ich muss mal kurz meinem Ärger luft machen was ist denn mit dem heutigen TÜV los?! Ist es normal dass ein Motorrad Bj. 81 wegen fehlender Kontrollleuchten durchfällt???!!! Des is ja auch soooooo wichtig dass man da a paar Lämpchen hat die vor sich hin leuchten!!! Aber die montierte Marving Race-Anlage/Offene Lufis und so nicht beachten
Meine Umwelt hört mein Motorrad, ob sie will oder nicht!!! :-)
Ich bin halt der Meinung die sollten ihr Augenmerk auf wichtigere Dinge richten (z.b. Verkehrstauglichkeit/-sicherheit). Im Grunde genommen sollten die sich ja mit IHRER Materie auskennen....aber da hat man sich wohl getäuscht. Naja, ärgern hilft ja auch nix. Ich sag halt jetzt einfach mal PROST: Auf die 3 Mini-LED-lämpchen die etz dann am Mopped dienst tun dürfen
Meine Umwelt hört mein Motorrad, ob sie will oder nicht!!! :-)
Hallo Jungs,
bevor Ihr Euch weiter aufregt: Es ist durchaus wahr, daß man auf die Kontrollleuchten verzichten darf.
Aber jetzt kommt das ABER:
Die Funktion der betreffenden Leuchten muß am Schalter sicht- und/oder fühlbar sein. D.h., daß es bei Einsatz von Tastern z.B. vorbei ist mit 'keine Kontrollleuchten'. Oder bei Fernlicht- und Blinkerschaltern, die nach Betätigen auf 'Null' zurückschnappen und bei denen das Signal dann durch bloßes Draufdrücken gelöscht wird (das ist seit der seligen XT/SR 500 bei recht vielen Mopeten so). Die Leerlaufkontrolle ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben.
Schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')
Hallo zusammen, hallo Winne,
das sehe ich anders.
Deshalb hier noch die offizielle Variante:
Fernlicht:Fernlicht
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig.
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Sooo, jetzt hab ich mich wieder beruhigt. War halt einfach der falsche Inschenör Standardarmaturen sind nämlich verbaut. Aber is ja etz egal. Wenn des Ding getüvt ist kommende Woche dann wird es natürlich hier auch groß und breit vorgestellt...so wie sich des gehört!!!
Meine Umwelt hört mein Motorrad, ob sie will oder nicht!!! :-)
Habe keine kontrolleuchte für Blinker, obwohl der Schalter zurückschnappt. Dafür freien Blick auf den Blinker, da sieht man ja, was er tut.
Gruß,
Andreas
Hallo Grumbern,
das war das, was mit 'optisch' im TÜV-Text gemeint ist. Die alten vorderen MZ-Blinker hatten einen hochgezogenen Rand, der auch der optischen Kontrolle dient. Aber ich bin mir sicher, daß selbst mancher Prüfer diese Aspekte nicht richtig auf dem Schirm hat und deshalb auf Kontrollleuchte bestehen.
Schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')