Hallo zusammen,
ich habe mir folgende Tarozzi Fußrastenalage gekauft:
http://www.stein-dinse.biz/Komplettange ... 76678.html
Die angehängte pdf habe ich schon ausgedruckt, doch benötige ich noch eine Kopie einer Eintragung oder irgendetwas mit
einer Nummer(Materialzertifikat) etc.
Kann mir von Euch jemand etwas weiter helfen der die Dinger verbaut und eingetragen hat???
Email bitte an: Matthias@Sendlmaier.de
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

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Tarozzi Fußrastenanlage
- spider
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Tarozzi Fußrastenanlage
Ciao Matthias
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- oneway
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Hi Matthias,
anscheinend will keiner antworten....
ich versuchs mal.......
Ich habe mir die gleichen, nur in schwarz bestellt.....Top service bei Stein Dinse
Materialgutachten gibt es nicht....ABE gibt es nicht. Die muss man per Einzelabnahme vom TÜVler abnehmen lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sauber gemacht ist und die Winkel der Umlenkungen zur Trommelbremse stimmen.
Viel Erfolg
anscheinend will keiner antworten....

Ich habe mir die gleichen, nur in schwarz bestellt.....Top service bei Stein Dinse

Materialgutachten gibt es nicht....ABE gibt es nicht. Die muss man per Einzelabnahme vom TÜVler abnehmen lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sauber gemacht ist und die Winkel der Umlenkungen zur Trommelbremse stimmen.
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nur wer selber schraubt, weiß worauf er sitzt.
R90S goes cafe.... http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=85&t=3807
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- spider
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Vielen Dank für deine Antwort!oneway hat geschrieben:Hi Matthias,
anscheinend will keiner antworten....ich versuchs mal.......
Ich habe mir die gleichen, nur in schwarz bestellt.....Top service bei Stein Dinse![]()
Materialgutachten gibt es nicht....ABE gibt es nicht. Die muss man per Einzelabnahme vom TÜVler abnehmen lassen. Voraussetzung ist natürlich, dass es sauber gemacht ist und die Winkel der Umlenkungen zur Trommelbremse stimmen.
Viel Erfolg

Mein TÜVler möchte halt gerne eine Kopie eines Fahrzeugscheines sehen, wo diese Fussrastenanlage schon mal eingetragen wurde. Vielleicht kannst Du mir ja da weiter helfen?
Ciao Matthias
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- Alrik
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Naja, wird sich wohl einer finden lassen.
Aber mal so als grundsätzlichen Gedanken: Ich kauf mir bei eBay irgendeinen windigen Rotz aus China, meinetwegen nen blau eloxierten Wurstblinker. Dazu gibt's keine ABE, kein Teilegutachten und kein Materialgutachten. Jetzt geb ich irgendeinem hochseriösen Prüfmensch nen Fuffi als Entscheidungshilfe und er trägt's mir ein.
Dann haben wir doch ab diesem Zeitpunkt ne tolle, wasserdichte Prüfgrundlage für Einzelabnahmen geschaffen, oder?
Ich könnt jeden Tag aus der Haut fahren, dass im Jahr 2014 immer noch so gearbeitet wird. Schön den Ast absägen auf dem man sitzt....
Und bitte nicht falsch verstehen: Das richtet sich nicht gegen dich, Spider, und auch nicht dagegen, dass du hier fragst, du hast dir das ja schließlich nicht ausgedacht.
Aber mal so als grundsätzlichen Gedanken: Ich kauf mir bei eBay irgendeinen windigen Rotz aus China, meinetwegen nen blau eloxierten Wurstblinker. Dazu gibt's keine ABE, kein Teilegutachten und kein Materialgutachten. Jetzt geb ich irgendeinem hochseriösen Prüfmensch nen Fuffi als Entscheidungshilfe und er trägt's mir ein.
Dann haben wir doch ab diesem Zeitpunkt ne tolle, wasserdichte Prüfgrundlage für Einzelabnahmen geschaffen, oder?
