Ein im Ausland zugelassenes KFZ ist immer in seinem Heimatland(des KFZ) TÜV-pflichtig.
Befindest du dich mit diesem KFZ z.B.in der BRD und der (Auslands-)TÜV wäre abgelaufen ist das Straßenverkehhrsrechtlich erst mal in der BRD kein Problem.Aber wenn du einen Unfall baust und das KFZ war nicht verkehrssicher (nach deutschem Gesetz)gibt es ein Problem nämlich mit der Versicherung.
Das ist aber nicht alles,wenn das KFZ noch dazu nicht auf dich im Ausland zugelassen ist,sondern auf eine andere Person.
Das Finanzamt ahndet dann noch den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.Teuer-sehr teuer.
Einzige Lücke hier,wenn du mit dem Fahrzeug weisungsgebunden etwas für den Halter(mit Wohnsitz im Ausland) erledigst.Wird schwer Sonntags mit dem Mopped...
Solltest du einen Wohnsitz im Ausland haben und dort gemeldet sein kannst du hier fahren,vorausgesetz du hältst dich weniger als 6 Monate im Jahr in der BRD auf.Länger,dann KFZ ummeldepflichtig.JE nach Ursprungsland wird dann noch Zoll +MWST fällig.
Außer es wäre Umzugsgut und schon länger in deinem Besitz-aber das ist ein anderes Thema.
Ein im Ausland zugelassenes Auto ist grundsätz dem TÜV im Heimatland(des KFZ) vorzuführen.Ist der TÜV abgelaufen und man kommt wieder ins Heimatland des KFZ ist der erste TÜV hinter der Grenze anzusteuern,bevor eine Weiterfahrt erlaubt ist.
Die § hab ich mal weggelassen.
Nur mal so rein rechtlich

.Wer wenig Kohle hat sollte sich nicht noch Ärger einkaufen.
Gruß
Frank
Frank