Moin zusammen, eines der kleinen Nachteile die ein neueres Moped mit sich bringt ist ja die Vorschrift für seitlich angebrachte Reflektoren und ich wollt der Optik wegen da nun doch mal dran gehn. Ganz weglassen wäre natürlich die einfachste Möglichkeit, aber denke wegen so einem Piddelpaddel den Kostümierten evtl. einen Anlass zu schaffen mal genauer hin zu gucken ist auch suboptimal.
In der Überlegung ist z.Zt. die orangenen an der Gabel gegen rote am Kennzeichen zu ersetzen, wo ich denke das die dort im Gesamtbild etwas weniger auffällig sind
Was ich vergeblich gesucht habe sind schwarz getönte Reflektoren mit Zulassung, also so wie es auch zugelassene schwarz getönte Rückleuchten mit Reflektoren darin gibt. Hat evtl. jemand von euch da schonmal was passendes gefunden ?
Grüße Achim
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Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
- Alrik
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Kannst du vergessen, da gibt's nichts (und Reflektoren sind nie getönt).
Rot hinten geht, aber nur wenn vorne auch ein gelber ist. Da hättest du also nichts gewonnen.
Einzige Möglichkeit wäre tatsächlich, die Lichtanlage über ne Eintragung von der ECE in die StVZO umziehen zu lassen. Da fängt man sich aber die großen Blinkerabstände usw. ein.
Rot hinten geht, aber nur wenn vorne auch ein gelber ist. Da hättest du also nichts gewonnen.
Einzige Möglichkeit wäre tatsächlich, die Lichtanlage über ne Eintragung von der ECE in die StVZO umziehen zu lassen. Da fängt man sich aber die großen Blinkerabstände usw. ein.
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Es gibt von 3M eine durchsichtige, bzw ehr translutezente Prismenfolie.
Auf Weiß und Silber wenig auffällig, auch wenn dir das nur begrenzt hilft
@Alrik: oder ist Orange vorgeschrieben als Farbe?
Grüße Sven
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Ja, die Farbe ist fix. Und es gibt keine Folie, die ne Zulassung als Rückstrahler hat oder auf nen Rückstrahler aufgeklebt werden dürfte.
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Dank Euch für Tip´s und Info. Die 3M Reflektorfolie gibt es sogar mit einer E-Prüfnummer, aber so wie ich das verstehe nur nach UN ECE 104, was dann wohl nur für Schwerlastfahrzeuge gilt und nicht für Motorräder. Von daher glaub ich mal sind die wenn auch nur zusätzlich möglich, aber nicht als Ersatz.
Zu den Seitenreflektoren hatte ich nur einen Auszug der "Regelung Nr. 53 UNECE" gefunden und danach hatte ich angenommen das es nur wichtig ist das ein Reflektor vorhanden ist, über die zwingende Anbringung an der Gabel steht in dem Stück jetzt nichts. Müssen denn die orangenen an der Gabel bleiben weil das Motorrad so mal abgenommen wurde ?
...hab´s mal "abgeschrieben"
----------------------
6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite
Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des
Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.
6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau
höhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen
und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenk
einschlag mitschwenken
-------------------------------------
Grüße Achim
Edith. Danke Alrik, hatte Dein letztes Post noch nicht gesehen
Zu den Seitenreflektoren hatte ich nur einen Auszug der "Regelung Nr. 53 UNECE" gefunden und danach hatte ich angenommen das es nur wichtig ist das ein Reflektor vorhanden ist, über die zwingende Anbringung an der Gabel steht in dem Stück jetzt nichts. Müssen denn die orangenen an der Gabel bleiben weil das Motorrad so mal abgenommen wurde ?
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6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
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Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau
höhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Evtl. bliebe dann noch der runde Reflektor an dem Scheinwerferhalter oder Lenkkopf, wie die alten Mopeds es hatten und der in meinen Augen optisch etwas netter ist.
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Nicht mal zusätzlich, das hat am Motorrad schlicht nichts verloren.joho hat geschrieben: ↑30. Mai 2023 Dank Euch für Tip´s und Info. Die 3M Reflektorfolie gibt es sogar mit einer E-Prüfnummer, aber so wie ich das verstehe nur nach UN ECE 104, was dann wohl nur für Schwerlastfahrzeuge gilt und nicht für Motorräder. Von daher glaub ich mal sind die wenn auch nur zusätzlich möglich, aber nicht als Ersatz.
Steht da wirklich nicht. Da steht unter Punkt 5, dass er vorne gelb und hinten gelb oder rot sein muss. Da nur einer vorgeschrieben ist, müsste hinten rot solo auch gehen. Das war ja deine ursprüngliche Idee.Zu den Seitenreflektoren hatte ich nur einen Auszug der "Regelung Nr. 53 UNECE" gefunden und danach hatte ich angenommen das es nur wichtig ist das ein Reflektor vorhanden ist, über die zwingende Anbringung an der Gabel steht in dem Stück jetzt nichts.
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Dank Euch Mit dem orangenen "Retro" Reflektor wäre vll noch ein Versuch wert gewesen, aber denke bei dem schwarzen Moped kann ich mich mit so einem schmalen roten an der Kennzeichenplatte eher anfreunden ...den Zeitaufwand für die Suche nach einem getönten kann ich mir jetzt wenigstens sparen
Grüße Achim
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Re: Seitlicher Reflektor - legale Alternativen
Ja, stört optisch nicht, fällt kaum auf.
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