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Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von h8cru
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir bei ein paar Unklarheiten helfen, folgende Eintragungen hab ich in den Papieren einer CB550K3 EZ´78:
F.1 = F.2 = zugel. Gesamtmasse = 392kg
T = eingetragene Höchgeschwindigkeit = 175km/h
15.1 = Bereifung vorn = 3.25-19 54H
15.2 = Bereifung hinten = 3.75-18 64H
22 = *Reifenfabrikatsbind.gem.Betr.-Erlaubnis beacht.*
Es sind die Originalfelgen montiert, also vorn = 1.85-19 und hinten 2.15-18.
A) Gibt es eine Erklärung dafür warum unter 15.1/15.2 "H"-Reifen eingetragen wenn "H" bis max 210km/h geht und stattdessen "S" bis max 180km/h eigentlich richtig wäre.
B) Was bedeutet die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" welche beachtet werden muss? Kann ich die austragen lassen? Wo kann man diese Betriebserlaubnis finden?
C) Ist es möglich Ganzjahresreifen mit niedrigerer Höchgeschwindigkeitsklasse am Bike legal zu fahren wenn die zul. Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angebracht ist? Wie beim Auto mit Winterreifen zB.
D) Ich würde gerne genau diese Firestone Champions DeLuxe Reifen-Kombination eintragen lassen:
Vorne 4.00-19 65P TT
Hinten 4.50-18 70P TT
Genau diese hatte ich auch auf meiner SR500 verbaut, hier lag aber ein TÜV-Gutachten für genau die Maschine/IdentNr vor:
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21 StVZO:
Zu. 15.1: a.genehm.4.00-19 65P a.Rad 1,85 x 19 u.zu 15.2:4,5-18 70P a.Rad 2,15 x 18
Herst.:Firestone/Bridgestone ** *
Kann ich ein solches Gutachten bei jedem TÜV machen lassen? Wer hat das schon einmal gemacht und weiss was einen da erwartet?
Ich hoffe ihr könnt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße,
h8cru
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von Alrik
h8cru hat geschrieben:A) Gibt es eine Erklärung dafür warum unter 15.1/15.2 "H"-Reifen eingetragen wenn "H" bis max 210km/h geht und stattdessen "S" bis max 180km/h eigentlich richtig wäre.
Weil da immer die Erstausrüstung vom Hersteller übernommen wird. Fahren musst du das, was technisch erforderlich ist.
B) Was bedeutet die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" welche beachtet werden muss?
Das bedeutet, dass dein Mopped der Fabrikatsbindung unterliegt und du dich entweder an die alten Pellen, die in der Betriebserlaubnis vom Mopped stehen, halten musst, oder aber Schlappen mit Herstellerfreigabe fahren kannst/musst.
Kann ich die austragen lassen?
Vereinzelt hört man davon, dass sie ausgetragen wurde, aber jeder Prüfer, der einigermaßen alle Latten am Zaun hat, sollte das bleiben lassen. Oder zumindest vierstellige Beträge dafür aufrufen.
Wo kann man diese Betriebserlaubnis finden?
Beim Hersteller oder beim Kraftfahrtbundesamt. Gibt's aber gewiss nicht für umme.
C) Ist es möglich Ganzjahresreifen mit niedrigerer Höchgeschwindigkeitsklasse am Bike legal zu fahren wenn die zul. Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angebracht ist? Wie beim Auto mit Winterreifen zB.
Ja, das geht. Es muss aber eben ein Reifen sein, der definitiv auch als Winterreifen gedacht und auch als solcher gekenzeichnet ist.
Genau diese hatte ich auch auf meiner SR500 verbaut, hier lag aber ein TÜV-Gutachten für genau die Maschine/IdentNr vor:
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß 21 StVZO:
Das ist ein Gutachten für ne Einzelbetriebserlaubnis, sowas kannst du bei einer Technischen Prüfstellen (West: TÜV, Ost: DEKRA) in Auftrag geben. Danach musst du es postwenden auf die Zulassungsstelle tragen und in die Papiere schreiben lassen. Sonst: fahren ohne Betriebserlaubnis, nicht ganz so lustig.
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von schraubnix
Hallo Alrik
Vereinzelt hört man davon, dass sie ausgetragen wurde, aber jeder Prüfer, der einigermaßen alle Latten am Zaun hat
Dann hatte ich wohl so einen Prüfer erwischt der " nicht " einigermaßen alle Latten am Zaun hat .
