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Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

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Alrik
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von Alrik »

Ist kein Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe. Es ging um die Aussage, dass die HUK wegen FZV usw., und diese Aussage ist falsch.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

Ja, das mit der FZV war falsch.
Ich dachte, die Ausnahmen für Zulassungsfahrten wären dort auch beschrieben, sind sie aber nicht. :prost:


...und natürlich wird auch von den Versicherern nicht auf alle Hintertürchen hingewiesen, die wollen ja keine schlafenden Hunde wecken.
Aber eine vorläufige Deckung ist eine vorläufige Deckung. Und die deckt eben alle Fahrten ab, die dem Zwecke der Zulassung dienen.
An welchen Tagen und wie oft die statt finden, spielt am Ende keine Rolle.

Meine eVB war, wie ich schon geschrieben habe, 14 Monate alt, weil ich sie mir damals gleich nach dem Kauf des Gespanns habe ausstellen lassen, bin aber erst jetzt dazu gekommen, das Fahrzeug fertig zu stellen und zuzulassen.

Theoretisch hätte ich mir auch damals schon ein Kennzeichen zuteilen lassen können in der Absicht, das Gespann beim TÜFF vorzuführen und zuzulassen. Dann hätte ich in der Zwischenzeit beliebig oft zwischen Werkstatt und TÜFF hin- und her fahren "dürfen", um irgendwelche Sachen begutachten zu lassen, auch wenn das natürlich nicht im Sinne des Erfinders gewesen wäre.

Das einzige, was hätte passieren können, ist, dass die Zulassungsstelle nach einer gewissen Zeit gefragt hätte, warum das Fahrzeug mit dem zugeteilten Kennzeichen noch nicht zugelassen wurde und hätte dann im schlimmsten Fall das Kennzeichen wieder eingezogen.

...aber vielleicht sollte ich das mit meiner 650er einfach mal ausprobieren. Dann könnte mir wenigstens keiner mehr mein Wunschkennzeichen wegschnappen.

Und die 18 Monate, die die eVB Gültigkeit hat, sollten dann jetzt als Rentner und mit der neuen Werkstatt auch reichen, um die Kiste endlich fertig zu machen. :grin:
Zuletzt geändert von f104wart am 15. Okt 2022, insgesamt 1-mal geändert.

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

Das die Gesetzgeber bezüglich der Zulassungsfahrten Freiheiten einräumt (—> der Gesetzgeber verpflichtet in dem Absatz niemanden zu nichts!), heißt das noch lange nicht, dass die Versicherungen mitziehen müssen. Demzufolge ist relevant, ob die Versicherung die Leistung inkludiert oder eben nicht. Die HUK tut es nicht, andere tuen es. Easy.
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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

Dann frag doch am Montag einfach mal bei der HUK nach, bevor Du hier noch weiter die Unwahrheit verbreitest.


Du wirst in keiner(!) eVB, egal von welcher Versicherung, lesen können, dass Du mit dem ungestempelten Kennzeichen zum TÜFF oder zur Zulassung fahren darfst. Es ist aber zulässig und dabei macht auch die HUK keine Ausnahme. Auch wenn Du noch hundertmal das Gegenteil behauptest.

Glaubst Du im Ernst, die HUK würde sich gegenüber anderen Versicherern selbst benachteiligen?

Man sollte aber, und das gilt für alle Versicherungen, nach Möglichkeit vorher mit dem Versicherer in Kontakt treten und ihn von der Absicht, mit der eVB zum TÜFF oder zur Zulassungsstelle zu fahren, informieren, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

manicmecanic
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von manicmecanic »

und wenn mir das einer am Telefon sagt ist das rechtsgültig?
dann könnte man das auch schriftlich geben

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

manicmecanic hat geschrieben: 15. Okt 2022 dann könnte man das auch schriftlich geben
Machen sie. Das Bild der eVB der HUK hab ich bereits postet. „Ab Tag der Zulassung“ scheint diskussionswürdiger zu sein, als man vermuten würde. Ebenso wie die Hinweise von offizieller Seite, dass man darauf achten muss, dass bei der eVB der Vermerk vorhanden ist, dass die Leistung abgedeckt wird.
Und da es hier Missverständnisse gibt betone ich, dass ich die eVB nicht selbst erstellt sondern nur das Bild hochgeladen hab, ebenso wie ich die Internetseite des Links nicht erstellt habe. Man kann gern sachlich über die Richtigkeit der Dokumente sprechen. Das Ganze als meine unwahren Behauptungen abzutuen finde ich jedenfalls ungebracht.

Beste Grüße
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f104wart
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von f104wart »

manicmecanic hat geschrieben: 15. Okt 2022dann könnte man das auch schriftlich geben
Hier steht es schwarz auf weiß. Ausgestellt von der HUK:

"Ab dem Tag der Zulassung/Zuteilung" beinhaltet, dass Zulassungsfahrten gem. § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO zulässig sind.
Bildschirmfoto vom 2022-10-16 01-25-13.png

In den AKB steht:
Bildschirmfoto vom 2022-10-16 01-59-05.png
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sven1
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von sven1 »

eigentlich wollte ich hier nichts schreiben, sondern nur still mitleiden. Aber ihr seid ja schon auf dem richtigen Weg :wink:

Das die Gesetzgeber bezüglich der Zulassungsfahrten Freiheiten einräumt (—> der Gesetzgeber verpflichtet in dem Absatz niemanden zu nichts!), heißt das noch lange nicht, dass die Versicherungen mitziehen müssen

Doch, genau das heißt es. Das VVG legt die verbindlichen "Mindeststandards" für alle Versicherer (VR) fest, die erfüllt werden müssen. Dem VR steht lediglich eine Veränderung "nach oben" frei, also eine Leistungserweiterung.

