vollständig offen zu fahren und man in die Ansaugstutzen schauen kann (Geschmäcker sind verschieden) aber die 150mm waren schon doof. Vor allem bei meiner GPZ mit 18" hinten .
Aber gab es in der EU Richtlinie nicht einen Winkel den man einhalten muss. 30° nach hinten gemessen von der Hinterachse?
Grüße heiha
- f104wart
- ehem. Moderator
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Re: Heckfender/ Schutzblech
Es gibt mehrere 30°-Winkel, die zu beachten sind. Der eine bezieht sich darauf, dass der gegenüberliegende Blinker aus einem Winkel von 30° (und einem bestimmten Abstand, den ich auswendig nicht kenne) erkennbar sein muss, und der andere auf die Neigung des Kennzeichens.
Beides ist aber unabhängig von der Radabdeckung und von der Art der Zulassung (EG oder national).
Notfalls muss man halt die Blinker etwas weiter nach hinten versetzen oder längere Blinkerarme nehmen.
Beides ist aber unabhängig von der Radabdeckung und von der Art der Zulassung (EG oder national).
Notfalls muss man halt die Blinker etwas weiter nach hinten versetzen oder längere Blinkerarme nehmen.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Hallo zusammen,
hier das was ich mal gefunden hatte mit dem Winkel
Grüße heiha
Habe ich hier gefunden: https://custombike.de/recht-und-info/ra ... der-nicht/
Ab dem 1. Januar 1996 bestimmte Artikel 2 der Richtlinie 94/78/EG, dass Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Radabdeckungen beziehen, die EWG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen dürfen und die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern müssen, wenn die Vorschriften der Richtlinie 78/549/EWG, also der Richtlinie, die Bestimmungen für Radabdeckungen auf europäischer Ebene festlegte, nicht erfüllt sind. Diese Regelung legte fest, dass Reifen 30° nach vorn und 50° nach hinten abgedeckt sein müssen.
Sie wurde allerdings mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben. Richtlinie 94/78/EG wurde stillschweigend zum 31.10.2014 durch die europäische Verordnung Nr. 661/2009 aufgehoben. Eine Regelung zu Radabdeckungen enthält diese Verordnung nicht.
hier das was ich mal gefunden hatte mit dem Winkel
Grüße heiha
Habe ich hier gefunden: https://custombike.de/recht-und-info/ra ... der-nicht/
Ab dem 1. Januar 1996 bestimmte Artikel 2 der Richtlinie 94/78/EG, dass Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Radabdeckungen beziehen, die EWG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen dürfen und die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern müssen, wenn die Vorschriften der Richtlinie 78/549/EWG, also der Richtlinie, die Bestimmungen für Radabdeckungen auf europäischer Ebene festlegte, nicht erfüllt sind. Diese Regelung legte fest, dass Reifen 30° nach vorn und 50° nach hinten abgedeckt sein müssen.
Sie wurde allerdings mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben. Richtlinie 94/78/EG wurde stillschweigend zum 31.10.2014 durch die europäische Verordnung Nr. 661/2009 aufgehoben. Eine Regelung zu Radabdeckungen enthält diese Verordnung nicht.
- BonsaiDriver
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Re: Heckfender/ Schutzblech
Moin
... mal ein Hinweis an alle Newbe's
(nicht nur an den Newbe, sondern an alle)
Bilder dürfen in einem Forum NUR dann direkt gezeigt werden wenn der Ersteller des Postes auch die entsprechenden Rechte an dem Bild hat!
siehe dazu auch die Regeln wie sie hier im Forum stehen:
https://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?t=82
Besonderer Hinweis zum Urheberrecht
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b.) Produkt- und Firmennamen stehen im Eigentum der jeweiligen Inhaber und werden auf diesen Seiten ausschließlich zu Informationszwecken verwendet.
c.) Jeder Beitragsersteller erklärt ausdrücklich Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und den Betreiber des Forums oder der Bildergalerie die unter der Domain caferacer-forum.de betrieben werden von Ansprüchen Dritter die durch seine Beiträge ausgelöst werden vollständig schad- und klaglos zu halten.
Kurz gesagt: Wichtig für das Einstellen von Bildern ist, dass Du über die Bildrechte verfügst oder die Erlaubnis des Bildrechteinhabers erhalten habt.
...aber macht euch nichts draus - den Ärger bekommt erstmal der Forumsbetreiben, namendlich unser "Hausmeister" René
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