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Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

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obelix
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von obelix »

MichaelZ750Twin hat geschrieben:Habe heute nachmittag noch mit meiner Zulassungsstelle telefoniert.
Was ich da gehört habe ?
Da sträuben sich einem die Haare !

Rote Nummern gibt es nur noch für Händler. Ok, bin keiner, also abgehakt.
Die Kurzzeitkennzeichen werden bei persönlichem Erscheinen zugeteilt.
Dazu sind Ausweis und Versicherungsnummer notwendig.
Fahrzeugpapiere sind gar keine erforderlich !!!

Begründung:
Wenn Sie sich am Wochenende ein Fahrzeug kaufen wollen, zu einem Gebrauchtfahrzeugmarkt fahren und sich irgendein Fahrzeug aussuchen, dann tragen Sie vor Fahrtantritt die Fahrzeugdaten in die Unterlagen ein und können mit dem Fahrzeug probefahren, die Heimreise antreten oder die Fahrt zum TÜV (etc.) damit durchführen.

Die Vorgehensweise wird wohl bei Auto und Mopped etwas unterschiedlich sein, da ja ein oder zwei Kennzeichen und die auch noch in unterschiedlicher Größe notwendig sind.
Wie sich solch ein Kurzzeitkennzeichen und die zugehörige Versicherung darstellt, muß ich morgen mal nachfragen.

Auf meine Nachfrage, das es um ein schon mir gehörendes Motorrad mit erheblichen Änderungen geht, kam nur die lapidare Aussage, daß die üblichen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit einzuhalten sind.

Nochmal explizit bzgl. meinem Anwendungsfall (extremer Fahrwerksumbau!) nachgefragt, wieder nur die Aussage, das ich für die Verkehrssicherheit selbst verantwortlich bin.

Damit wird die Verantwortung für das Fahrzeug komplett auf den KFZ-Halter übertragen.
Die Zulassungsstelle hat ja schließlich nur eine (Verwaltungs-) Nummer zugewiesen, die auf eine Alutafel geprägt werden kann und fünf Tage gültig ist.
Bin auf den Versicherungsumfang gespannt, den mir mein Versicherer anbietet !?!

Die rechtliche Grauzone scheint ziemlich groß zu sein !
Einerseits bietet das einem manche (technische) Freiheiten, andererseits kann es einem auch schon mal an den Kragen gehen, wenn im Fall des Falles ein Gutachter "sicherheitstechnische" Mängel feststellt.

Bleibt also nur testen, hoffen, beten, den 7. Sinn anwenden und nur da schnell zu sein, wo es auch erlaubt ist ;-)

Ja, die Auskunft war völlig korrekt.
Der Verwaltungsangestellte wird den Teufel tun und Dir einen Freibrief geben. Das darf er nicht und vor allem kann er es nicht. Der Verantwortliche bist Du, da ist ja auch nicht anders, wenn Du ein Auto oder Moped von nem Bekannten ausleihst und damit in ne Kontrolle kommst - Du bist der Fahrer und somit verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.

Wie ich vorher geschrieben habe - Grauzone. Du kannst nur drauf hoffen, einen technisch nicht versierten Kontrolletti zu erwischen, der nicht erkennt, was Du umgebaut hast - und vor allem nichts von den Umbauten freiwillig erzählen. Du testet halt vor dem TÜV-Besuch, damit die Abnahme hinhaut, fertig. Papiere? Ohh, die habe ich wohl in der anderen Jacke - tut mir leid...

Viel Erfolg!

