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Klappenauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von Hako
Hallo zusammen,

mich interessiert es ob es möglich ist in eine alte Maschine einen selbst gebauten Klapperauspuff eingetragen zu bekommen? Da uns die Italiener vormachen, dass der die Standgeräuschmessung bei "N (Neutral)" durchgeführt wird ist das leicht zu realisieren.

Mir geht es hier nicht darum wie es technisch zu realisieren ist, sondern um die Frage ob es möglich ist eine solche Anlage eingetragen zu bekommen.

Hab im Internet folgenden Text gefunden der mir Hoffnung macht:
Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene
Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden. Für die Feststellung der Geräuschwerte verlangen die Überwacher zwischen 100 und 300 Euro - ein nicht
ganz billiges Unterfangen. Quelle:http://www.oldtimer-markt.de/grenzwerte
Vielen Dank.

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von HansP
Hallo
Ich hatte auch mal nen klapperden Auspuff weil sich die Prallbleche mehr oder weniger aufgelöst hatten.------ Klang extrem sche.ße :mrgreen:

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von FEZE
Moin, meine Erfahrung ist...

das die selbstgebaute Krümmeranlage für den Herrn kein Problem darstellte, weil gut gemacht.

Lediglich am ESD sollte die Enr. etc. echt sein, ergo vom Hersteller.
Allerdings geht auch da was. Dazu mußt Du einen Sachverständigen an deiner Seite haben der dir dann ein Gutachten dafür erstellt.

Beispiel:
Du hast einen ESD ohne Nummer(Rennpuff etc).
Nach allen "Prüfungen" hat er mit dem Krümmer zusammen bestanden, bekommst Du wie in genannten Fall die Eintragung:
TP09 = Testprojekt 2009

Das Kind braucht halt einen Namen.

Denke daran, schöne Geräusche kosten Geld!

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von DerAlte
Für die entsprechende Kohle kannst du dir alles prüfen lassen! Die Anlage darf halt die 84 bzw. 86 dB nicht überschreiten ! Sonst gibts keine Zulassung. Und das Procedere ist rel. Aufwändig! Die Kosten liegen eher bei 300,- als bei 100,- Euronen. Da sind 2 TÜVer mehr als ne Stunde mit beschäftigt!

Grüße Volker

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von Hako
Sind die 84 bzw. 86 dB Fahrgeräusch?

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von DerAlte
Klar, denn nur das ist " amtlich" ! Mit gutem Zureden und nem spendierten Kaffee kannst du 98 bB für das Standgeräusch bekommen. Die Angabe des Fahrgeräuschs ist eine ganz andere Nummer! :oldtimer:

Grüße Volker

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von f104wart
Hako hat geschrieben: ...Hab im Internet folgenden Text gefunden der mir Hoffnung macht:
Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen...
Und das ist schon mal falsch, denn es muss 1984 heißen und nicht ´94.

...Und Klapperauspuff geht auch nicht. Das einzig richtige ist, dass er keine E-Nummer braucht. Das befreit aber nicht von der Eintragung und den einzuhaltenen Grenzwerten, wobei die halt für die alten Böcke etwas höher sind.

Re: Klappenauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von MichaelZ750Twin
Ich gehe davon aus, das es sich nicht um einen Klapperauspuff, sondern um einen Klappenauspuff handeln soll, korrekt ?
Zwei Klapperendtöpfe mit losen Prallblechen hätte ich auch noch rumliegen ;-)

Hier mal die Briefkopie meiner Kawa Z750Twin, Bj: 1976, EZ: 1976:
(Sorry, ist vielleicht etwas klein geworden)
Scannen0021 (Medium).jpg
Das Standgeräusch liegt bei 95 dB(A), das Fahrgeräusch bei 84 dB(A).

Ich gehe davon aus, das eine Klappensteuerung grundsätzlich legal möglich ist.
Der ESD darf (wohl mit geöffneter Klappe) und Motor bei halber Nenndrehzahl halt (hier) max. 95 dB(A) ausstoßen.
Die Ansteuerung der Klappen sorgt üblicherweise nur bei Erkennung des Testzyklus einer Fahrgeräuschmessung (moderne Fahrzeugelektronik erforderlich!) für das Schließen der Klappe(n) und somit für geringere Fahrgeräuschwerte.
Liegt man ausserhalb des Messbereichs, geht die Klappe wieder auf und der Lärm darf legal produziert werden.
In wie weit das heutzutage erstrebenswert und sozialverträglich ist, sei dahingestellt.

Ich fahre viel auf der Autobahn mit meiner 2.0TDI-Vertreterkarre (VW Passat) und wenn mich gelegentlich die Audi RS6, BMW M5, Porsche 911, AMGs und verschiedene Italiener überholen, dann reißt es mich fast vom Fahrersitz, so laut sind die Karren mit ihren legalen Krawalltöpfen !
Dabei will ich nicht als Moralapostel auftreten. Ich mag den Sound von gut gemachten Motoren sehr!

Nicht umsonst tragen viele Zuschauer bei Rennveranstaltungen und auch die Boxencrews Ohrstöpsel oder "Kopfhörer", um sich gegen den durchaus gesundheitsschädlichen Lärm zu schützen.

Aber spätestens wenn sich einer bei einem Stop erstmal die Ohrstöpsel aus den Ohren zieht und meint: "Die brauch ich, mein Auspuff ist sonst sooo laut!" dann hat er doch irgendetwas falsch gemacht, oder ?

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 16. Nov 2014
von triplesmart
Ich hab mir die Klappe einer Yamaha Fazer 1000 eingeschweißt und mit einem Bowdenzug an einen Chokehebel geklöppelt.
Eintragung kannste vergessen, aber ich bin heuer mit geschossener Klappe zum TÜV und hab meine Plakette bekommen.

Völlig legal is doch auch Mist.

Grüße

Dirk

Re: Klapperauspuff bauen und eintragen

Verfasst: 17. Nov 2014
von MichaelZ750Twin
Hey Dirk,

alter Krawallbruder ;-)