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Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 20. Okt 2025
von man_r
Hallo,

lässt man bei einem älteren Motorrad eine bestehende Reifenfabrikatsbindung austragen (möglich ab dem 1.1.2025), darf man meines Wissens danach aufziehen, was man möchte.

Mir sagte aber ein Kollege, dass bei ihm die neu gewonnene Freiheit gleich wieder eingeschränkt wurde. Denn in seinem Fahrzeugschein stehe nun der Zusatz (sinngemäß), dass es eine Reifenpaarung sein müsse (also z.B. Lasertec vorne und Lasertec hinten) und dass es für diese Reifenpaarung eine Hersteller-Service-Information für das Motorrad geben müsse.

Im Prinzip nicht verkehrt, wenn man denn eine Auswahl an Reifenpaarungen hat, für die es dann auch jeweils eine Hersteller-Service-Information gibt. In den Hintern gekniffen ist man dann, wenn es keine Ersatz-Paarung gibt und erst recht keine Hersteller-Service-Information.

Ein anderer Kollege berichtet, dass bei ihm beide Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen. Und es steht nichts von einer Reifenpaarung und auch nichts von einer Hersteller-Service-Information in seinem Fahrzeugschein. Scheinbar gibt es bei den Prüforganisation dbzgl. keine einheitliche Vorgehensweise. Jeder definiert eine Einschränkung, wie er meint.

Mich würde nun mal interessieren, welche Einschränkungen man bei euch eingetragen hat und welche Prüforganisation die Austragung der Reifenfabrikatsbindung durchgeführt hat. Denn laut einem KFZ-Sachverständigen sollten nach der Austragung der Reifenfabrikatsbindung nur die Reifen- und Felgengrößen im Fahrzeugschein stehen und sonst nichts weiter.

Viele Grüße
Hans (dem die Austragung noch bevor steht und der wenig Bock auf Einschränkungen hat)

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 20. Okt 2025
von mrairbrush
Meines Wissens nach gilt StVO Achsweise. Auch bei Motorrädern. Ich hatte noch keine Probleme mit unterschiedlichen Herstellern vorn u. hinten. Da scheinen sich die Sachverständigen und Behörden wieder einmal nicht ganz einig zu sein.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 20. Okt 2025
von isebjoern
Ich habe es austragen lassen, bei mir stehen nur noch die Größen drin und laut Aussage des tüv darf ich auch unterschiedliche Hersteller vorne-hinten fahren
Gruß

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 20. Okt 2025
von GalosGarage
Ich hab das auch gerade hinter mir. Steht nix mehr drin, weder was von Hersteller oder Kombinationen. Leiglich die Größen.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von Mopedschrauber
GalosGarage hat geschrieben: 20. Okt 2025 Ich hab das auch gerade hinter mir. Steht nix mehr drin, weder was von Hersteller oder Kombinationen. Leiglich die Größen.
Bei mir auch die letzte Woche so gelaufen.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von carstenatlantic
Bei mir wurde eingetragen:

"Entfall der Reifenfabrikatsbindung für die angegebene Größe; gem ECE-R75; Reifenpaarung bzw. Hersteller/Service Information beachten."

Nach meinem Verständnis bin ich damit wieder auf die vom.Hersteller freigegebenen Kombinationen angewiesen - so wie vorher mit der "Reifenfreigabe"

War bei mir die Dekra

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von Mopedschrauber
Bei mir hat der TÜV Mann (TÜV Rheinland) alles was mit Reifen zu tun hat, aus den Papieren streichen lassen. Nur die Größe blieb natürlich drin.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von LastMohawk
Bei meiner Alu-Q steht drin Reifen von einem Hersteller. Damit kann ich gut leben, würde eh nich mischen.
Dafür hat er wahlweise Diagonalreifen oder Radialreifen eingetragen.

Bei der anderen BMW Bj.77 stand noch nie ne Reifenbindung drin. Nur ne Größe.

Gruß
Der Indianer

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von ankavik
War letzte Woche beim TÜV und sollte (nicht wollte) die Reifenfabrikatsbindung austragen lassen... letztendlich war der Kollege aber überfordert und hat mich weggeschickt. Erstaunt war ich, als er dafür 151€ haben wollte... ist das jetzt wirklich so teuer?

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 21. Okt 2025
von Revival2
151,- für`s wegschicken :o

Ist schon interessant, was sich die TÜVler so alles einfallen lassen, um ihre Bedeutung zu untermauern. Ich würde im Zweifelsfall nach den rechtlich verbindlichen Grundlagen für solche Ergänzungen bei der Austragung fragen. Diese "Zumutung" muss erlaubt sein.
Muss man damit überhaupt zum TÜV oder macht das auch GTÜ/DEKRA/KÜS?