Ich habe gerade an einem US-Umbau gesehen, dass zum Beispiel der Lichtschalter mit einem kleinen Kipphebel an der Gabelbrücke befestigt wurde. Sah echt dezent aus. Dann habe ich das gleiche nochmal gesehen und zwar unter der Sitzbank.
Beim Blinkerschalter kann ich mir gut vorstellen dass dieser in "Fingernähe" sein sollte. Wie sieht es mit den anderen Schaltern aus? Gibt es da eine Verordnung? Was ist erlaubt? Was MUSS am Lenker sein?
Geht mir darum den Lenker aufzuräumen um es möglichst schlicht zu halten. Sinn oder Unsinn möchte ich gerne bei diesem Thema außen vor lassen. ;)

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Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
- UdoZ1R
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Also,
Lichtschalter, und Anlasser kannst du verbauen wie du willst. Blinker, Notaus und Hupe müssen erreichbar sein ohne die Hand vom Lenker zu nehmen. Beim Fernlicht bin ich gerade unsicher...
Bei der Z kannst du aber nur die linke Armatur nutzen, wenn für den TÜV ein Notaus montiert ist. Die gibt es in der Bucht für ein paar Doppelmark
zur Montage am Lenker.
Lichtschalter, und Anlasser kannst du verbauen wie du willst. Blinker, Notaus und Hupe müssen erreichbar sein ohne die Hand vom Lenker zu nehmen. Beim Fernlicht bin ich gerade unsicher...
Bei der Z kannst du aber nur die linke Armatur nutzen, wenn für den TÜV ein Notaus montiert ist. Die gibt es in der Bucht für ein paar Doppelmark

Gruß Udo
PS. Motorräder werden mit Werkzeug repariert und umgebaut, nicht mit der Kreditkarte!
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- UdoZ1R
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Ach so, es gibt auch schöne Microtaster, die kosten aber richtig Kleingeld



Gruß Udo
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- StrangeEngine
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Ansonsten klassisch britisches: Land Rover Defender 90 300Tdi - und ein Raleigh :)
Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Ein " Not-Aus" ist Pflicht???
Generell, oder je nach Zulassungs Art (STVO / EG) oder erst ab bestimmter EZ ???

Generell, oder je nach Zulassungs Art (STVO / EG) oder erst ab bestimmter EZ ???
"Hexen" kannick ooch, aba jaaanz langsam...
- Hux
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Nope, Killschalter ist keine Pflicht, baujahrunabhängig, wenn ich mich nicht sehr irre.
Könnte mir nur vorstellen, dass wenn einer verbaut ist, der am Lenker sein muss.
Lichthupe ist auch keine Pflicht.
Also am Lenker kann man auf Blinker, High- / Lowbeam und Hupe reduzieren.
Könnte mir nur vorstellen, dass wenn einer verbaut ist, der am Lenker sein muss.
Lichthupe ist auch keine Pflicht.
Also am Lenker kann man auf Blinker, High- / Lowbeam und Hupe reduzieren.
- blatho
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FLHRC
Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Hab meinen Ingenieur explizit wegen meiner 77er GS gefragt- Notaus ist keine Pflicht.
Ob das allerdings baujahrabhängig ist
Edit: Hux war schneller...
Ob das allerdings baujahrabhängig ist

Edit: Hux war schneller...
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A.E.
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?
Not-Aus ist keine Pflicht (hab an meiner 85er GPz auch keinen). Nur: wenn einer vohanden ist, dann muß er auch funktionieren.
Lichtschalter hab ich auch keinen mehr (Dauerlicht, Kabel bei Bedarf trennbar unter der Sitzbank), Anlasser ist auf dem Lichthupentaster. Der Tüvi fragt halt immer, wo gestartet wird.
Rechts ist also keine Schalterarmatur mehr.
Gruß
Jürgen
Lichtschalter hab ich auch keinen mehr (Dauerlicht, Kabel bei Bedarf trennbar unter der Sitzbank), Anlasser ist auf dem Lichthupentaster. Der Tüvi fragt halt immer, wo gestartet wird.

Rechts ist also keine Schalterarmatur mehr.
Gruß
Jürgen