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Reifen zulassung

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MichaelZ750Twin
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Galo,

wie der Stand bei den aktuellen EU-Moppeds ist, weiß ich nicht, aber bei den ganzen Moppeds nach alter deutscher STVZO müssen die dort vorgesehenen Einschränkungen und Auflagen weiter beachtet werden.
Dazu gehören die Reifenbindungen, die Blinkerabstände, die Schutzblechlängen, etc.
Wie weit Abweichungen vom TÜV bei der HU toleriert werden, ist wieder eine andere Geschichte (z.B. zu kurze Schutzbleche). Eintragen will das aber kein Prüfer !
Er erspart sich und uns mit "dem Auge zudrücken" nur unnötigen Aufwand, verantwortlich bei der nächsten Polizeikontrolle sind wir als Halter dann wieder selber.

Hatte mal "zum Spaß" die Diskussion mit einem kompetenten TÜV-Prüfer geführt, ob ich eine meiner alten Kawas nicht nach EU-Recht zulassen und damit auf die langen Schutzbleche, die weit abstehenden Blinker, etc. verzichten kann.
Er sagt, dass das grundsätzlich möglich ist, dann muß ich aber auch die aktuellen Abgasgrenzwerte einhalten.
Das ist natürlich mit einem alten luftgekühlten Zweiventiler mit Vergasern und ohne Kat nicht möglich !!!
Also sind wieder die ollen Blinker und halbwegs lange Schutzbleche dran :-(
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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f104wart
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von f104wart »

GalosGarage hat geschrieben:ich war der meinung, das die EU diesen ganzen quatsch gekippt hat, vorallem die markenbindung. :dontknow:
Stimmt, die Markenbindung ist prinzipiell aufgehoben. Wenn aber in Deinen Papieren noch eine Markenbindung eingetragen ist, dann brauchst Du eine Reifenfreigabe.

Sind in den Papieren lediglich die Größen und der Geschwindigkeitsindex eingetragen, brauchst Du keine.

Es ist also eigentlich ganz einfach, man muss halt nur erst drauf kommen. ...Danke, Conti, aber ich fahre trotzdem Bridgestone :neener:

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MichaelZ750Twin
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Dann probier ich beim nächsten TÜV-Termin mal den Eintrag "Reifen nur von einem Hersteller" streichen zu lassen.
Dann stehen auch nur noch die Größen samt Geschwindigkeitsindex drin.
Ist auch mal spannend eine Änderung durchzuführen, ohne ein technisches Teil abnehmen zu lassen :-)

Aktuell sind folgende Reifengrößen eingetragen:
vorn:
3.25x19 (Standard)
90/90-19
100/90-19

hinten:
4.00-18 (Standard)
120/90-18

So lange die Reifen in irgendeiner der angegeben Größen und von einem Hersteller sind, hatte ich damit beim TÜV keine Schwierigkeiten.

Wenn man gerade den abgefahrenen Hinterreifen wechseln mußte und auf ein anderes, evtl. "besseres" Fabrikat umsteigt, der Vorderreifen aber noch vom "alten" Hersteller stammt, dann gibt es den üblichen Ärger (mit TÜV, Bullen, Versicherung bei Unfall, etc.). Das streichen der "Paarbindung = Reifen nur von einem Hersteller" würde diesem Umstand entgegenwirken und das Leben wäre wieder etwas entspannter :-)

Aus technischer Sicht macht es bestimmt Sinn zueinander gehörende Reifen zu fahren.
Wenn man es beim fahren nicht übertreibt, werden aber wohl die meisten Reifen unterschiedlicher Hersteller funktionieren. Man fällt damit zumindest nicht automatisch in den nächsten Strassengraben :wink: :zunge: :wink:
LG, Michael
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f104wart
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von f104wart »

MichaelZ750Twin hat geschrieben:Dann probier ich beim nächsten TÜV-Termin mal den Eintrag "Reifen nur von einem Hersteller" streichen zu lassen.
"Reifen nur von einem Hersteller" bedeutet nichts anderes, als das der Vorder- und der Hinterradreifen von einem Hersteller sein müssen und das ist eigentlich auch gängige Praxis und hat nichts mit einer Fabrikatsbindung zu tun.

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GalosGarage
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von GalosGarage »

wat nen heckmeck..... :roll:

könnte da nicht stehn:

zieht gscheite reifen auf und gut is?

könnte alles so einfach sein, aber nein.....

deutschland ist in vielen punkten überreguliert.
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von Max1992 »

Also info an ichsteheaufDKW.
Ich habe speichenfelgen aber vorne immer noch original und nur hinten habe ich anstelle 2,15 jetzt eine 2,5 Felge....da Sitz der 120er besser drauf.

Ich konnte noch die Datenblätter des bt45 zuschicken lasse sowie des trailattacks werde mit den beiden mal zum TÜV gehen und ihn einfach mal fragen.
Ich halte euch dann auf dem laufenden.

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blatho
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von blatho »

Gemischtbereifung ist auf keinen Fall zulässig, das weiß ich aus erster Hand (ansonsten sehr kulanter Werkstatt TÜVer),
macht imo auch Sinn.
Den Zusatz ""REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN" kannste austragen oder nicht, der hat seine Gültigkeit verloren. Ich werds beim nächsten TÜV aber austragen lassen um mir etwaige Diskussionen am Straßenrand zu ersparen.
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

Ranger

Re: Reifen zulassung

Beitrag von Ranger »

Falsch, Mischbereifung IST in bestimmten Fällen möglich. Laut meinem Tüv'ver.

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Bambi
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
erst einmal der Wunsch, daß hier weiterhin sachlich diskutiert wird. Das Thema selbst ist schwierig genug, wir müssen uns nicht deshalb in die Wolle geraten.
Mein Kenntnisstand ist bei ' Reifenbindung lt. Fahrzeugbrief', daß, wenn dort kein expliziter Reifen eingetragen ist, alles drauf darf, was die richtige Größe, den richtigen Geschwindigkeits- und Load-Index hat. Ein Freund fährt so auf seiner BMW RT z.B. den Conti TKC 80 als Winterreifen. Was ich nicht weiß: es könnte sein, daß er dann einen Aufkleber mit Tempo-Hinweis im Sichtfeld haben muß. Aber da die neuen GSsen auch über 200 km/h laufen und passende Größen haben könnte selbst das unnötig sein. Das ist aber der letzte weiße Fleck diesbezüglich auf meiner 'Reifen-Landkarte'. Ich habe allerdings nur alte Mopeten ohne Fabrikats- und/oder Typen-Bindung.
Schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')

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blatho
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Re: Reifen zulassung

Beitrag von blatho »

Ranger hat geschrieben:Falsch, Mischbereifung IST in bestimmten Fällen möglich. Laut meinem Tüv'ver.
Und welche wären diese bestimmten Fälle?
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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