Hallo Jungs,
bevor Ihr Euch streitet, schaut mal hier rein:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
Dort wird zum Thema 'Radabdeckung' gesagt: (Zitat-Beginn)
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”. (Zitat-Ende)
Aus der Formulierung 'eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden' schließe ich, daß man die alten Forderungen nicht mehr unbedingt einhalten muß. Ich habe auch einmal eine offizielle Abhandlung zum Thema gesehen, in der es hieß, daß 'alt' und 'neu' diesbezüglich möglichst gleich behandelt werden sollten. Leider finde ich diesen Text nicht mehr. Das deckt sich aber mit der Aussage des TÜV-Prüfers bei der Untersuchung meiner Triumph Tiger Trail vor über 10 Jahren, der angesichts der hässlichen Verlängerung des Heck-Kotis meinte 'Das Ding kannst Du jetzt wegschrauben.'
Übrigens stand ich am Donnerstag im Nieselregen mit dem LKW an einer Ampel hinter einer R nine T von BMW. 'Dank' deren Hauch von 'Überhaupt-Nix' als Heck-Koti war der (unbesetzte) Soziussitz vollständig mit einer dünnen Schicht Dreckwasser überzogen. Und die Sitzfläche der Jeans und die Jacke des Fahrers bis zur Höhe des eingearbeiteten Nierengurtes ebenso ... Manchmal ist ein bisschen mehr vielleicht doch besser! Meine Tiger Trail saut übrigens den nachfolgenden Verkehr ein. Sagt meine Frau ... die muß es wissen, weil sie mich immer zum Navigieren vorschickt!
Schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')