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Ich,der Faulpelz

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Kreuzpleuel
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Ich,der Faulpelz

Beitrag von Kreuzpleuel »

Hallo Gemeinde


Zuerst einmal das Bj. 1979

Darum geht es



von euch wollte sie keiner, da habe ich sie genommen, immer nach dem Motto, warum selber schrauben, wenn es fertig doch auch zu einem bezahlbaren Preis gibt.
Ja, ich weiß Ihr werdet mich dafür hassen, aber ich wollte sowieso nie in den Himmel, da kenne ich glaube dann auch niemanden

Momentan steht sie bei der KÜS, und der Prüfer ist ganz angetan, die Papiere/Unterlagen sind soweit alle vorhanden, er ist mit der handwerklichen Arbeit auch sehr zufrieden. aber und jetzt kommt das große
ABER
der Auspuff
keinerlei Prüfzeichen, das geht ja garundüberhaupt nicht. auch nicht als Einzelabnahme
Ich habe mich jetzt hier schlau gelesen, der Threat von damals war/ist ja langgenug und auch sehr informativ, und wenn ich für mich so alles gelesene zusammenfasse, dann steht am Ende
Wenn Du einen dir und der abgelieferten Arbeit einen gewogenen -wohl gesonnenen- Prüfer findest, dann ist auch eine Einzelabnahme durchaus möglich
Ich denke mal, das der Prüfer im großen und ganzen dieser Einzelabnahme zustimmen würde, wenn der Auspuff ein Prüfzeichen hätte.
Er sagte, bei einfach was originales an, die trage ich ein, und was dann passiert, das gehe ihn nichts an.
Aber das will ich ja nicht, denn es ist ja gerade diese Anlage, die mich dazu bewogen hat einmal unter mein Kopfkissen zu schauen um zu sehen wieviel Scheine dort liegen.
Mein Denkanstoß an ihn wird nun dahin gehen, das ich einfach auf die Endstücke ein Prüfzeichen gravieren oder lasern lasse, das Ihn Zufrieden macht. Im Endeffekt geht es ja darum, daß im Falle einer Kontrolle durch die Strassenförster ein in den Papieren stehendes Zeichen vorhanden ist.
Und wie man auf dem video ja hört ist sie nicht so laut wie sie aussieht., also einer Phonmessung standhalten würde.

Stolle1989
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von Stolle1989 »

Irgendein Prüfzeichen gravieren ist jetzt nicht mehr die beste Idee, das hättest du vorher machen müssen.
Was du aber gravieren kannst ist eine lustige Zahlen-Buchstabenkombination. Damit hätte er etwas auf das er sich beziehen kann wenn er Phonmessung usw macht.

Wir haben selbst bereits mal Schalldämpfer bei einem Motorrad eingetragen, die dafür nicht bestimmt waren. War am Ende relativ easy und nicht so teuer wie immer behauptet wird. Da wurden nen paar Phonmessungen, auch während der Fahrt gemacht und das wars.

Wenn er das nicht will bauste halt wie er sagt Original dran, freust dich über eine Zulassung und baust danach wieder dein Exemplar an. Dann kannst du auch pokern und ne E Nummer drauflasern lassen. ;)

Kreuzpleuel
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von Kreuzpleuel »

Ich frage den Prüfer ja vorher was er dazu sagt.
Scheinbar geht es Ihm ja nur darum, das er irgendeine Bezeichnung in die Papiere eintragen kann.
Verstehe ich ja auch, denn wie liest sich das denn wenn da steht

*zu Zahl.Zahl Auspuffanlage Eigenbau ohne Prüfzeichen

käme sicherlich bei jeder Nachprüfung unterwegs gut an

>>Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte<< da müßte ich wohl auch gleich die Dose mit dem Herzmittel rausholen, damit der Grünrock nicht auf offener Straße einen Herzkasper bekommt.

