ich habe zwar die Suchfunktion bemüht, aber unmittelbare Antworten auf meine Fragen habe ich nicht wirklich gefunden. Von daher will ich folgendes loswerden:
Ich habe heute persönlich mit einem TÜV-Prüfer gesprochen wegen TÜV-Konformität einer Tieferlegung an der Vordergabel (Standrohr durchschieben), natürlich so weit, dass die Tauchrohre nicht an der unteren Gabelbrücke anstoßen. Er meinte, dass sich dadurch die Fahrwerksgeometrie verändert, der Nachlauf geringer wird (soweit hatte ich das im Forum hier schon gelesen), und so Lenkerflattern eintritt. Das wäre eine große Veränderung, die Eingetragen werden müsste, aber bevor er sowas einträgt, würde er unbedingt mit der Maschine fahren wollen.
Es handelt sich um eine Kawasaki ZR 750 (Zephyr). Zeigt sich das echt, wenn man die Rohre so 2-2,5 cm durchschiebt? (gibt es eventuell Zephyr-Fahrer, die auch was dazu zu sagen hätten?) Bekommt man das denn dann tatsächlich eingetragen?
Ich wollte dem Prüfer noch weitere Fragen stellen, aber der hatte einfach keine Zeit. Schade, gerade wenn man sich selbst die Zeit nimmt, mal einen Spezialisten aufzusuchen. Deswegen frage ich hier: Da ich ein ziemlich großgewachsener Mensch bin, nervt mich die niedrige Sitzposition. 2-3 cm höhere Sitzfläche ist TÜV-seitig kein Problem oder? Habe im Forum gelesen, dass der TÜV bei Sitzbänken nachsichtig ist?? Sehe ich das richtig, dass man an Sitzbänken recht frei herumfuhrwerken kann?
Dritte Frage: Wegen eintragungsfreie Stummellenker meinte der Prüfer, dass das Motorradmodell unbedint in der ABE aufgeführt sein muss. Meine eigentliche Frage ist: Wo überall am Standrohr darf man die Stummellenker anbringen? Unter der unteren Gabelbrücke?


Fragen über Fragen, die sich mir schon seit Längerem stellen... hätte gerne etwas Gewissheit

Grüße
Heinz