Habe einige Fragen zu einem vielleicht anstehenden Import eines gebrauchten Motorrads aus Dänemark.
1. Muss für so ein Vorhaben irgendwas gezahlt werden. Ich denke da an Zoll, Mehrwertsteuer, Einfuhrsteuer, Abzocksteuer, Luxussteuer, Vergnügungssteuer oder was sich unser Staat so alles ausdenkt
2. Gibt es irgend welche Grenzen bzw. irgendwelche Kontrollen auf dem Weg von Dänemark nach Deutschland. Benötigt man Fahrzeugpapiere oder ähnliches?
3. Bezieht sich auf 2. ... das Motorrad ist ein Rennmotorrad aus den 80igern, natürlich ohne Papiere. Wie bekomme ich so etwas hier nach Deutschland?
Da ich ja öfter mal eine EU Aussengrenze, Schweiz, mit meinem deutschen Rennmoped im schweizer Auto übertrete, habe ich die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht. Von Zöllner zu Zöllner war die Reaktion anders. Eine Möglichkeit ist, dass das Rennmoped als Sportgerät gilt. Das ist wie Ski oder ne Angelrute. Irgendwie war ein Grenzübertritt immer möglich, wenn auch nur mit viel reden.
Wichtig waren aber Papiere. Egal welcher Name drinsteht, Papier ist wichtig für einen Zöllner. Auch ein Fahrzeugpass vom VfV mit Vorbesitzernamen hat mir für einen Grenzübertritt gelangt.
Oder du entscheidest dich für das Moped aus Süddeutschland. Davon würde ich indirekt profitieren
Dänemark und Deutschland haben doch das Schengen-Abkommen unterzeichnet...also Binnenmarkt, also quasi dasselbe wie wennste ein Motorrad von Hamburg nach Bayern überführst.
Hier der Auszug:
Zollkontrollen
Nicht weggefallen sind im Schengen-Gebiet die Zollkontrollen. Wer aus einem Schengenstaat in einen anderen Schengenstaat einreist, der nicht Mitglied der Europäischen Zollunion ist, hat die mitgeführten Waren am Zoll zu deklarieren, wenn diese nicht innerhalb der Freigrenze des Einreisestaates liegen. An den Grenzübergängen werden Reisende durch das Zollpersonal oder einen Aushang auf die in diesen Staaten geltenden Freigrenzen hingewiesen. Führen Reisende Waren mit sich, die nicht innerhalb der dort geltenden Freigrenzen liegen, und finden sie keinen Grenzbeamten vor, haben sie die mitgeführten Waren schriftlich zu deklarieren und das Schriftstück in einen hierfür vorgesehenen Briefkasten an der Grenze einzuwerfen (Prinzip der Selbstdeklaration). Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch diese Länder durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der Selbstdeklaration wird in diesen Ländern auch in Fällen der Durchreise als Zollvergehen bestraft.
Bei den Staaten, die zum Schengen-Gebiet, aber nicht zur Europäischen Zollunion gehören, handelt es sich um die vier EFTA-Mitgliedstaaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Die letzten drei sind Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, so dass zwischen ihnen und der EU freier Warenverkehr gilt. Allerdings haben die EWR-Mitglieder gegenüber Drittländern jeweils eigene Außenzölle. Daher finden an den Grenzübergängen zwar Kontrollen statt, um zu verhindern, dass Waren jeweils in das Land mit den niedrigsten Außenzöllen importiert und von dort in andere EWR-Mitgliedstaaten mit höheren Außenzöllen weiterverschafft werden, formal sind dies aber primär nur Warenkontrollen. Dabei kann aber gleich eine Vorselektion zur Personenkontrolle vorgenommen werden.
Grüße
Dirk
Orange statt Chrom!
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen ausser durch Turbolader (Ich)
Ne Betriebserlaubnis für so ne "uralte" Kiste zu kriegen, ist u.U. nicht so ganz ohne. Ein paar Lampen umrüsten wär vielleicht noch das kleinere Problem, aber je nachdem, ob das Ding überhaupt schon mal irgendwo zugelassen war, kann dir evtl. das Abgasverhalten o.ä. auf die Füße fallen.
Red mal mit jemand vom TÜV Nord, soweit ich weiß, laufen da wegen der großen Häfen viele Fahrzeuge aus Übersee auf. Das ist dann von den Erfordernissen ähnlich, weil eben nicht EU usw.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
Hallo Michael,
ich habe mir meine kleine 250er Honda aus dem vorletzten Schottland-Urlaub mitgebracht. An die ganzen Zollklamotten habe ich natürlich erst gedacht, als sie schon zuhause in der Garage stand, aber da man ja nichts falsch machen will, habe ich dann kurzerhand beim Zollamt angerufen und dort mein Anliegen vorgetragen.
Es gab nur die freundliche Frage, ob die Maschine älter als 3 Monate sei (das konnte ich besten Gewissens bejahen, sie war sogar Baujahr 1964), dann hieß es "ok, dank Schengener Abkommen nichts weiter zu tun". Also alles paletti, muss nicht verzollt werden.
Mit den Papieren war es bei mir allerdings so, dass ich britische Papiere für das Moppett hatte (und dann problemlos einen deutschen Brief bekommen habe). Wie das jetzt in deinem Fall läuft, kann ich nicht sagen.
Aus meiner Sicht:
Zoll, Gebühren, Formalitäten zur Einfuhr = null, aber Kaufvertrag bereit halten.
Wenn es eine reine Rennmaschine ist, kein Problem, Du wirst ja dann nur auf der Rennstrecke fahren ???
Wenn sie angemeldet werden soll, wirds schwieriger: Alles was nicht original ist, besonders der Auspuff, bekommst du kaum zugelassen. Habe nen Kumpel der ne Holländische Maschine gekauft hat (Honda) der musste sie zum Händler zurück bringen, null Chance auf Zulassung weil er für den bestimmten Typ keine Hersteller Papiere bekam, zudem wegen Fremdauspuff und Umbauten.
Hoffe das klappt bei Dir besser. Direkt zum Tüv und dort fragen ist das beste.