Also wenn der Prüfer darauf besteht, dann kann er sich die Nummer sogar aussuchen. Das hat mit pokern dann nichts zu tun.

Stolle1989
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von Stolle1989 »

Wenn es sich um Eigenbauten handelt wird eben eine Nummer eingetragen die drauf steht.
Prüfzeichen mal eben so drauf gravieren darf man nicht einfach so, denn es würde was bedeuten? Richtig, das es sich vorher einer amtlichen Prüfung unterzogen hat. Diese Prüfung besteht aber nicht nur aus dem gravieren des Zeichens.
Deshalb der letzte Satz mit dem pokern, es ist illegal irgendwo nen Prüfzeichen draufzulasern aber wenn du nachträglich eine E Nummer drauflaserst und den Auspuff nach dem TÜV montierst hast du ne 50/50 Chance das es gut geht. Wenn er nicht sonderlich laut ist eher 75/25.

Ich habe dies betonend geschrieben da offensichtlich der Unterschied zwischen einer Nummer und "Prüfzeichen" nicht bekannt ist.

Deshalb nimmt man Schlagzahlen oder Lasern und schlägt, bzw. graviert sowas ein wie "MGA205" und damit hat der Prüfer einen Bezugspunkt der auch nachträglich theoretisch plausibel geprüft werden kann.
Praktisch hat natürlich jeder pfiffige Mensch die Möglichkeit auch auf andere Auspuffe diese Nummer zu duplizieren.


Wenn ich mit der Karre nicht täglich fahre wäre es mir persönlich allerdings relativ Schnurz ob sie 100% konform ist, da baue ich wie es mir gefällt.

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f104wart
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von f104wart »

Kreuzpleuel hat geschrieben: 20. Jan 2026 Scheinbar geht es Ihm ja nur darum, das er irgendeine Bezeichnung in die Papiere eintragen kann.
Genau so! ...Aber wenn Du das weißt, warum fragst Du dann? Und warum benutzt Du den Ausdruck "Prüfzeichen" :?: :dontknow:


Wie Lennart schon schreibt, käme ein "Prüfzeichen" einer Urkundenfälschung gleich und wäre damit eine Straftat.

Was der Prüfer braucht, ist eine Kennzeichnung. Das können z.B.(!) die letzten 5 Ziffern der Fahrgestellnummer kombiniert mit den Initialen des Fahrzeughalters sein.

Anstatt diese Kennzeichnung einzuschlagen und dabei den Schalldämpfer zu verbeulen oder einzugravieren und den Chrom zu beschädigen kann man sich auch ein Blechschild mit der Kennzeichnung aufnieten.


...Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, dass diese Tröten auch nur annähernd eine Chance haben, eine Fahrgeräuschmessung bei 75% der Nenndrehzahl zu bestehen. :grinsen1:
Zuletzt geändert von f104wart am 20. Jan 2026, insgesamt 1-mal geändert.

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Schinder
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von Schinder »

Ein selbst aufgebrachtes amtliches Prüfzeichen wie eine E-Kennung
und/oder KBA-Nummer bedeutet eine Urkundenfälschung.
Diese Nummern sind samt Produktbeschreibung und -Bildern
beim Amt hinterlegt und lassen sich nachprüfen.
So eine Geschichte kann dann böse Folgen haben und wird
als Straftat in die Akte verewigt.

Eine selbst ausgedachte Nummer, wie z.B. ein Namenskürzel
mit Geburtsdatum des Besitzers, kann nach entsprechender
Prüfung und Konformität der Anlage in die Papiere eingetragen werden.
Auch das wird in Schrift und Bild beim Amt hinterlegt.

Also bitte Obacht mit der Sache.
Frag den Prüfer, was er draufstehen haben möchte oder akzeptiert.
Auch ob graviert oder angenietet sollte abgeklärt werden,
da es Ermessenssache des Prüfers ist.

