Mit Prüfern rumdiskutieren bringt wenig, genau wie mit Polizisten.
Das schöne beim Prüfer ist, dass man sich nen anderen suchen kann. Ist bei Kontrollen eher schwierig.
Wenn Du den Rest mit ihm schon durch hast, Originaltacho drauf und danach umbauen.
... und vielleicht zur nächsten HU nicht unbedingt zum gleichen. ;)

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Nur Tachos mit ABE zulässig?
- blatho
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FLHRC
Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Nur zum Teil richtig. Ein Mopped mit europäischer Zulassung braucht ein E-Zeichen auf dem Spiegel.Tomster hat geschrieben:Es gibt auch Spiegel mit ABE.
Dabei reicht dem TÜV eine Mindestgröße aus. Egal, ob mit oder ohne E-Zeichen.
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.
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- Rafflix
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Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Hallo miteinander,
hab mich mal darüber ein bißchen schlau gemacht. :dance2:
Viel Spass beim schmökern!
Während der Tacho, offiziell heißt er Geschwindigkeitsmesser in der StVZO in § 57 zu finden ist, die aber nicht viel hergibt,
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html
Im zugehörigen Anhang findet man dann einen Hinweis auf §57 zum Bezug des Ganzen,
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html
hierin einen Hinweis auf die EU.
Da findet man mehr:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32000L0007
genaueres gibt´s dann noch hier:
http://publications.europa.eu/resource/ ... 2.01/DOC_1
Beim letzten Link ist dann noch der Punkt: Artikel 1e interessant, weil die Verordnung gibt´s erst seit 92!
Ich denke da fällt wahrscheinlich eine ganze Menge drunter. U.a. auch das mit der Kennzeichnung mit dem E-Zeichen.
Bei Erstzulassungen vor 92 muss daher nach den alten Verordnung betrachtet werden. Da gab´s den ganzen Aufwand, außer Beleuchtung und 4% Abweichung, noch nicht. Geeignet sollte der Tacho also schon sein.
Wie das in der Praxis aber zu sehen ist, ich finde selbst in meiner alten von 94 Beck´schen Textsammlung des Straßenverkehrsrechtes selbst im Anhang nichts genaues, außer die immer noch erlaubten 4% Tachabweichung und der Lesbarkeit auch bei Nacht.
Wegen der Übersetzung muss der Hersteller allerdings mitteilen, anhand der Typgenehmigung, für welche Reifengrößen der Tacho geeignet ist.
Vielleicht meint das der Tüvler mit ABE.
Praktisch kann man so einen Eingefleischten auch überzeugen, er soll doch mal zeigen, wo das denn genau steht. Oder, man nimmt ein Navi, das GPS gesteuert die genaue Geschwindigkeit angibt, ihn bei der obligatorischen Probefahrt mit. Dann kann er sich selbst, ohne Probleme, von der Eignung des neuen Tachos überzeugen.
Und ohne zusätzliche Kosten eintragen, wenn es wirklich sein muss. Ist ja auch kein Aufwand mal zu vergleichen!
Liegt ja aber auch im eigenen Interesse, dass das Teil richtig funktioniert.
Viele Grüße
Gerd
hab mich mal darüber ein bißchen schlau gemacht. :dance2:
Viel Spass beim schmökern!

Während der Tacho, offiziell heißt er Geschwindigkeitsmesser in der StVZO in § 57 zu finden ist, die aber nicht viel hergibt,
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57.html
Im zugehörigen Anhang findet man dann einen Hinweis auf §57 zum Bezug des Ganzen,
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html
hierin einen Hinweis auf die EU.
Da findet man mehr:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32000L0007
genaueres gibt´s dann noch hier:
http://publications.europa.eu/resource/ ... 2.01/DOC_1
Beim letzten Link ist dann noch der Punkt: Artikel 1e interessant, weil die Verordnung gibt´s erst seit 92!

