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Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

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Bollermann
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Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Bollermann »

,,,wie z.B. Lenker?
Weder an meinen NSU, noch den späteren BMW (R26; R75/5) waren die Teile irgendwie markiert oder mit Nummern versehen.
Ich bin teilweise auch mit einem geerbten Hochlenker einer Kreidler Florett RS auf den BMWs herum- (und zum TÜV) gefahren, ohne daß das irgendjemanden interessiert hätte.
Gabs da ein Datum?
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sven1
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von sven1 »

Meines Wissens sind originale Anbauteile nicht gesondert markiert.
Gerade bei den alten Karren wurde da gar nichts gemacht.
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Lisbeth
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Lisbeth »

Mein Dekramann hat mir wegen meines Auspuffs gesagt, dass eine Kennzeichnungspflicht erst seit 1989 bestünde.
Was ich mit dieser Info mache, bliebe meiner Phantasie überlassen :wink: .

Bollermann
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Bollermann »

Für mich bedeutet das konkret, daß ich mir dann nur noch Projekte ins Haus hole, die eine Basis vor ´89 haben.
Meine Motivation, länger zuzulassen als zu bauen, tendiert gegen null.
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mrairbrush
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von mrairbrush »

Gut zu wissen. Umbauen nach Herzenslust und immer sagen es sei Original. :-) Funktioniert auch bei neueren Fahrzeugen weil die bei weitem nicht alles wissen. :-)

Kallebadscher
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Kallebadscher »

hy

ab interessehalber grade mal an meiner VFR1200xd Bj2015 nachgeschaut
Original Frontscheibe: keine Markierung/Nummer
Bremsgriff: nur ein HM in Kreis
Auspuff: total versteckt unter Hitzeschutzblech ein HM und ne unleserliche Nr
orig.Fußrasten: keine Markierung
orig.Lenker: auch nichts zu finden

somit steht man doch grade mit nem neuen/modernen Moped echt doof an ner Kontrolle......bei ne alten Bock gibts oben genannte "Ausrede" dass bis 1989 keine Kenntzeichnungspflich bestand 🤔

.....was dann der Streckenposten drauß macht ist ne andre Frage 😬

Bollermann
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Bollermann »

Kallebadscher hat geschrieben: 10. Jun 2024
Bremsgriff: nur ein HM in Kreis
Auspuff: total versteckt unter Hitzeschutzblech ein HM und ne unleserliche Nr
Ein Herstellerlogo auf einem Teil ist aber nur genau das und nichts Zulassungsrelevantes.
Meist von Zulieferern auf proprietären Teilen aufgebracht.

Anlaß meiner Frage war aktuell ein Lenker, den ich in dieser gewünschten Form von keinem offiziellen Hersteller samt Papieren bekommen kann.
Ein Rohr zu biegen schaffe ich aber knapp und Krach noch gerade selbst und der Verchromer wohnt auch nur zwei Straßen weiter.
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manicmecanic
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von manicmecanic »

mit den Lenkern ist mir schon damals als ich noch klassischer RD Heizer war aufgefallen.
Die ersten krumm gerittenen Lenker waren immer welche von anderen Herstellern und ich habe nie einen montiert auf dem was auch immer stand.Die letzte RD 350 mit so einem habe ich noch.Damit hat mich ein Auto abgeschossen,war nur lahm in der Stadt und außer dem Lenker war nix kaputt.Da habe ich der einen original verpackten Suzi GT 250 Lenker verpaßt.Ausgepackt sieht man ihm das nicht an,steht auch nix drauf

Bollermann
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von Bollermann »

Muß legal sein....sind ja auch beide 2-Takt-Twins.
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hoyhar
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Re: Ab wann gab es Kennzeichnungspflicht für einzelne Bauteile....

Beitrag von hoyhar »

Bei vielen früheren Modellen (bis in die 1970er) sind die Abmessungen oder evtl. eingeschlagene Ziffern vom Lenker nicht in der ABE / Typengenehmigungen vermerkt (ebenso wie z.T. auch keine Federbein-Nummern und Auspuff-Nummern).
Ein TÜV-Prüfer kann dann auch über das KBA keine Informationen bekommen, ob der Lenker original ist oder nicht.
Ich würde das ca. für vor Baujahr 1975 entspannt sehen - danach etwas vorsichtiger sein,
z.B.
Honda CB250K / CB350K ABE von 1968 -plus Ergänzungen bis 1973 - kein Eintrag: zu Lenker, Vergaser (bzw. Nummer)! , Auspuff (Nummer)!
- nur Fahrzeugabmessungen und Fahrgeräusch

Yamaha XS650B - Lenkerbreite vermerkt, Vergaser- und Auspuffnummer vermerkt (1975)
Kawasaki Z200A - Lenkerbreite vermerkt,Vergaser- und Auspuffnummer vermerkt (1977)

Vielleicht hilft das als Anhaltspunkt weiter, was du an Umbauten machen kannst.
Schau dir mal die ABE / Typengenehmigung an, ob es irgendwelche vorgaben gibt. Die sind als PDF auf dem KBA-Server hinterlegt, kein Staatgeheimnis und die kannst du von einem netten TÜV-Prüfer bekommen.

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