Als ich ihm die Reifenfreigabe zeigte meinte er " das is doch Blödsinn so eine Herstellerbindung " und hat mir diese ausgetragen .
Ich fands nett von ihm .
Gruss
Uli
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von h8cru
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich gehe mal davon aus dass für das Gutachten das Fahrzeug mit montierten Reifen vorgeführt werden muss.
Weiss jemand was man da am besten an Material/Unterlagen vorlegen sollte?
Krieg ich vom Reifenhersteller irgendwelche Infos/bzw Unterlagen?
Weiss jemand wo man für ein solches Gutachten ungefähr preislich landet?
Sind die so freundliche dass sie einem im Vorfeld in Aussicht stellen dass das auch durchgehen wird? Ansonsten ist das ja ein sehr teurer Spass, sind ja nicht ganz günstig die Reifen :-)
Und nur interessehalber: Was genau macht der TÜV-ler denn? Fährt der damit nur ne Runde und klopft bisschen mit dem Finger drauf oder ist das ne richtig aufwändige Sache mit Messungen etc?
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von schraubnix
Betr. Reifenfreigaben musste mal bei den div. Herstellern gucken .
Beispiel :
Gruss
Uli
EDIT :
oder hier

Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von h8cru
Also mit einer Hersteller Reifenfreigabe für das spezielle Modell CB550K3 werde ich keine Probleme beim TÜV haben und muss auch keine Gutachten machen lassen selbst wenn die oben genannten Angaben in den Papieren stehen?
(Auf der Honda-Seite findet man eine Reifen-Freigabe-Liste in der als Alternative noch die DUNLOP 3.60H19 K181 und 4.1H18 K181 stehen, die möchte ich aber nicht.)
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 5. Feb 2015
von schraubnix
die möchte ich aber nicht
Dazu zwingt dich ja auch keiner
Gruss
Uli
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 6. Feb 2015
von h8cru
Der TÜV bei dem das Gutachten für die Yamaha gemacht wurde (Aug 2014) sagt dass die Unterlagen des damaligen Gutachten (Prüfungsbericht etc) nicht zugänglich seien. Ich kann also garnicht nachvollziehen was da alles an Unterlagen zum TÜV gebracht worden waren. Die Auskunft beim TÜV sagt dass man eine Reifenherstellerfreigabe benötigt oder ein Materialgutachten. Der deutsche Generalimporteur von Bridgestone/Firestone in Bad Homburg sagt dass sie keine Motorradreifen verkaufen und mir deswegen nicht weiterhelfen können?!
Ich habe gelesen dass die Reifen ein E-Prüfzeichen besitzen, wenn das stimmt sollte das doch reichen oder?
Grüße,
h8cru
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 6. Feb 2015
von sixty4
Alrik hat geschrieben:..... Das bedeutet, dass dein Mopped der Fabrikatsbindung unterliegt ....
Das ist so nicht ganz richtig. Hier in Dortmund wird dieser Passus automatisch vom System eingetragen, egal ob da nun eine Reifenbindung besteht oder nicht.
Re: Reifenfabrikatsbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1
Verfasst: 7. Feb 2015
von Bambi
Hallo zusammen,
in diesem Punkt muß ich Alrik leider widersprechen:
'B) Was bedeutet die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" welche beachtet werden muss?
Das bedeutet, dass dein Mopped der Fabrikatsbindung unterliegt und du dich entweder an die alten Pellen, die in der Betriebserlaubnis vom Mopped stehen, halten musst, oder aber Schlappen mit Herstellerfreigabe fahren kannst/musst.'
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis bedeutet, daß Du die Reifen lt. Betriebserlaubnis fahren musst. Wenn dort aber keine Marke bzw. kein Typ vermerkt ist kannst Du jeden von der Größe, dem Lasten- und Geschwindigkeitsindex passenden Reifen fahren. Das Thema hatten wir im Big-Forum auch schon mehrfach. Leider wirkt die Formulierung durchaus abschreckend ... sogar gelegentlich auf Prüfer.
Wobei, so betrachtet, der Alrik durchaus wieder recht hat: Du musst dich an die Reifen in der Betriebserlaubnis halten. Wenn dort keine stehen, siehe oben!
Schöne Grüße, Bambi