Ich könnt jeden Tag aus der Haut fahren, dass im Jahr 2014 immer noch so gearbeitet wird. Schön den Ast absägen auf dem man sitzt....
Und bitte nicht falsch verstehen: Das richtet sich nicht gegen dich, Spider, und auch nicht dagegen, dass du hier fragst, du hast dir das ja schließlich nicht ausgedacht.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- MichaelZ750Twin
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Hi Matthias,
habe dir eine Mail mit Kopie meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (aka KFZ-Schein) geschickt.
In dem E-Mail liest man u.a.:
Mein TÜV-Prüfer ist sich sicher, dass die Tarozzi-"Universal"-Rasten und Hebel identisch sind mit denen, für die es ein Gutachten gibt.
Bei den Universalrasten ist schlicht keine Grundplatte dabei, somit können sie keinem Mopped zugeordnet werden und daher gibt es kein Gutachten.
Der Eintragungstext im "Schein" lautet:
"Zurückgesetzt. Fußrastenanl. Herst. Tarozzi, Bremspedallänge 130mm, Umlenkhebellänge 50mm in Verb. m. Bremspumpe Durchm. 14mm"
Tarozzi ist deutlich erkennbar auf den Hebeln eingegossen, die Maße kann man nachmessen.
Eine Nummer gibt es weder auf der Anlage noch auf den individuell gefertigten 10mm starken Alu-Halteplatten.
Der Hinweis auf die 14mm Bremspumpe ist natürlich in Bezug auf mein Mopped zu sehen.
Da wurde die originale Bremspumpe eben durch eine mit 14mm ersetzt.
Viel Erfolg !
habe dir eine Mail mit Kopie meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (aka KFZ-Schein) geschickt.
In dem E-Mail liest man u.a.:
Mein TÜV-Prüfer ist sich sicher, dass die Tarozzi-"Universal"-Rasten und Hebel identisch sind mit denen, für die es ein Gutachten gibt.
Bei den Universalrasten ist schlicht keine Grundplatte dabei, somit können sie keinem Mopped zugeordnet werden und daher gibt es kein Gutachten.
Der Eintragungstext im "Schein" lautet:
"Zurückgesetzt. Fußrastenanl. Herst. Tarozzi, Bremspedallänge 130mm, Umlenkhebellänge 50mm in Verb. m. Bremspumpe Durchm. 14mm"
Tarozzi ist deutlich erkennbar auf den Hebeln eingegossen, die Maße kann man nachmessen.
Eine Nummer gibt es weder auf der Anlage noch auf den individuell gefertigten 10mm starken Alu-Halteplatten.
Der Hinweis auf die 14mm Bremspumpe ist natürlich in Bezug auf mein Mopped zu sehen.
Da wurde die originale Bremspumpe eben durch eine mit 14mm ersetzt.
Viel Erfolg !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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- MichaelZ750Twin
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Hi Alrik,
den Fuffi lege ich als Schein bar zwischen die restlichen Fahrzeugpapiere, ok ?
Spaß beiseite und ich kann verstehen, dass das China-Zeugs ein Problem ist.
Da wird wirklich unglaublicher Mist "zusammengebraten", aber dann eben zu verführerischen Preisen am Weltmarkt angeboten.
Ich kann aber nicht verstehen, warum sich der TÜV immer wieder anmaßt, Teile nur mit Gutachten einzutragen.
Hier (Tarozzi) geht es um Markenware, die schon Tausendfach in Gebrauch ist und eingetragen wurde.
Ich habe hier einige Lenker liegen, leider alle ohne Gutachten.
Ist deswegen der Magura ABC oder der Fehling XYZ nicht mehr sicher und damit nicht eintragungsfähig ?
So ein Quatsch !
Andererseits nehme ich den Originallenker irgendeines Moppeds, bekanntermaßen sind die ohne Markierungen.