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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rambowduck
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von rambowduck »

Servus,
was zur Versicherung noch zu sagen wäre, ist folgendes:
wenn Du das Moped zeitnah, nach dem KZK zulässt wird der Beitrag normalerweise verrechnet, bzw die Zulassung auf den Begin des KZK gelegt.
Wenn Du nur für's KZK bezahlst, kann das ziemlich heftig werden.
Ich hatte aktuell den Fall, das ich bei meiner Stammversicherung über 80.-€ für das KZK abdrücken musste, nachdem ich nicht direkt zulassen konnte.
Danach habe ich mir bei Ebay die EVBs für das KZK geholt, kosten da für fünf Tage um die 35.-€.
Das war jeweils für einen LKW, beim Moped wird es aber kaum anders aussehen.
Gruß André
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ölfuss
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von ölfuss »

hallo,
ich bewege meine four nur mit einem 07er kenzeichen.

bedingung:
fahrzeug mindestens 30 jahre alt, führungszeugnis, auszug aus verkehrszentralregister, versicherungsnachweis für oldtimerzulassung (machen nicht alle versicherer) und das § 21 gutachten.

einschränkungen gibt es natürlich.
treffen, überführung, bewegungsfahrten zur vermeidung von standschäden, einstellfahrten, testfahrten.
und alles mit fahrtenbuch.
irgendwo las ich einmal den begriff bestandsschutz-kennzeichen.

ich tätige natürlich jeden sonntag bei sonnenschein eine ausgiebige einstellfahrt und vermeide standschäden!! :mrgreen:
(werkzeug ist sowieso ständig dabei)

fahrten ins ausland gehen nicht.

vorteil:
nach tüv gutachten keine vorführung mehr.
anbau zeitgenössischer teile und zubehör unproblematisch.

freibrief ist das zwar nicht, fühlt sich aber fast so an.

für meinen zweiten aufbau kommt ein rahmen zum einsatz für den ich schon vor vielen jahren das 07er
kennzeichen registriert hab.
d.h. fertigbauen und losfahren.

das alles einer polizeikontrolle standhalten muss versteht sich ja von selbst, kamikaze will auch ich nicht.

kleine anekdote:
nachdem ich meine alte four in einen anderen rahmen ein- bzw umgebaut habe benötigte ich für diesen rahmen
das § 21 gutachten für das 07er. (jedes registrierte Fahrzeug bekommt einen eigenen roten schein)
der tüv gutachter kam zu mir in die heimische garage.

ich dachte nur owei, abgeschnittene schutzbleche, zurückverlegte, gelochte doppelscheiben, lenker ohne stempel aus ami-land, breitere felge samt reifen, usw....

der gutachter lief ungefähr 10 min. mit verschränkten händen auf dem rücken um das mopped herum fragte eine mengen unsinniger sachen und meinte:

kein problem, sieht ordentlich aus, kostet 70 euro, ich schicke ihnen das gutachten dann zu...

fein!
wer anderen eine bratwurst brät, der hat hat ein bratwurst bratgerät

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Marlo
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Marlo »

obelix hat geschrieben: Der Verantwortliche bist Du, da ist ja auch nicht anders, wenn Du ein Auto oder Moped von nem Bekannten ausleihst und damit in ne Kontrolle kommst - Du bist der Fahrer und somit verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.
:oldtimer: Das stimmt so nicht!
Auch der Halter ist verantwortlich für sein KFZ und bekommt genau die selbe Strafe aufgebrummt wie der momentane Fahrer. :wow:
Also haut es gleich doppelt rein wenn man ein nicht ordnungsgemäßes Motorrad verleiht :hammer:

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Georg
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Kaffeerenner ersetzen)...und hat ihn ersetzt!
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Georg »

Also haut es gleich doppelt rein wenn man ein nicht ordnungsgemäßes Motorrad verleiht :hammer:
tappingfoot Wer verleiht denn schon sein Motorrad? :wow: :wow: :wow:

Georg
Besser XS als NiXS.

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Marlo
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Marlo »

Ja ich weiss, dass war ja nur ein Beispiel. :unbekannt:
Es gibt ja auch andere Situationen z.B. deine Frau/Kinder fahren mit dem auf dich zugelassen Motorrad/Auto (oder auch umgekehrt).

