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Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 21. Nov 2021
von Newbe
Moin,
Ich hab da mal ne Frage bzgl. hinterem Schutzblech bei gekürztem Heck eines CR.
Was muss abgedeckt werden, und vor allem: Wie?
Hab jetzt schon welche gesehen, die nach hinten aus der Sitzbank ein Schutzblech raus schauen haben.
Andere hören mit der Bank nach hinten, ohne erkennbares Schutzblech einfach auf.
Ja, die Bilder sind nicht repräsentativ, da ich nur von der ersten weiß, dass es ne deutsche Maschine ist.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 21. Nov 2021
von Dacapo
Kommt immer auch auf das Baujahr an.
EU Recht braucht nix siehe Buell.
D83E56E7-B866-41D2-B5CC-5DFADF7B5E33.jpeg
Zitat:
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 21. Nov 2021
von Newbe
Oh.
Auch noch Baujahrabhängig??
Hm.
Bei mir wird es wohl auf eine Maschine vor 1985 hinauslaufen.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 21. Nov 2021
von Karghista
@Newbe
Hättest du von der weißen Maschine noch Fotos von der Seite?
Gruß Matthias
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 21. Nov 2021
von Newbe
Ja. Aber nicht sonderlich aussagekräftig.
Dient auch eher als Beispiel, was ich bisher gesehen hab.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 22. Nov 2021
von f104wart
Newbe hat geschrieben: 21. Nov 2021
Oh.
Auch noch Baujahrabhängig??
Theoretisch ja, in der Praxis eher weniger. Inzwischen gehen die Prüfer damit etwas entspannter um.
Es gibt dazu auch eine
Info des KBA
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 22. Nov 2021
von heiha
Hallo Ralf,
das Dokument ist ja Klasse. Auch wenn ich kein Freund davon bin, hinten vollständig offen zu fahren und man in die Ansaugstutzen schauen kann (Geschmäcker sind verschieden) aber die 150mm waren schon doof. Vor allem bei meiner GPZ mit 18" hinten :-).
Aber gab es in der EU Richtlinie nicht einen Winkel den man einhalten muss. 30° nach hinten gemessen von der Hinterachse?
Grüße heiha
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 22. Nov 2021
von f104wart
Es gibt mehrere 30°-Winkel, die zu beachten sind. Der eine bezieht sich darauf, dass der gegenüberliegende Blinker aus einem Winkel von 30° (und einem bestimmten Abstand, den ich auswendig nicht kenne) erkennbar sein muss, und der andere auf die Neigung des Kennzeichens.
Beides ist aber unabhängig von der Radabdeckung und von der Art der Zulassung (EG oder national).
Notfalls muss man halt die Blinker etwas weiter nach hinten versetzen oder längere Blinkerarme nehmen.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 22. Nov 2021
von heiha
Hallo zusammen,
hier das was ich mal gefunden hatte mit dem Winkel
Grüße heiha
Habe ich hier gefunden:
https://custombike.de/recht-und-info/ra ... der-nicht/
Ab dem 1. Januar 1996 bestimmte Artikel 2 der Richtlinie 94/78/EG, dass Mitgliedstaaten für einen Fahrzeugtyp aus Gründen, die sich auf die Radabdeckungen beziehen, die EWG-Typgenehmigung nicht mehr erteilen dürfen und die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verweigern müssen, wenn die Vorschriften der Richtlinie 78/549/EWG, also der Richtlinie, die Bestimmungen für Radabdeckungen auf europäischer Ebene festlegte, nicht erfüllt sind. Diese Regelung legte fest, dass Reifen 30° nach vorn und 50° nach hinten abgedeckt sein müssen.
Sie wurde allerdings mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben. Richtlinie 94/78/EG wurde stillschweigend zum 31.10.2014 durch die europäische Verordnung Nr. 661/2009 aufgehoben. Eine Regelung zu Radabdeckungen enthält diese Verordnung nicht.
Re: Heckfender/ Schutzblech
Verfasst: 22. Nov 2021
von BonsaiDriver
Moin
... mal ein Hinweis an alle Newbe's
(nicht nur an den Newbe, sondern an alle)
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https://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?t=82
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