Schraub den an ein anderes Mopped, fahre zum TÜV, sage das ist der Lenker von Mopped UVW und schon wird der eingetragen. Das könnte auch billiger Chinaschrott sein und keiner hinterfragt das. Was ist das für eine Logik ?
Alrik, geht nicht persönlich an dich, aber die TÜV-Jungs brauchen manchmal einen Klaps an den Hinterkopf, das da was voran geht ;-)
Beim TÜV gibt es ja mittlerweile nicht nur Prüfingenieure mit Sachverstand, sondern auch billige Sachbearbeiter/Handlanger/Aushilfen.
Die machen gar nichts ausser Zahlen und Papiere zu vergleichen und wenn sie irgendetwas (individuelles) ohne Gutachten gefunden haben, dann biste halt durch die Abnahme/HU gefallen.
Klar, so kann man sich das Leben auch einfach machen.
Nach dem Motto: Ich schalte mein Hirn aus, ich bin jetzt "auf Arbeit"!
Bei diesen Typen ist der Versuch, eine individuelle Eintragung zu bekommen, natürlich hoffnungslos !
Von manchen würde ich mir sogar gerne erstmal den Führerschein zeigen lassen, bevor sie mit meinem Mopped eine Runde auf dem TÜV-Hof (übliches Schild an der Einfahrt: "Hier gilt die STVO") drehen !
Als Besitzer eines Fahrzeugs bin ich gemäß STVO dazu sogar verpflichtet !!!
... von wegen Weitergabe des Fahrzeugs nur an Personen, die eine Fahrerlaubnis dafür haben ...
Wenn ich das mache, falle ich bzw. das Mopped sowieso wegen irgendetwas durch die Abnahme, aber den Spaß werde ich mir mal gönnen ;-)
den Fuffi lege ich als Schein bar zwischen die restlichen Fahrzeugpapiere, ok ?

Spaß beiseite und ich kann verstehen, dass das China-Zeugs ein Problem ist.
Da wird wirklich unglaublicher Mist "zusammengebraten", aber dann eben zu verführerischen Preisen am Weltmarkt angeboten.
Ich kann aber nicht verstehen, warum sich der TÜV immer wieder anmaßt, Teile nur mit Gutachten einzutragen.
Hier (Tarozzi) geht es um Markenware, die schon Tausendfach in Gebrauch ist und eingetragen wurde.
Ich habe hier einige Lenker liegen, leider alle ohne Gutachten.
Ist deswegen der Magura ABC oder der Fehling XYZ nicht mehr sicher und damit nicht eintragungsfähig ?
So ein Quatsch !
Andererseits nehme ich den Originallenker irgendeines Moppeds, bekanntermaßen sind die ohne Markierungen.
Schraub den an ein anderes Mopped, fahre zum TÜV, sage das ist der Lenker von Mopped UVW und schon wird der eingetragen. Das könnte auch billiger Chinaschrott sein und keiner hinterfragt das. Was ist das für eine Logik ?
Alrik, geht nicht persönlich an dich, aber die TÜV-Jungs brauchen manchmal einen Klaps an den Hinterkopf, das da was voran geht ;-)
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Bei diesen Typen ist der Versuch, eine individuelle Eintragung zu bekommen, natürlich hoffnungslos !
Von manchen würde ich mir sogar gerne erstmal den Führerschein zeigen lassen, bevor sie mit meinem Mopped eine Runde auf dem TÜV-Hof (übliches Schild an der Einfahrt: "Hier gilt die STVO") drehen !
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Wenn ich das mache, falle ich bzw. das Mopped sowieso wegen irgendetwas durch die Abnahme, aber den Spaß werde ich mir mal gönnen ;-)
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- Alrik
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Ich wollte gar nicht unbedingt auch China raus, sondern ganz allgemein auf das Verfahren. Entweder ich bin Sachverständiger und trage was ein, weil ich abschätzen kann, dass es so in Ordnung ist, oder aber ich "trau" mich nur, wenn mir diese Entscheidung jemand anders schon abgenommen hat. Und dabei geh ich noch aufs Glatteis, weil ich mich blind darauf verlasse, dass der andere keine Scheiße gebaut hat.MichaelZ750Twin hat geschrieben:Spaß beiseite und ich kann verstehen, dass das China-Zeugs ein Problem ist.
