Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung
Verfasst: 20. Okt 2025
Hallo,
lässt man bei einem älteren Motorrad eine bestehende Reifenfabrikatsbindung austragen (möglich ab dem 1.1.2025), darf man meines Wissens danach aufziehen, was man möchte.
Mir sagte aber ein Kollege, dass bei ihm die neu gewonnene Freiheit gleich wieder eingeschränkt wurde. Denn in seinem Fahrzeugschein stehe nun der Zusatz (sinngemäß), dass es eine Reifenpaarung sein müsse (also z.B. Lasertec vorne und Lasertec hinten) und dass es für diese Reifenpaarung eine Hersteller-Service-Information für das Motorrad geben müsse.
Im Prinzip nicht verkehrt, wenn man denn eine Auswahl an Reifenpaarungen hat, für die es dann auch jeweils eine Hersteller-Service-Information gibt. In den Hintern gekniffen ist man dann, wenn es keine Ersatz-Paarung gibt und erst recht keine Hersteller-Service-Information.
Ein anderer Kollege berichtet, dass bei ihm beide Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen. Und es steht nichts von einer Reifenpaarung und auch nichts von einer Hersteller-Service-Information in seinem Fahrzeugschein. Scheinbar gibt es bei den Prüforganisation dbzgl. keine einheitliche Vorgehensweise. Jeder definiert eine Einschränkung, wie er meint.
Mich würde nun mal interessieren, welche Einschränkungen man bei euch eingetragen hat und welche Prüforganisation die Austragung der Reifenfabrikatsbindung durchgeführt hat. Denn laut einem KFZ-Sachverständigen sollten nach der Austragung der Reifenfabrikatsbindung nur die Reifen- und Felgengrößen im Fahrzeugschein stehen und sonst nichts weiter.
Viele Grüße
Hans (dem die Austragung noch bevor steht und der wenig Bock auf Einschränkungen hat)
lässt man bei einem älteren Motorrad eine bestehende Reifenfabrikatsbindung austragen (möglich ab dem 1.1.2025), darf man meines Wissens danach aufziehen, was man möchte.
Mir sagte aber ein Kollege, dass bei ihm die neu gewonnene Freiheit gleich wieder eingeschränkt wurde. Denn in seinem Fahrzeugschein stehe nun der Zusatz (sinngemäß), dass es eine Reifenpaarung sein müsse (also z.B. Lasertec vorne und Lasertec hinten) und dass es für diese Reifenpaarung eine Hersteller-Service-Information für das Motorrad geben müsse.
Im Prinzip nicht verkehrt, wenn man denn eine Auswahl an Reifenpaarungen hat, für die es dann auch jeweils eine Hersteller-Service-Information gibt. In den Hintern gekniffen ist man dann, wenn es keine Ersatz-Paarung gibt und erst recht keine Hersteller-Service-Information.
Ein anderer Kollege berichtet, dass bei ihm beide Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen. Und es steht nichts von einer Reifenpaarung und auch nichts von einer Hersteller-Service-Information in seinem Fahrzeugschein. Scheinbar gibt es bei den Prüforganisation dbzgl. keine einheitliche Vorgehensweise. Jeder definiert eine Einschränkung, wie er meint.
Mich würde nun mal interessieren, welche Einschränkungen man bei euch eingetragen hat und welche Prüforganisation die Austragung der Reifenfabrikatsbindung durchgeführt hat. Denn laut einem KFZ-Sachverständigen sollten nach der Austragung der Reifenfabrikatsbindung nur die Reifen- und Felgengrößen im Fahrzeugschein stehen und sonst nichts weiter.
Viele Grüße
Hans (dem die Austragung noch bevor steht und der wenig Bock auf Einschränkungen hat)