Ich denke da fällt wahrscheinlich eine ganze Menge drunter. U.a. auch das mit der Kennzeichnung mit dem E-Zeichen.
Bei Erstzulassungen vor 92 muss daher nach den alten Verordnung betrachtet werden. Da gab´s den ganzen Aufwand, außer Beleuchtung und 4% Abweichung, noch nicht. Geeignet sollte der Tacho also schon sein.
Wie das in der Praxis aber zu sehen ist, ich finde selbst in meiner alten von 94 Beck´schen Textsammlung des Straßenverkehrsrechtes selbst im Anhang nichts genaues, außer die immer noch erlaubten 4% Tachabweichung und der Lesbarkeit auch bei Nacht.
Wegen der Übersetzung muss der Hersteller allerdings mitteilen, anhand der Typgenehmigung, für welche Reifengrößen der Tacho geeignet ist.
Vielleicht meint das der Tüvler mit ABE.

Praktisch kann man so einen Eingefleischten auch überzeugen, er soll doch mal zeigen, wo das denn genau steht. Oder, man nimmt ein Navi, das GPS gesteuert die genaue Geschwindigkeit angibt, ihn bei der obligatorischen Probefahrt mit. Dann kann er sich selbst, ohne Probleme, von der Eignung des neuen Tachos überzeugen.

Und ohne zusätzliche Kosten eintragen, wenn es wirklich sein muss. Ist ja auch kein Aufwand mal zu vergleichen!
Liegt ja aber auch im eigenen Interesse, dass das Teil richtig funktioniert.

Viele Grüße
Gerd
http://www.z750twin.de
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Genau das Buch. Ich weiß jetzt nicht genau welche Auflage ich hab. Hatte das damals auch bei Ebay gekauft... allerdings für~10€. Bei dem Preis sollte ich das vllt ganz schnell wiederfindenMaxEmil hat geschrieben:Was es diese Ausgabe hier?EnJay hat geschrieben:Dummerweise finde ich das Buch gerade nicht wieder und kann dir weder den genauen Text sagen noch wie die Toleranzen sind oder ab welchen BJ die Beleuchtung gefordert wird.
TÜV BUCH MOTORRAD bei eBay
Das wäre wirklich sehr sehr geil gewesen wenn du das gefunden hättest, bin leider zu geizig mir das für 65€ zu bestellen![]()
Gruß Maxi

Ich hatte auch damals bevor ich das gekauft hab beim TÜV Verlag angefragt ob es das nicht mehr neu gibt. Damals war die Aussage, dass eine Neuauflage geplant war und die Veröffentlichung in den Herbst des Jahres verlegt wurde. Das muss jetzt 2 Jahre her sein...
Wenn ich nur wüsste wo ich das noch haben könnte...

Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
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- MaxEmil
- Beiträge: 495
- Registriert: 18. Dez 2014
- Motorrad:: '81er Honda CX500
'80er Yamaha XS650 - Wohnort: Schwäbisch Hall
Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Wow Gerd da hast du ja richtig recherchiert
Leider sind die Gesetzestexte ja so unverständlich das ich jetzt noch weniger weiß wie vorher.
Ich glaub ich werde nochmal mit ihm reden und versuche ihn zu überzeugen das er es mit einer vergleichsfahrt ja prüfen kann.
@enjay
Vielleicht stoperst du ja mal noch drüber ;-)