Da wird wirklich unglaublicher Mist "zusammengebraten", aber dann eben zu verführerischen Preisen am Weltmarkt angeboten.
Die Sachlage ist leider komplizierter. Oftmals geht es da überhaupt nicht ums Wollen, sondern ums Dürfen. Da sind verwaltungsrechtliche Festlegungen zu beachten, da spielt die Qualifikation des einzelnen Prüfers, die Organisation, für die er tätig ist und neue/alte Bundesländer eine Rolle.Ich kann aber nicht verstehen, warum sich der TÜV immer wieder anmaßt, Teile nur mit Gutachten einzutragen.
Hier (Tarozzi) geht es um Markenware, die schon Tausendfach in Gebrauch ist und eingetragen wurde.(...)
eim TÜV gibt es ja mittlerweile nicht nur Prüfingenieure mit Sachverstand, sondern auch billige Sachbearbeiter/Handlanger/Aushilfen.
Immer dann, wenn ich mit meinem Kram bei einem anderen Verein vorstellig werde als TÜV in den alten und DEKRA in den neuen Bundesländern, gehen Eintragungen nur und ausschließlich, wenn ich Papiere (ABE oder Teilegutachten, alles andere geht nicht) mitbringe.
Siehe oben, das ist nicht unbedingt auf Faulheit desjenigen zurückzuführen, bei dem ich grad vorstellig geworden bin. Oftmals geht's einfach nicht anders, sofern der Prüfer seinen Job seriös abwickeln will.Die machen gar nichts ausser Zahlen und Papiere zu vergleichen und wenn sie irgendetwas (individuelles) ohne Gutachten gefunden haben, dann biste halt durch die Abnahme/HU gefallen.
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Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- MichaelZ750Twin
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Hi Alrik,
vielen Dank für die Antworten.
Bis zu einem gewissen Punkt kann ich das ja alles nachvollziehen.
Wirklich spannend wird es doch erst dann, wenn man oder jemand etwas als Einzelstück gefertigt hat und das legal im Strassenverkehr nutzen möchte.
Bei hinlänglich bekannter Markenware sollte doch die Frage nach dem kleinen orangenen Zettel überflüssig sein.
Darin findet man auch so Nettigkeiten wie "Dieses Gutachten ist nach Abnahme durch den (TÜV-)Prüfer einzuziehen."
Toll, wenn ich dieses legale Teil von diesem Mopped abschraube und an ein anderes wieder anschraube, habe ich kein Gutachten mehr.
Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht, da man sich trotz eintragungsfähiger Teile wie ein Gesetzesübertreter fühlen muß!
Ich bin so froh das "mein" TÜV-Prüfer über diesem einfach nur lästigen Papierkram steht, offenbar mit der TÜV-Datenbank und dem Internet umgehen kann und sonst einen sehr guten technischen Sachverstand hat.
(Er fährt und schraubt an alten englischen Motorrädern)
Die Position des Prüfstellenleiters hat er sicher nicht geschenkt bekommen !
So lange die verbauten Teile glaubhaft bzw. technisch vertretbar sind, trägt er sie ein.
Wenn ich ihm irgendeinen "Pfusch" zum eintragen unterjubeln will, dann macht er das nicht !
Wir haben auch schon zur Eintragung eines Lenkers den kompletten Gasgriff und die rechte Lenkerarmatur demontiert, weil dort die Markierung des Lenkerherstellers (Arrow Superbikelenker Alu) eingeschlagen ist.
Klare Frage, klare Antwort !
So einfach kann die Welt sein ;-)
vielen Dank für die Antworten.
Bis zu einem gewissen Punkt kann ich das ja alles nachvollziehen.
Wirklich spannend wird es doch erst dann, wenn man oder jemand etwas als Einzelstück gefertigt hat und das legal im Strassenverkehr nutzen möchte.
