Ich habe gerade mit meinem TÜV Prüfer mein Cafe Racer Projekt durchgesprochen. Er sieht als kritischen Punkt die hintere Radabdeckung, da das Motorrad nach StVZO geprüft wurde und somit diese alten Regeln eingehalten werden müssen sprich:
Mittelpunkt hintere Achse Linie parallel zur X-Achse bis ende des Reifens. Dann 15 cm nach oben. Dort muss die Hintere Radabdeckung aufhören.
Wie habt ihr das ganze gelöst? Eine Radabdeckung unter dem Höcher sieht doch eher bescheiden aus.
Vielen Dank &
Grüße Hako
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Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
- madmarty
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
mach dir für den TÜV-Termin einfach so ein Teil wie es z.B. die BMW GS hat.
sowas sollte reichen und du kannst es danach ja wieder abnehmen.
http://bike.motors24.lv/vehicleimage/4/ ... kar+02.jpg
sowas sollte reichen und du kannst es danach ja wieder abnehmen.
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- RennQ
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
schraube doch das kennzeichen unter den höcker...wieviel abstand bleibt dann noch?
gruß aus schwalmtal
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"ich weis längst, daß ich nicht motorrad fahren kann, das muß ich niemanden mehr beweisen!"
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Hako
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Hab ich dem Prüfer auch gesagt und er hat erwidert, dass ein Nummernschild kein Schutzblech sei...
Wie macht die Mehrheit es denn hier spätestens alle 2 Jahre wenn der TÜV ruft???
Wie macht die Mehrheit es denn hier spätestens alle 2 Jahre wenn der TÜV ruft???
- Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Ich hab an anderer Stelle was geschrieben zum Thema Radabdeckung. Da steht alles drin, was man zu dem Thema wissen muss. Bin grad am Handy, sonst würd ich dir den Beitrag raussuchen und verlinken.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- Bob
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Moin Hako.
Die ist zwar nach StVO zugelassen und somit müsste man die 15cm über der Achsmitte theoretisch einhalten - Wenn man jetzt aber mal die fehlende Reglementierung der Radabdeckung bei nach EG zugelassenen Motorrädern betrachtet, sollte man sich da nicht verrückt machen, bin ich der Meinung. Ich würde noch mal versuchen mit dem Prüfer einen Kompromiss zu finden. Eben doch eine Radabdeckung in irgendeiner Form (Ein Stück Blech unter den Höcker, was noch nach hinten geht und als Nummernschildhalter dient o.ä.) zu montieren und dann halt versuchen ihn auf einer Vernunftebene zu überzeugen, dass das ja nicht viel anders ist, als bei Motorrädern mit EG-Zulassung, womit es aus technischer Sicht fragwürdig wäre bei einem Motorrad zu sagen "Ist ok" und den anderen vom Hof zu jagen.
Das hängt aber auch stark davon ab, wie man mit dem Ingenieur klar kommt und in wie fern dieser Interesse an dem Projekt hat. Wenn seine wirklich nicht mit den eigenen Vorstellungen vereinbar sind würde ich eben doch einen anderen Prüfer aufsuchen.
Gruß
Bob
Die ist zwar nach StVO zugelassen und somit müsste man die 15cm über der Achsmitte theoretisch einhalten - Wenn man jetzt aber mal die fehlende Reglementierung der Radabdeckung bei nach EG zugelassenen Motorrädern betrachtet, sollte man sich da nicht verrückt machen, bin ich der Meinung. Ich würde noch mal versuchen mit dem Prüfer einen Kompromiss zu finden. Eben doch eine Radabdeckung in irgendeiner Form (Ein Stück Blech unter den Höcker, was noch nach hinten geht und als Nummernschildhalter dient o.ä.) zu montieren und dann halt versuchen ihn auf einer Vernunftebene zu überzeugen, dass das ja nicht viel anders ist, als bei Motorrädern mit EG-Zulassung, womit es aus technischer Sicht fragwürdig wäre bei einem Motorrad zu sagen "Ist ok" und den anderen vom Hof zu jagen.
Das hängt aber auch stark davon ab, wie man mit dem Ingenieur klar kommt und in wie fern dieser Interesse an dem Projekt hat. Wenn seine wirklich nicht mit den eigenen Vorstellungen vereinbar sind würde ich eben doch einen anderen Prüfer aufsuchen.
Gruß
Bob
- Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Eben. Etwas ausführlicher und mit Quelle hier: Klick mich, du Sau!
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Immer wieder dasselbe....
Ich sehe da für dich 2 Möglichkeiten.
