
Zu den Kennzeichnungen: Es gab ab 81 (oder 83? Kann mir das nie merken, spielt in der Praxis auch nicht sooo die Rolle.) die Pflicht, dass Auspuffanlagen zu kennzeichnen sind. Irgendwann später (oder zeitgleich?) wurde das e-Zeichen Pflicht.
Das bedeutet aber _nicht_, dass an "alten" Moppeds alles quer Beet verbaut werden darf. Und das bedeutet auch nicht, dass bei "neuen" Moppeds immer zwangsläufig was draufstehen muss. Man muss eben auch unterscheiden, ob Zustand ab Werk gemeint ist, oder wir über eine Umrüstung reden. Bei Umbauten der Abgasanlage gilt _immer_, dass zunächst mal von einer Verschlechterung des Geräuschverhaltens (siehe §19 StVZO: Betriebserlaubnis erloschen) auszugehen ist; das Gegenteil ist zu beweisen. Das kann z.B. erfolgen, indem man einfach ne Anlage von der Stange dransteckt, die 'n e-Zeichen hat (bedeutet: Dieses Teil hat ne EG-Teilegenehmigung.) und genau für dieses Mopped gedacht ist. Fertig. Oder aber, man baut selbst was und lässt sich das dann entsprechend abnehmen und eintragen. Fertig. Ne Beschriftung in irgendeiner Art hilft dann insofern weiter, als dass sich das Teil später anhand der Papiere leichter wiedererkennen lässt. Wasserdicht isses am ehesten, wenn's ne Beschriftung und in den Papieren ne technische Beschreibung gibt (Länge, Durchmesser, Aufbau, etc.).
Natürlich gibt's auch geduldete Graubereiche. Wenn sich jemand z.B. mangels Ersatzteil an irgendeinem alten Schinken die Orignalanlage nachbaut, wird das in aller Regel keiner beanstanden bzw. überhaupt bemerken.
Und es gilt immer das 11. Gebot. ;)