die Gesetzes Lage wäre eigentlich klar, wenn auch nicht unbedingt sinnvoll.
Eine Doppelsitzbank muss mindestens 60cm Länge haben.
Eine Einzelsitzbank darf höchstens 40cm Länge haben.
20cm Grauzone
Bei meiner 250er wäre es sehr praktisch, sie hinten um 10cm zu kürzen, noch mehr nicht, weil man sonst zu weit auf der Sitzbank nach vorne rutschen müsste. Wäre ungefähr 50cm lang - weiß jemand, ob der Prüfer da Ermessensspielraum hat oder muss er auf die 40cm bestehen?