1 - mach den Prüfer glücklich, fummel ein Blech dran und nach der Prüfung machst das wie von erich bereits empfohlen die Kennzeichen Lösung.
2 - anderen TÜV Stützpunkt suchen ( einen bei dem dieser eine Prüfer nicht zufälilg an manchen Tagen ist) Nachbarlandkreis etc. und schau dass das Kennzeichen soweit das Rad abdeckt.
Groß Diskutieren und versuchen zu überzeugen bringt nichts. Denn ER ist die große Instanz die den Daumen hebt oder senkt.
Lassen wir die Junx das so denken....bringt sonst nur Frust.
Elvis
Ich sehe da für dich 2 Möglichkeiten.
1 - mach den Prüfer glücklich, fummel ein Blech dran und nach der Prüfung machst das wie von erich bereits empfohlen die Kennzeichen Lösung.
2 - anderen TÜV Stützpunkt suchen ( einen bei dem dieser eine Prüfer nicht zufälilg an manchen Tagen ist) Nachbarlandkreis etc. und schau dass das Kennzeichen soweit das Rad abdeckt.
Groß Diskutieren und versuchen zu überzeugen bringt nichts. Denn ER ist die große Instanz die den Daumen hebt oder senkt.
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- Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
Hmm... ab und zu gibt's auch Vorschriften, die nicht jedem Prüfer bekannt sind. Das mit der Radabdeckung hat mir in der Ausbildung so auch keiner erzählt.Elviss hat geschrieben:Groß Diskutieren und versuchen zu überzeugen bringt nichts.
Solange er es unterschreiben soll, muss er sich auch Gedanken darüber machen dürfen, ob er's durchwinkt oder nicht. Mal so ganz nebenbei is das genau das, wofür er sein Gehalt bekommt. ;)Denn ER ist die große Instanz die den Daumen hebt oder senkt.
Lassen wir die Junx das so denken....bringt sonst nur Frust.
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)
@919
Ein Prüfinschinör?
Fein.
Ja die Welt dreht sich weiter und täglich kommen Änderungen der Änderungen der.....nicht einfach da stets aktuell zu bleiben.
Nix desto trotz. Man merkt schon beim ersten Gespräch ob man einen techn. kundigen und willigen Inschinör vor sich hat oder eben einen der den Abschluß geschafft hat und nur einen feinen Job möchte und Dienst nach Vorschrift macht.
Letzterer ist für alles was außer TÜV und AU für nen Gebrauchtwagen ist aus meiner Sicht unbrauchbar.
Solche Prüfer suchen nach Gründen etwas nicht einzutragen.
Wenn ich etwas habe ( ohne ABE), suche ich nach Prüfer Nr. 1. Der mir nicht die Vorschrift vorliest, sondern die techn. Sinnhaftigkeit erläutert, und seinen Ermessensspielraum nutzt.
Dafür darf er dann auch die Eintragungsgebühren zu RECHT erheben.
Leider ist in der Vergangenheit zu viel Schmu getrieben worden und die Regeln verschärft. So trauen sich immer weniger Prüfer an die Interessanten Fälle heran, und sichern sich mit 1.587 Gutachten u.ä. ab.
Soll in Hessen wohl sehr arg sein.
So what, lebe geht weida.
Elvis
Ein Prüfinschinör?
Fein.
Ja die Welt dreht sich weiter und täglich kommen Änderungen der Änderungen der.....nicht einfach da stets aktuell zu bleiben.
Nix desto trotz. Man merkt schon beim ersten Gespräch ob man einen techn. kundigen und willigen Inschinör vor sich hat oder eben einen der den Abschluß geschafft hat und nur einen feinen Job möchte und Dienst nach Vorschrift macht.
Letzterer ist für alles was außer TÜV und AU für nen Gebrauchtwagen ist aus meiner Sicht unbrauchbar.
Solche Prüfer suchen nach Gründen etwas nicht einzutragen.
Wenn ich etwas habe ( ohne ABE), suche ich nach Prüfer Nr. 1. Der mir nicht die Vorschrift vorliest, sondern die techn. Sinnhaftigkeit erläutert, und seinen Ermessensspielraum nutzt.
Dafür darf er dann auch die Eintragungsgebühren zu RECHT erheben.
Leider ist in der Vergangenheit zu viel Schmu getrieben worden und die Regeln verschärft. So trauen sich immer weniger Prüfer an die Interessanten Fälle heran, und sichern sich mit 1.587 Gutachten u.ä. ab.
Soll in Hessen wohl sehr arg sein.
So what, lebe geht weida.
Elvis
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