Viel Erfolg …


.
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

Kreuzpleuel
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von Kreuzpleuel »

Genau darum geht es mir ja, diese Anlage als Eigenbau eintragen zu lassen
Es wurde scheinbar ein umgebauter Sammler von den Modellen mit Sonde umgefrickelt, und darauf diese Endstücke gesetzt.

Ich brauche ja eigentlich nur die Regeln, nach denen der Prüfer vorzugehen hat zu erfüllen.

Und da stand ja ein einem dieser Threads, sinngemäß
suche dir einen Prüfer, der dem Umbau wohlwollend gegenüber steht, damit er seinen Ermessenspielraum ausschöpfen kann Und dazu gehört die Geräuschmessung, wobei es im Ermessen des Prüfers liegt wie die durchzuführen ist, ob z.B. die einfache Standmessung -oder wie sich die nennen mag- reicht , oder ob es auf die Messstrecke für den fahrversuch gehen muß.
Und natürlich müssen alle anderen Umbauten auch im Vorfeld den Prüfer schon "begeistern", weil das ja seine "Wohlgesonnengeit" beflügeln kann.
Zuletzt geändert von grumbern am 20. Jan 2026, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat

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f104wart
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von f104wart »

Kreuzpleuel hat geschrieben: 20. Jan 2026Momentan steht sie bei der KÜS, und der Prüfer ist ganz angetan, die Papiere/Unterlagen sind soweit alle vorhanden, er ist mit der handwerklichen Arbeit auch sehr zufrieden. aber und jetzt kommt das große
ABER der Auspuff keinerlei Prüfzeichen, das geht ja garundüberhaupt nicht. auch nicht als Einzelabnahme
Also ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen Thread nicht.

Das Ding steht bei der KÜS, der "Sachverständige" ist von dem Umbau, wie Du schreibst, ganz angetan und Du fragst hier, wie man den Auspuff eintragen kann/könnte.

Warum fragst Du nicht Deinen Prüfer? Der muss doch selber wissen, wie er das umsetzen kann.


...Oder ist Dir langweilig und Du möchtest Du Dich einfach ein bischen mit uns über Dinge unterhalten, die hier schon tausendfach beschrieben und auch in diesem Thread schon mehrfach dargestellt wurden? :dontknow:

heiha
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von heiha »

Hallo zusammen, ich stimme da erst einmal f104wart zu. Die erste Frage ist doch, ob die Fahrgeräuschmessung bestanden wird. Bei Baujahr 1979 bedeutet das, mit 50km/h auf das Mikrofon zufahren, 10 Meter davor vollgas im dritten Gang (ich gehe davon aus, dass sie mehr als vier Gänge hat) und 10 Meter hinter dem Mikrofon schnell vom Gas runter. Im Umkreis von 50 Meter darf nichts sein und das Mikrofon steht 7,5m weg von Deiner Fahrstrecke und 1,2m hoch. Dabei wird Auspuff, Luftfilter und Blubbern beim Wegnehmen von Gas überprüft. Der Grenzwert liegt dann bei 84 dB(A). Kannst Du mit einem Handy vorab schon mal machen, bevor Du die 250€ Plus ausgibst.
Danach bei Schlüsseldienst ein Schild aus Alu oder VA gravieren lassen und aufkleben, aufschrauben oder annieten.
Viele Erfolg heiha

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TortugaINC
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Re: Ich,der Faulpelz

Beitrag von TortugaINC »

Da ist ja quasi kein Endschalldämpfer verbaut. Dass das beim vor sich hin tuckern cool ist ist soweit klar. Eine Fahrgeräuschmessung wirst du damit meiner Erfahrung nach nicht schaffen. Und selbst wenn du einen ESD mit E-Nummer verbaust, ist normalerweise zur Eintragung der Luftfilter eine Messung notwendig. Lange Rede kurzer Sinn: ich denke nicht, dass Zahlen und Nummern zu eine erfolgreichen Abnahme führen. Viel Erfolg.
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