Das leuchtet mir ein. Sehr gute Begründung, Andreas!obelix hat geschrieben:...sind nicht fest mit dem Motorrad verbunden, zählen also als Gepäck, bzw. Fahrerausrüstung.

...Das würde aber auch bedeuten, dass der Fahrer, der - wie Fen weiter oben schreibt - mit nem Apehanger ab 160 sein eigenes Segel ist, nicht mehr fest mir dem Motorrad verbunden ist und deshalb zur Ausrüstung gehört.

Das heißt, man braucht ab 160 eigentlich auch keinen Führerschein mehr...

...Also muss man, wenn der Schein mal in der Reinigung ist, sich nur nen Apehanger oder einen T-Bar montieren und mit mehr als 160 über die Autobahn fahren.
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