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Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

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Zittermax
Beiträge: 128
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Motorrad:: Diverse
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Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von Zittermax »

Ich habe gerade an einem US-Umbau gesehen, dass zum Beispiel der Lichtschalter mit einem kleinen Kipphebel an der Gabelbrücke befestigt wurde. Sah echt dezent aus. Dann habe ich das gleiche nochmal gesehen und zwar unter der Sitzbank.

Beim Blinkerschalter kann ich mir gut vorstellen dass dieser in "Fingernähe" sein sollte. Wie sieht es mit den anderen Schaltern aus? Gibt es da eine Verordnung? Was ist erlaubt? Was MUSS am Lenker sein?

Geht mir darum den Lenker aufzuräumen um es möglichst schlicht zu halten. Sinn oder Unsinn möchte ich gerne bei diesem Thema außen vor lassen. ;)

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UdoZ1R
Beiträge: 2137
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von UdoZ1R »

Also,

Lichtschalter, und Anlasser kannst du verbauen wie du willst. Blinker, Notaus und Hupe müssen erreichbar sein ohne die Hand vom Lenker zu nehmen. Beim Fernlicht bin ich gerade unsicher...

Bei der Z kannst du aber nur die linke Armatur nutzen, wenn für den TÜV ein Notaus montiert ist. Die gibt es in der Bucht für ein paar Doppelmark :wink: zur Montage am Lenker.
Gruß Udo

PS. Motorräder werden mit Werkzeug repariert und umgebaut, nicht mit der Kreditkarte!

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UdoZ1R
Beiträge: 2137
Registriert: 22. Aug 2013
Motorrad:: Triumph Tiger 750 von 1973, Ducati Monster 1100 EVO
Wohnort: Essen

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von UdoZ1R »

Ach so, es gibt auch schöne Microtaster, die kosten aber richtig Kleingeld :dontknow: :prost:
Gruß Udo

PS. Motorräder werden mit Werkzeug repariert und umgebaut, nicht mit der Kreditkarte!

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StrangeEngine
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Ansonsten klassisch britisches: Land Rover Defender 90 300Tdi - und ein Raleigh :)

Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von StrangeEngine »

Ein " Not-Aus" ist Pflicht??? :shock:
Generell, oder je nach Zulassungs Art (STVO / EG) oder erst ab bestimmter EZ ???
"Hexen" kannick ooch, aba jaaanz langsam...

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Hux
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von Hux »

Nope, Killschalter ist keine Pflicht, baujahrunabhängig, wenn ich mich nicht sehr irre.
Könnte mir nur vorstellen, dass wenn einer verbaut ist, der am Lenker sein muss.
Lichthupe ist auch keine Pflicht.

Also am Lenker kann man auf Blinker, High- / Lowbeam und Hupe reduzieren.

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blatho
ehem. Moderator
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von blatho »

Hab meinen Ingenieur explizit wegen meiner 77er GS gefragt- Notaus ist keine Pflicht.
Ob das allerdings baujahrabhängig ist :dontknow:

Edit: Hux war schneller...
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

Fußhupe
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Re: Blinker,- LichtSchalter etc verlegen, was ist erlaubt?

Beitrag von Fußhupe »

Not-Aus ist keine Pflicht (hab an meiner 85er GPz auch keinen). Nur: wenn einer vohanden ist, dann muß er auch funktionieren.
Lichtschalter hab ich auch keinen mehr (Dauerlicht, Kabel bei Bedarf trennbar unter der Sitzbank), Anlasser ist auf dem Lichthupentaster. Der Tüvi fragt halt immer, wo gestartet wird. :grin:
Rechts ist also keine Schalterarmatur mehr.

Gruß
Jürgen

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