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Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
Bollermann
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von Bollermann »

Ja, diese Konstruktionen hatte ich auch schon im Blick.
Die zweite Lösung gefiel mir gut.
Kosten natürlich teils ordentlich Geld.
Was mir da eher Sorge macht, ist das etwas ungewöhnliche Aussehen und das daraus folgende Vandalismusproblem.
Hier kann man doch nix Auffälliges mehr in die freie Wildbahn stellen, ohne daß es über Nacht beschmiert oder zerstört wird.

Kennt sich jemand mit Baurecht in D aus?
Ab wann werden solche Konstrukte genehmigungspflichtig?
Dissident in every respect

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obelix
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von obelix »

Bollermann hat geschrieben: 26. Nov 2023Was mir da eher Sorge macht, ist das etwas ungewöhnliche Aussehen und das daraus folgende Vandalismusproblem.
Am besten hinterm Haus hinstellen:-)
Kennt sich jemand mit Baurecht in D aus?
Ab wann werden solche Konstrukte genehmigungspflichtig?
Da geh ich mal davon aus, dass alles, was kein Fundament hat und ne gewisse Höhe (bei uns ~2m) nicht übersteigt, grundsätzlich genehmigungsfrei ist. Natürlich auf dem Grundstück. An der Strasse/Gehweg kannst sowas ned hinbauen - das gibt Mecker.

Solche Abdeckplanen sind auch tricky. Ein Bekannter hat in Stuggi nen Strafzettel bekommen. Weil sein Kennzeichen nicht sichtbar war - die neuen Planengaragen haben wohl extra eingearbeitete Klarsichtfenster, seine uralte Abdeckplane ned. Die haben tatsächlich die Plane gelöst und nach dem KZ gesucht. Es könnte ja ein abgemeldetes Möp drunter stecken...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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mrairbrush
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von mrairbrush »

Gartenhaus darf bis 24m² haben und darf nicht als Dauerwohnsitz benutzt werden. Dann ist es genehmigungsfrei. Es gibt eine länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Die Länder haben vermutlich noch Unterschiede was Grenzabstände angeht.
Unsere LBO in BW von 2010 ist derzeit außer Kraft. Ob nun jeder bauen kann wie er will?

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sven1
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von sven1 »

Du schriebst, Wintermoped und wochenlang auf dem Firmengelände rumstehen. Ich würde zuerst die Möglichkeiten der „Unterbringung „ mit der Firma klären.

Per se halte Ich solch eine Gummihaube bei dauerhafter Feuchtigkeit, Staub und Temperaturschwankungen nicht für sinnvoll, ein von oben geschützter Unterstellplatz sollte das Gröbste abhalten.

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DerSemmeL
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von DerSemmeL »

obelix hat geschrieben: 26. Nov 2023 ....

Solche Abdeckplanen sind auch tricky. Ein Bekannter hat in Stuggi nen Strafzettel bekommen. Weil sein Kennzeichen nicht sichtbar war - die neuen Planengaragen haben wohl extra eingearbeitete Klarsichtfenster, seine uralte Abdeckplane ned. Die haben tatsächlich die Plane gelöst und nach dem KZ gesucht. Es könnte ja ein abgemeldetes Möp drunter stecken...

Gruss

Obelix
Also hier in M steht einiges ohne Kennzeichenfenster unter Plane, eine Geländemaschine dauerhaft, da weiß ich ned mal ob die Saison-Schild hat.
Die andere (von meiner Nachbarin) von 11 bis 03, halt am Gehweg. Da denk ich mir auch, eigentlich ja mit Saison ned möglich/legal.

Aber :oldtimer: ned mei Moped ned my problem.

Und a Eck weiter stehn noch 2 Motorräder ohne Plane, die auch nur Saison haben - ohne dass es einen :bulle: zu jucken scheint.


Aber ich trag a noch etwas zum Thema bei - ich pers. würde keins meiner Motorräder draußen stehen haben wollen, egal ob mit oder ohne Plane - zu alt und mir zu schade, um sie als "Baum" von den Hunden nutzen zu lassen, weil die Hundebesitzer .. :angry:
Gruß vom SemmeL

Bei manchen Menschen verstehen die Augen mehr die Bilder als die Buchstaben

Mopedschrauber
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von Mopedschrauber »

Bzgl. Kennzeichenfenster noch zwei Anmerkungen:
a) Bei Fahrzeuge die im öffentlichen Bereich geparkt sind, muss das Kennzeichen sichtbar sein und die müssen über einen gültigen TÜV verfügen. Es kann natürlich sein, dass es Städte gibt in denen das nicht kontrolliert wird, aber wenn es nicht so ist kannst du ein Knöllchen dafür bekommen.
b) Auch Fahrzeuge auf frei zugänglichem Privatgelände (Kein Tor oder dergleichen davor) benötigen einen gültigen TÜV, wenn Sie angemeldet sind. Da wäre es dann sinnvoll das Kennzeichen abzudecken, denn auf Privatgelände ist das komplette abdecken wiederrum OK.
Gruß Werner

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mrairbrush
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Motorrad:: Honda XBR, Triumph Bonneville
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Re: Laternengarage....sinnvoll oder nicht?

Beitrag von mrairbrush »

Auf deinem Gelände kannst auch anderes Kennzeichen dran schrauben auf dem "TÜV-Frei" steht. Sorgt wenigstens für etwas Verwirrung.
Wechselkennzeichen mit Industrie-Klett. :mrgreen:

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