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Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von JOERACER
In einer Garage dürfen ja keine Reparaturen durchgeführt werden und nur Fahrzeuge geparkt werden. Meine"Garage" ist für mich eine Hobbywerkstatt. Was unterscheidet eigendlich eine Garage von einer Hobbywerkstatt? Das "Garagentor" ?
Hab schon Herrn Googel gefragt aber nicht wirklich eine Antwort bekommen.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von Garagenschlosser
Das "Problem" hatte ich auch schon. Die lieben Nachbarn kamen über die Straße und machten mir klar das ich in der Garage nur parken darf. Obwohl ich da ja nur schraube und nicht schweiße oder hämmere. Gut ist nur das es ein ehemaliges Landwirtschaftliches Gebäude ist und die Location früher die Werkstatt des Landwirts war. Von daher war das schnell geklärt. Nur mein Vermieter war etwas pissig auf mich, weil ich die Nachbarn vom Gelände verwiesen habe.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von Zissel
Ich gebe einen Puup darauf, was jemand meint, was ich in meiner Garage zu tun oder zu lassen habe. Von daher stellt sich mir die Frage nicht. Kaiser Wilhelm ist schon lange tot

Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von Garagenschlosser
Mich juckt sowas auch nicht. Ist aber nur angemietet. Von daher etwas schwieriger.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von notna
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
Garagenschlosser hat geschrieben: 1. Aug 2024
Die lieben Nachbarn kamen über die Straße und machten mir klar das ich in der Garage nur parken darf.
Man wohnt immer nur so gut, wie der Nachbar es zulässt.
Immer wieder klasse, wenn Nachbarn nicht vor der eigenen Türe kehren wollen und sich Lehrmeisterhaft aufspielen müssen obwohl sie keinen Nachteil haben....
Wir hatten mal bei uns in der Stadt eine Veranstaltung, da ging es um den verkehrsmäßigen Umbau der Stadt zu Gunsten von Fahrradschutzstreifen. Dann könnten natürlich nicht mehr so viele Autos auf der Strasse parken und viele Anwohner hätten natürlich Probleme ihre Autos unter zu bringen.
Ein Zuschauer schlug dann vor , man könne doch mal das Ordungsamt bemühen und Garagenkontrollen durchführen, dann würden viele Autos von der Strasse verschwinden, wenn die Garage ihrem eigentlichen Zweck dienen würde.
Natürlich völliger Quatsch, auf den meisten Grundstücken kannste auch so aufm Grundstück parken, egal was mit der Garage ist.
Unsere technische Dezernentin meinte dann: Das werde sie nicht tun, weil sie nicht in einer Stadt von Denunzianten leben möchte.
Entsprechender Applaus folgte dann natürlich.
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von JOERACER
Mir ist das auch egal. Allerdings steht im Bauplan Garage. Sollte mal das Ordnungsamt kommen ist das meinerseits eine Hobbywerkstatt. Ob das dann zieht????
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
nö
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von ghill
Meist kann man die Nachbarn mit dem Argument wieder einfangen das eine Garage nur zur Abstellen und Aufbewahren von Fahrzeugen dient, nicht jedoch von Grills, Gartenmöbeln, Sperrmüll, etc. Denn auch das ist eine Zweckentfremdung.
In meiner Gegend stehen fast alle Autos auf der Straße und die Garagen dienen als Keller- und Dachbodenersatz.
Grüße Hilmar
Re: Definition Garage ?
Verfasst: 1. Aug 2024
von GalosGarage
Das ist ja oft so u ich finde das nicht schlimm.
Aber...die Garagenverordnung sieht was anderes vor.
Und wenn dann ein Nachbar sich an die Stadt wendet, müssen die aktiv werden.
Ich finde es auch noch nen Unterchied, ob ma in der Innestad wohnt oder in einer aufgelockerten Wohngebiet oder aufm Dorf wo genu Platz ist.
In den Innenstädten ist es halt eng u da find ich es auch bedenklich.
Aber solange man keinen Parkraum auf der Straße benutzt u das Auto mit aufm Grundstück steht, sollte man die 5 grad sein lassen.