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Haftpflichtversicherung

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desmonocke
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Haftpflichtversicherung

Beitrag von desmonocke »

Unlängst habe ich durch meine Versicherungsgesellschaft die Kündigung meines Versicherungsvertrags zum 31.12.23 erhalten.
Begründung: Der Vertrag sei zu alt und würde so nicht weitergeführt werden. Falls gewünscht, würde man mit mir einen neuen Vertrag machen.
Tatsächlich bin ich schon über 20 Jahre bei diesem Unternehmen und hatte noch nie (!) einen Schaden.
Den Vertrag habe ich übrigens schon mehr als 40 Jahre unfallfrei, allerdings bei verschiedenen Gesellschaften.
Ich frage mich nun, ob das rechtens ist.
Hatte das schon mal jemand hier im Forum.
Gruß
Klaus

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theTon~
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von theTon~ »

Hallo Klaus,
grundsätzlich können natürlich beide Vertragsparteien einen Vertrag kündigen. Genaue Details wirst Du in den aktuell für Deinen Vertrag gültigen Versicherungsbedingungen finden. Ich glaube aber schon, dass es sich dabei um eine rechtmäßige Kündigung handelt.

Ich persönlich würde dem zuständigen Versicherungsvertreter oder dem Innendienst den Sachverhalt und Unmut schildern und um ein gutes Angebot für gute Kunden bitten. Alternativ ruhig auch mal Gegenangebote einholen.
Rocker bleiben!

Gruß
René

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sven1
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von sven1 »

Hallo Klaus,

wie René bereits schrieb, steht dem Versicherer frei, einen Vertrag fristgerecht zu kündigen. In deinem Fall die Kfz-Versicherung, einen Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres, i.d.R. das Jahresende. Also nichts persönliches.

Dabei gibt es verschiedene Gründe, dies zu tun.
- schlechter Schadenverlauf (Aufwendungen höher als eingenommener Beitrag) Ist bei dir NICHT der Fall.
-Schadenhäufigkeit (viele. viele kleine Schäden) auch nicht der Fall
-altes Tarifwerk, welches entweder nicht mehr unterstützt (der zugrunde liegende Tarif läuft aus.) wird oder in der Kalkulation nicht mehr stimmt (hier vermute ich den Grund der Kündigung.)
- bewusste Trennung von Altfahrzeugen oder Verträgen nur mit Pflichtversicherung (Haftpflicht).

Zu deiner Aussage, du hast den Vertrag seit 40 Jahren, allerdings bei verschiedenen Gesellschaften. NEIN. Du hat einen Vertrag, der bei jedem Wechsel der Gesellschaft NEU abgeschlossen wird, gleiches gilt für jeden Fahrzeugwechsel==> neu zugelassenes Auto= neuer Vertrag zu aktuellen Bedingungen. Es werden lediglich deine schadenfreien Jahre (SFR) von einem Vertrag/Anbieter zum nächsten weitergegeben.

Also, such dir einen Vertreter vor Ort, frag dich schlau und deine alte Gesellschaft soll dir bitte ein Angebot zur Vertragsfortführung machen, die Daten haben sie ja.

Grüße

Sven

PS: im Netz, findest du bei den Vergleichsportalen oft klasse Angebote, bei dem Versuch dieses dann abzuschließen, stößt man oft auf ein Problem, das alte Fahrzeuge nicht gewollt sind und ein Vertragsabschluss nicht möglich ist. Darum vorher genau prüfen, ob die Annahme durch den Versicherer auch erfolgen würde.
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)🌈

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desmonocke
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von desmonocke »

Hallo Sven,
klar, dass jedesmal ein neuer Vertrag abgeschlossen wird und nur die schadenfreien Jahre weitergegeben werden.
Ist aber gar nicht so einfach über ein Vergleichsportal eine Versicherung zu finden. Da soll man z.B. das Datum der Erstzulassung angeben, wird aber vom System dann nicht genommen, da es mehr als 30 Jahre zurück liegt.
Mal sehen, was dabei raud kommt, ist ja noch ein wenig Zeit.
Kündigungsfrist muss ich nun ja nicht beachten.
Gruß
Klaus

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Schinder
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Schinder »

Älter als 30 Jahre ?
Frag doch mal bei den einschlägigen Oldtimerversicherungen nach.


.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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sven1
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von sven1 »

Schinder hat geschrieben: 14. Nov 2023 Älter als 30 Jahre ?
Frag doch mal bei den einschlägigen Oldtimerversicherungen nach.
Nein, tut man nicht. Die Verträge sind nämlich i.d.R. per Wertgutachten (kann auch bis Summe x per Fragebogen selbst erstellt werden) oder fixer Versicherungssumme. Hinzu kommt dass die zugelassen Fahrten ähnlich einem 07'er Kennzeichen sind.
Online sehe ich geringe Chancen so einen alten Wagen zu versichern, dann lieber den bisherigen Versicher anfragen, der hat jadie Weiterversicherung angeboten.
Etliche Versicherungen bieten sog. Classic Tarife an, für Fahrzeuge die 30 Jahre und älter sind, doch auch hier sind einige Hürden zu nehmen ( original, unverbastelt, guter Zustand. Die Abrechnung im Schadenfall erfolgt hier meist per Gutachten zum Wiederbeschaffungswert, wertvermittelnde Unterlagen sollten mit eingereicht werden.)
Wenn du also einfach nur ein altes Auto hast, was nix Besonderes ist (wieso sonst nur Haftpflicht?) dann siehe oben.
Nach Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen (Police) hast du immer noch eine 14 tägige Widerrufsfrist.

Grüße Sven
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desmonocke
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von desmonocke »

Nein Sven, ich habe kein altes Auto? Sind wir hier nicht in einem Motorradforum.
Es geht um eine R 100 RS, EZ 1984.
Mit einer Oldtimer-Versicherung hatte ich heute schon Kontakt. Nachteil dabei, die vielen schönen SFR sind dann weg, weil es die da nicht gibt.
Gruß Klaus

Mopedschrauber
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Mopedschrauber »

Ez 84?
Dass ist doch nichts besonderes, versichert dir jede Versicherung.
Oldtimer Versicherung lohnt nur bei historischen Fahrzeugen mit Wertgutachten.
Ich habe meine Motorräder, die meisten auch so EZ 88 bei der DEVK. Ist ziemlich günstig, wie ich finde.
Gruß Werner

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jenscbr184
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von jenscbr184 »

Ich hab bei der AXA ein Haufen alte Mopeten versichert gehabt. Das Älteste war ein D-Rad von 1929. Ganz normal, ohne Oldtimerschnickus. Momentan hab ich da u.A. noch eine MZ von 1979 und ein AWO Gespann von 1956 , den ganz alten Kram hab ich verkauft.
Ohne Freiheit ist dein Leben nichts wert. Nichts.

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desmonocke
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von desmonocke »

Bei DEVK habe ich auch noch zwei Motorräder versichert. Da werde ich da mal nachhaken.

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