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obelix
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von obelix »

Marlo hat geschrieben:
obelix hat geschrieben: Der Verantwortliche bist Du, da ist ja auch nicht anders, wenn Du ein Auto oder Moped von nem Bekannten ausleihst und damit in ne Kontrolle kommst - Du bist der Fahrer und somit verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges.
:oldtimer: Das stimmt so nicht!
Auch der Halter ist verantwortlich für sein KFZ und bekommt genau die selbe Strafe aufgebrummt wie der momentane Fahrer. :wow:
Also haut es gleich doppelt rein wenn man ein nicht ordnungsgemäßes Motorrad verleiht :hammer:
Hmm...
Wäre mir nu neu. Halterhaftung ist eig. in Deutschland nicht Usus, alles, was im Verkehr passiert, hat der Fahrzeugführer zu verantworten. Ausnahme gibt's nur, wenn z.B. bei nem Strafzettel wg,. Falschparkens der Verursacher nicht ermittelt werden kann, dann bist als Halter dran. Aber schon bei Blitzbildern klappt das nimmer, dann kann es höchstens passieren, dass du ein Fahrtenbuch führen musst. Natürlich springt z.B. die Haftpflicht bei Unfällen ein, dafür ist sie ja da. Dann ist es wieder ne Halterhaftung. Aber eine abgelaufene TÜV-Plakette in ner Kontrolle bedingt keineswegs, das Du als Halter zahlen musst. Ausser, es wäre zwischenzeitlich anders geregelt wworden und ich hab's nicht mitbekommen.

Gruss

Obelix
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Marlo
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Marlo »

Meine Aussage betrifft den technischen Zustand (erlöschen der BE) und für den ist der Halter und der Fahrer zuständig.

Fußhupe
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Fußhupe »

ölfuss hat geschrieben:hallo,
...
fahrten ins ausland gehen nicht.
...
Doch! :rockout:

http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer ... r-ausland/
http://uaz-forum.xobor.de/t1219f34-Allg ... ichen.html

Werde ich an Pfingsten mit nem Kumpel (2 Caferacer mit 07er) durch die Tschechei und Österreich ausprobieren.

Gruß
Jürgen

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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von obelix »

Marlo hat geschrieben:Meine Aussage betrifft den technischen Zustand (erlöschen der BE) und für den ist der Halter und der Fahrer zuständig.
Hast Du da ne Quelle?
Für mein Verständnis haftet ausschliesslich der, der das Fahrzeug im Strssenverkehr bewegt. Denn der ist für den ordnungsgemässen Zustand verantwortlich.

Nur als Beispiel: Du lässt einen Bekannten auf Deinem abgesperrten Privatgrundstück mit Deiner Motocrossmaschine rumtollen und der denkt sich - ach, drüben im Wald isses noch besser, und fährt durch's Dorf rüber zum Wald. Unterwegs kellt ihn die Streife raus. Da kann doch niemand ernsthaft den Eigentümer haftbar machen wollen...

Anders sieht das aus, wenn Du mit einem ausgeliehenen Fahrzeug ein Knöllchen kassierst z.B. für Falschparken. Da wird die Behörde den Strafzettel zu Dir schicken. Und wenn Du sagst - keine Ahnung wer das war, zahl ich ned... wirst ned rauskommen, weil es eben dein Auto ist und Du wissen musst, wer damit unterwegs ist. Du kannst nur versuchen, zu sagen, dass Dir vmtl. der Schlüssel gegen deinen Willen entwendet wurde und Du nicht wusstest, dass das Fahrzeug überhaupt in Betrieb genommen wurde, z.B. während Du im Büro warst und Dein Schlüssel zu Hause am Schlüsselbrett hing. Dann trifft Dich kein Verschulden und bei ner grossen Familie kann auch keiner feststellen, wer es tatsächlich war.

Oder bei nem Blitzbild, wenn der Fahrer z.B. nen Zwilling hat:-)

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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