... der eVB der HUK hab ich bereits postet. „Ab Tag der Zulassung“ scheint diskussionswürdiger zu sein, als man vermuten würde. Ebenso wie die Hinweise von offizieller Seite, dass man darauf achten muss, dass bei der eVB der Vermerk vorhanden ist, dass die Leistung abgedeckt wird.

Dieser Passus steht immer auf den eVb`s, da diese lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz bestätigt (kein Kfz darf OHNE Haftpflichtschutz im Straßenverkehr bewegt werden.)
Ich kann als Versicherungsnehmer (VN)(Kunde des VR) jedoch auch eine Kaskoleistung "hinzubuchen". Diese muss jedoch extra auf der eVb vermerkt werden (angekreuzt oder durch Auswahl einer Zuordnungsnummer).
Die vermerkten Schutzbriefe gehören bedingungsgemäß in den Bereich der Kraftfahrthaftpflicht (KH) und können somit hinzugewählt werden ohne Erweiterung auf Fahrzeugkasko, oder im Zuge der Leistungserweiterung durch den VR gleich inkludiert werden.

Vorläufiger Versicherungsschutz bedeutet lediglich, dass der VR den beantragten Versicherungsschutz gewährt obwohl die Erstprämie noch nicht gezahlt wurde, jedoch nur unter der Prämisse das der Erstbeitrag (Einlösebeitrag) innerhalb einer bestimmten Frist durch den VN geleistet wird. Hier wird von dem technischen, materiellen und formellen Beginn des Vertrages geredet https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsbeginn

Dies bedeutet, die eVb beinhaltet einen Versicherungsschutz im vorgeschriebenen Rahmen (KH) inkl. möglicher Erweiterungen (Kasko), ein im Anschluss des TÜV-Besuchs und der Zulassung ausgestellter Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung) ermöglicht die Versicherung des Fahrzeugs per Antrag (ein nicht zugelassenes Kfz kann ich nicht (in der normalen Kfz-Versicherung) versichern.)
In der Regel umfassen die beantragten Leistungen mindestens die Leistungen der eVb (KH und Kasko). Der Beginn der Versicherung ist immer der Tag der Zulassung.
Jetzt kommt die Aufgabe der eVb: habe ich einen Schaden verursacht und bin nur mit einer eVb unterwegs, wird dieser vom VR gezahlt wenn der nachfolgende Antrag wenigstens den Umfang der eVb hat und der VN den Einlösebeitrag rechtzeitig zahlt. Die eVb ist also eine Leistungszusage des VR (mit mindestens den lt. VVG vorgeschriebenen Umfang) ohne das ein Antrag vorliegt.
Darum wird, bei Anmeldung des Kfz`s ohne das anschließend ein Antrag gestellt wird, der VR die eVb nach recht kurzer Zeit nach Kurztarif abrechnen (ohne SFR) und den Versicherungsschutz entziehen. dies geht an des Straßenverkehrsamt (kein KH Schutz mehr) worauf diese das Kfz stilllegen (untersagter Betrieb eines Kfz ohne KH).

Dem TE übrigens meinen Glückwunsch zur erfolgreichen Zulassung, ist ein wenig in der Diskussion untergegangen .daumen-h1:

Grüße

Sven

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vanWeaver
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von vanWeaver »

sven1 hat geschrieben: 16. Okt 2022 Dem TE übrigens meinen Glückwunsch zur erfolgreichen Zulassung, ist ein wenig in der Diskussion untergegangen .daumen-h1:
Jepp, schön das wieder ein Mopped mehr auf die Strasse darf.

Mich würde jetzt ja brennend interessieren welches Öl gefahren wird, damit der Faden hier weiter geht :lachen1:

Der ganze Behördenkram ist so induviduell, das kann man nicht final gültig hier darstellen. :wink:
Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm

Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.

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TortugaINC
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Re: Rahmen ohne Papiere - Wiederzulassung, was wird benötigt?

Beitrag von TortugaINC »

sven1 hat geschrieben: 16. Okt 2022 Doch, genau das heißt es. Das VVG legt die verbindlichen "Mindeststandards" für alle Versicherer (VR) fest, die erfüllt werden müssen. Dem VR steht lediglich eine Veränderung "nach oben" frei, also eine Leistungserweiterung.
Die Tatsache, dass ein Mindeststandard existiert ist bekannt und kein Argument dafür, dass die Versicherung die Fahrt vor Zulassung abdeckt.
Den Rückschluss, das Anhand der im FZV eingeräumten Möglichkeit ohne Zulassung fahren dürfen, das VVG diese Möglichkeit zwingend als Mindeststandard definiert, teile ich nicht.
Um diese Aussage treffen zu können, muss man sich das VVG im Detail ansehen. Und entgegen der Meinung von vanWaever wäre mit diesem Gesetzestext zweifelsfrei belegt, ob oder ob nicht.
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