Bei hinlänglich bekannter Markenware sollte doch die Frage nach dem kleinen orangenen Zettel überflüssig sein.
Darin findet man auch so Nettigkeiten wie "Dieses Gutachten ist nach Abnahme durch den (TÜV-)Prüfer einzuziehen."
Toll, wenn ich dieses legale Teil von diesem Mopped abschraube und an ein anderes wieder anschraube, habe ich kein Gutachten mehr.
Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht, da man sich trotz eintragungsfähiger Teile wie ein Gesetzesübertreter fühlen muß!
Ich bin so froh das "mein" TÜV-Prüfer über diesem einfach nur lästigen Papierkram steht, offenbar mit der TÜV-Datenbank und dem Internet umgehen kann und sonst einen sehr guten technischen Sachverstand hat.
(Er fährt und schraubt an alten englischen Motorrädern)
Die Position des Prüfstellenleiters hat er sicher nicht geschenkt bekommen !
So lange die verbauten Teile glaubhaft bzw. technisch vertretbar sind, trägt er sie ein.
Wenn ich ihm irgendeinen "Pfusch" zum eintragen unterjubeln will, dann macht er das nicht !
Wir haben auch schon zur Eintragung eines Lenkers den kompletten Gasgriff und die rechte Lenkerarmatur demontiert, weil dort die Markierung des Lenkerherstellers (Arrow Superbikelenker Alu) eingeschlagen ist.
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LG, Michael
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Ach, noch was !
Den Gipfel bzgl. Gültigkeit eines Gutachtens habe ich letztes Jahr mit dem Drosselsatz für eine Kawa ZXR400 von 65 PS auf "anfängertaugliche" 48 PS erlebt.
Technisch sind das einfach nur die üblichen Aluscheiben mit kleinerem Loch zum Einlegen in die Ansaugstutzen, aber schon bei der Bestellung habe ich angeben müssen, für welche Fahrgestellnummer dieses Gutachten gelten soll.
Als ob diese vier Scheiben eine andere ZXR400 gleichen Typs nicht auch auf 48PS drosseln können
Also gilt weiterhin das alte Motto:
"Bespreche die geplanten Änderungen vorher mit deinem Prüfer, damit es nachher kein böses Erwachen gibt!"
Den Gipfel bzgl. Gültigkeit eines Gutachtens habe ich letztes Jahr mit dem Drosselsatz für eine Kawa ZXR400 von 65 PS auf "anfängertaugliche" 48 PS erlebt.
Technisch sind das einfach nur die üblichen Aluscheiben mit kleinerem Loch zum Einlegen in die Ansaugstutzen, aber schon bei der Bestellung habe ich angeben müssen, für welche Fahrgestellnummer dieses Gutachten gelten soll.
Als ob diese vier Scheiben eine andere ZXR400 gleichen Typs nicht auch auf 48PS drosseln können

Also gilt weiterhin das alte Motto:
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Re: Tarozzi Fußrastenanlage
Für diesen Kram kann aber der Prüfer nix, sondern der Hersteller vom Teil. Der möchte über solche Maßnahmen sicherstellen, dass er die Kosten für die Erstellung der Teilegutachten wieder reinkriegt.
Rechtlich bindend ist das aber nicht, weil ne Fahrgestellnummer kein zwingendes Merkmal für den Verwendungsbereich ist.
Gleiches gilt bzgl. Einziehen der Gutachten nach Eintragung. Dafür gibt's keine rechtlich bindende Grundlage, das beruht nur auf wirtschaftlichen Interessen der Teilehersteller.
Rechtlich bindend ist das aber nicht, weil ne Fahrgestellnummer kein zwingendes Merkmal für den Verwendungsbereich ist.
Gleiches gilt bzgl. Einziehen der Gutachten nach Eintragung. Dafür gibt's keine rechtlich bindende Grundlage, das beruht nur auf wirtschaftlichen Interessen der Teilehersteller.
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