Leider sind die Gesetzestexte ja so unverständlich das ich jetzt noch weniger weiß wie vorher.
Ich glaub ich werde nochmal mit ihm reden und versuche ihn zu überzeugen das er es mit einer vergleichsfahrt ja prüfen kann.
@enjay
Vielleicht stoperst du ja mal noch drüber ;-)
- ST1100
- Beiträge: 217
- Registriert: 26. Okt 2014
- Motorrad:: 81er V35
01er Pan European
Micro Airstream - Wohnort: Bayerischer Wald
Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Mein Motogadget Speedster hat ne ABE, aber den Radumfang kann ich ja einstellen, wie ich will.
Der Elektronik trau ich aber auch mehr Genauigkeit zu, wie nem Wellentacho.
Der Original Guzzi Tacho ist übrigens dermaßen vorgegangen, das die aktuelle Anzeige mich richtig enttäuscht.
Mit nem Navi kann man die Anzeige des Tachos übrigens auch gut abgleichen.
Der Elektronik trau ich aber auch mehr Genauigkeit zu, wie nem Wellentacho.
Der Original Guzzi Tacho ist übrigens dermaßen vorgegangen, das die aktuelle Anzeige mich richtig enttäuscht.
Mit nem Navi kann man die Anzeige des Tachos übrigens auch gut abgleichen.
- MichaelZ750Twin
- Beiträge: 7543
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- Kontaktdaten:
Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Servus Männer,
ich habe an einem Mopped (Bj. 1982) einen einfachen Fahrradtacho montiert und war damit schon mehrfach beim TÜV (zu regelmäßigen HU).
Ich mußte anfänglich eine Beleuchtung nachrüsten, seit dem ist der TÜV damit zufrieden.
ABE hat der Tacho keine und der Prüfer trägt diese Art von Tacho auch nicht ein.
Er sagt, ich bin dafür verantwortlich, dass der Tacho die korrekte Geschwindigkeit anzeigt !
Da ich ja jederzeit den (individuell einzustellenden) Reifenumfang im Gerät ändern kann, kann er die Verantwortung für eine korrekte Geschwindigkeitsanzeige nicht übernehmen.
Keine ABE, kein Eintrag, trotzdem keinen Ärger mit dem TÜV.
ich habe an einem Mopped (Bj. 1982) einen einfachen Fahrradtacho montiert und war damit schon mehrfach beim TÜV (zu regelmäßigen HU).
Ich mußte anfänglich eine Beleuchtung nachrüsten, seit dem ist der TÜV damit zufrieden.
ABE hat der Tacho keine und der Prüfer trägt diese Art von Tacho auch nicht ein.
Er sagt, ich bin dafür verantwortlich, dass der Tacho die korrekte Geschwindigkeit anzeigt !
Da ich ja jederzeit den (individuell einzustellenden) Reifenumfang im Gerät ändern kann, kann er die Verantwortung für eine korrekte Geschwindigkeitsanzeige nicht übernehmen.
Keine ABE, kein Eintrag, trotzdem keinen Ärger mit dem TÜV.
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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- Motorrad:: Norley 1250, Road King Police
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Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
ich sehe eine ABE für unwesentliche Teile nur als Verkaufsbooster und nix anderes und natürlich für die mehr und mehr unwissende Prüfer Fraktion als Legitimationshilfe.
Ne, ich hab keine Lust
- Tomster
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Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Ok, dann glaube ich das mal. Hast ja vermutlich auch recht. Davon weiß mein Prüfer aber nix. Hatte ihn gefragt.blatho hat geschrieben:Nur zum Teil richtig. Ein Mopped mit europäischer Zulassung braucht ein E-Zeichen auf dem Spiegel.Tomster hat geschrieben:Es gibt auch Spiegel mit ABE.
Dabei reicht dem TÜV eine Mindestgröße aus. Egal, ob mit oder ohne E-Zeichen.
Die Jungs sind aber auch so eher mega-kulant oder aber total unwissend. So Dinge wie z.B. Blinkerabstand, sind denen total egal.
Bis dahin
Tom
Chrom bringt dich nicht nach Hause.
—> Mad Aces Founding Member <—
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Re: Nur Tachos mit ABE zulässig?
Mein TÜV Prüfer hatte gesagt das der Tacho gegen Manipulation Geschütz sein sollte, sprich das der Tacho nur mit Spezial Werkzeug geöffnet werden könne.
Habe das halt gar nicht verstanden, hat mir aber auch gesagt das ein Umbau nicht eingetragen werden muss.
Mfg max
Habe das halt gar nicht verstanden, hat mir aber auch gesagt das ein Umbau nicht eingetragen werden muss.
Mfg max